Arbeitsschutz

Polarlicht

ww-pappel
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Hallo,

seit kurzem darf ich Langzeitarbeitslose in einer Werkstatt eines Bildungsanbieters beschäftigen. Es handelt sich um schwieriges Klientel und Arbeitssicherheit ist denen relativ egal. Mir aber nicht. Mein Arbeitgeber ist sehr sparsam mit den finanziellen Mitteln, meine Gesundheit ist unbezahlbar und ich denke, ich trage auch die Verantwortung für meine Klienten.

Qualifikation
Ich bin qualifiziert für den Umgang mit dem Klientel, aber habe keine handwerkliche Ausbildung. Erfahrung habe ich lediglich durch private Werkprojekte gesammelt.

Werkzeuge
Eine billige Kappsäge einer Baumarkt-Eigenmarke, Stichsäge, Dekupiersäge
Akkuschrauber, Standbohrmaschine, Schwingschleifer, Bandschleifer - von jedem ein Gerät.

Holz
Restholz, Multiplex, Pappelsperrholz, Leimholz (Nadelholz, Buche), Paletten, Äste etc.

Projekte
Vogelhäuser, Weihnachtsdeko, Kerzenhalter, einfache Möbel, Palettenmöbel etc. also nix tolles / großes

Ich bin mir völlig unsicher, welche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind und ab wann "Panikmache" anfängt.
- Die Sicherheitsschuhe liegen irgendwo rum, Atemschutz, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz etc. fehlen. Ich habe nun ein paar Atemschutzmasken für den Einmalgebrauch gekauft - die sollen laut Arbeitgeber ein paar Wochen halten (also eine Maske wird mehrere Tage / Wochen genutzt)... Ist eine Halbmaske mit auswechselbaren Filtern übertrieben? Ich habe den Staub heute schon deutlich gemerkt... Da es keinen Gehörschutz gab und die bestellten Stöpsel mit Bügel noch nicht eingetroffen sind, habe ich meinen eigenen Kapselgehörschutz und meine Handschuhe mitgebracht. Sicherheitsschuhe sollten schon passen, wenn ich darauf 5 Stunden am Tag drin rumlaufe, zumal ich eigentlich orthopädische Einlagen trage, die aber - so hab ich heute gelernt - eigentlich nicht in Sicherheitsschuhen gestattet sind. Der Empfehlung "schauen Sie mal beim Restpostenmarkt (*Name*), die haben immer welche für 29 Euro..." werde ich nicht nachkommen - Schmerzen kann ich nicht gebrauchen.
- Gereinigt wird der Raum mit Druckluft und Handfeger / Besen. Der Bausauger ist defekt. Eine Absaugung gibt es nicht. Notwendig oder Panikmache? Die Kappsäge verursacht an einem Tag so viel Späne, wie meine private in über einem Monat.
- Eine Einweisung in die Geräte gibt es nicht und ich fühle mich auch nicht in der Lage dazu (nutze die ja selbst nur hobbymäßig).
- Die Steckdosen befinden sich an den Wänden, die Werktische in der Mitte des Raumes. Es werden Verlängerungskabel genutzt, die damit auch Stolperfallen darstellen.
- Die Geräte sollten ja auch gewartet werden - ist mir diese Verantwortung zumutbar?
- Es gab keine Unterweisung und es gibt auch keine Betriebsanweisung zur Nutzung der Werkstatt.

Wie ich meine private Werkstatt nutze, ist meine Sache. Ich fühle mich aber verantwortlich, auch wenn mein Arbeitgeber behauptet, dass nur der AG haftet. Allerdings sehe ich mich schon in der Haftung, wenn ich so etwas zulasse. Spätestens bei einem Unfall wird die BG auf der Matte stehen und das wird dann richtig unangenehm. Zudem möchte ich meine eigene Gesundheit schützen - die ersetzt mir keiner.
Was ist also Pflicht und was ist Kür?

Viele Grüße
Polarlicht
 

WinfriedM

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Was du da schreibst, da kann ich nur sagen: So geht das alles nicht, lass dringend die Finger davon, wenn du dich nicht unglücklich machen willst!!! Das klingt alles sehr abenteuerlich und geht in Deutschland gar nicht. Aber selbst ohne irgendwelche Vorschriften kann man Leute nicht ohne jegliche Einweisung an gefährliche Maschinen lassen. Dann bist du ja auch menschlich dafür verantwortlich, wenn sich jemand die Finger abschneidet.

Entweder du kannst all die Voraussetzungen schaffen, die es für so etwas braucht, oder es geht nicht. Solche Projekte sollte man nur machen, wenn man jemanden hat, der genau weiß, was heute in Sachen Arbeitsschutz nötig ist. Und das wird dann erstmal alles umgesetzt, bevor irgendjemand anfängt, zu arbeiten.
 

tract

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Hallo,
seit kurzem darf ich Langzeitarbeitslose in einer Werkstatt eines Bildungsanbieters beschäftigen.

sind das ausgebildete Facharbeiter, welche die Voraussetzungen mitbringen diese Maschinen bedienen können zu müssen?
Bsp.: an einer Tisch/Standbohrmaschine darf man nicht mit Handschuhen arbeiten, ein an solchen Maschinen mal ausgebildeter Facharbeiter muß das wissen. Arbeitet er dennoch daran mit Handschuhen und es passiert etwas, dann bist Du und Dein Arbeitgeber aus der Verantwortung.
Sind das aber Leute, die keine solche Ausbildung besitzen, dann muß eine Einweisung erfolgen, siehe:
https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Unterweisungspflicht
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/unterweisungshilfen/
 

Polarlicht

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Solche Projekte sollte man nur machen, wenn man jemanden hat, der genau weiß, was heute in Sachen Arbeitsschutz nötig ist. Und das wird dann erstmal alles umgesetzt, bevor irgendjemand anfängt, zu arbeiten.
Das weiß weder mein Vorgesetzer, noch mein Vorgänger (der hat einfach gemacht)... und ich habe eben auch nur meinen Menschenverstand.
Die Werkstatt in diesem Rahmen existiert schon seit ein paar Monaten und nun kommt jemand neues daher und fordert plötzlich... das ist verdammt unbequem...

Sind das aber Leute, die keine solche Ausbildung besitzen, dann muß eine Einweisung erfolgen
Weder ich als Mitarbeiterin, noch die Klienten sind Facharbeiter. Es sind alles Laien und es gab keine Einweisung (zumindest keine nachgewiesene) - weder für mich, noch für die Klienten. Mein Verstand sagt: Einweisung nach einer gewissen Struktur und dann eine Unterschrift (--> Personalakte). Zudem müssten die Geräte gewartet werden etc....

Ein ähnliches Projekt bei einem anderen Arbeitgeber habe ich aus genau diesen Gründen schon einmal abgelehnt, weil es rechtlich, menschlich und gesundheitlich zu heikel war.
 

Polarlicht

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Was müsste ich fordern, damit es zumindest den rechtlichen Anforderungen entpricht?
Dann hab ich eine Grundlage im Gespräch mit dem Arbeitgeber...
 

Holz-Fritze

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sind das ausgebildete Facharbeiter, welche die Voraussetzungen mitbringen diese Maschinen bedienen können zu müssen?
Bsp.: an einer Tisch/Standbohrmaschine darf man nicht mit Handschuhen arbeiten, ein an solchen Maschinen mal ausgebildeter Facharbeiter muß das wissen. Arbeitet er dennoch daran mit Handschuhen und es passiert etwas, dann bist Du und Dein Arbeitgeber aus der Verantwortung.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es müssen trotzdem Arbeitsanweisungen vorliegen, es muss trotzdem eine Unterweisung in Arbeitssicherheit durchgeführt werden....etc.p.p.

Als Vorgesetzter bzw. Aufsichtsperson, gibt es immer ein Risiko der Haftung. Zivilrechtlch sogar privat. Vorsicht mit solchen pauschalen Äußerungen.
 

kobalt

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Hallo Polarlicht,

Ich bin kein Profi, aber mir erscheint das ganze Vorhaben fragwürdig. Was ist denn das Ziel der Aktion? Es klingt ein wenig danach, Arbeitslose in einen Raum zu stecken, damit sie trocken bleiben, wenn es draußen regnet. Damit's keinen Lagerkoller gibt, stehen auch ein paar Maschinen rum.

Sollen sie dort was lernen? Sollen die 'Erzeugnisse' verkauft werden oder darf jeder was mit nach Hause nehmen? Läuft das dann unter industrieller Fertigung oder ist das Handwerk oder Handwerkskunst? Wer ist bei Verkauf verantwortlich für die Produkte?

Wäre es eine Idee, mal mit der BG Kontakt aufzunehmen? Die sollen sich die Sache vor Ort ansehen und eine Einschätzung abgeben, was geht und was nicht. Ein normaler Betrieb würde das vielleicht nicht von sich aus tun, aber Du willst ja Druck aufbauen.

Gruß Kai
 

fahe

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...lass die Klienten in der Beschäftigungszeit, Arbeit kann man das ja nicht nennen, einfach Bier trinken, statt bohren, sägen und so weiter. Dafür sind sie qualifiziert, Du bist ihr Held und sie behalten alle Finger.

Sorry, ich konnte nicht widerstehen, aber es ist immer wieder haarsträubend, was sogenannte Bildungsanbieter, welche richtig Geld von der Agentur für Arbeit einsacken, mit geringstmöglichen Mitteln auf die Beine stellen.

Mein Tipp: Rufe bei der Agentur für Arbeit an, schildere das Problem, bitte um deren unangemeldeten Besuch (ja, so etwas machen die...) und bitte sie um Vertraulichkeit, dass Du nicht als Tippgeber benannt werden möchtest.

Alternativ kannst Du auch einem konkurrierenden, pardon: mitwettbewerbendem, Bildungsträger einen Tipp geben...:emoji_wink:

Die Agenturen wissen selbst, was für Pappnasenfirmen sie da Aufträge zuschanzen, haben aber durchaus auch ein eigenes Interesse, das Geld nicht so skandalös in den Orkus zu befördern. Und sei es auch nur, um schlechte Presse zu vermeiden.
 

tract

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Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es müssen trotzdem Arbeitsanweisungen vorliegen, es muss trotzdem eine Unterweisung in Arbeitssicherheit durchgeführt werden....etc.p.p..

In der Ausbildung ist der Punkt Unfallverhütung und Arbeitsschutz seit mind. drei Jahrzehnten enthalten (eben extra nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut, in diesem Fall Bereich Metall)
Auch heute ist das selbstverständlich enthalten - und das gehört z.B. zu den sogenannten "Kernqualifikationen" z.B. im Rahmenausbildungsplan eines Tischlers, Industriemechanikers, ... die während der gesamten Ausbildung vermittelt werden:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
.
.



Aber ist ja irrelevant, da Polarlicht ja geschrieben hat, es wären keine Facharbeiter. Dann fehlen eben auch o.a. 'Kernqualifikationen' und diese müssen vor der Nutzung jeder Maschine beigebracht werden = Einweisung
Wie bei einer Hilfskraft: die muß auch nur wissen, was bei Verwendung dieser Maschine, bei dieser Arbeit zu beachten ist.
 

blueball

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Hole dir kompetente Hilfe bei HWK und BG. Ohne gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Gefährdungsermittlungen, etc pp möchte ich im Falle des Falles werder in deiner noch in der Haut deines Chefes stecken. Bei Tätigkeiten mit "Verantwortung" steht man mit einem Fuss ständig um Knast.
 

Holz-Fritze

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In der Ausbildung ist der Punkt Unfallverhütung und Arbeitsschutz seit mind. drei Jahrzehnten enthalten (eben extra nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut, in diesem Fall Bereich Metall)
Auch heute ist das selbstverständlich enthalten - und das gehört z.B. zu den sogenannten "Kernqualifikationen" z.B. im Rahmenausbildungsplan eines Tischlers, Industriemechanikers, ... die während der gesamten Ausbildung vermittelt werden:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
.t.


Alles Richtig, das entbindet Dich als Vorgesetzter trotzdem nicht von der Pflicht dies zu prüfen und auf den neuesten Stand zu halten. Ebenso sind Arbeitsanweisungen wichtig.
Ich muss auch kontrollieren ob die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Glaub es mir einfach ich habe diesbezüglich Seminare für Abteilungsleiter hinsichtlich Haftungsfragen besucht.
 

sebastian69

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Also auf mich klingt das nach typischer Beschäftigungsterapie. Das ist von den "Maßnahmen" die ich erlebt habe weit entfernt. Bei den richtigen Trägern wird mit richtigen Maschinen gearbeitet, allerdings nur nach Einweisung.... und jeder bekam seine Aufgabe. D. H. da muss ein Meister dann auch vorhanden sein... der die Arbeit zuteilt.
Die Maschinen sind bis auf die Kappsäge und die Standbohrmaschine ja harmlos.
Problem sehe ich eher darin, wenn übereifrige "Neubürger" in diesen Maßnahmen sind und dann vielleicht noch wenig Deutsch verstehen... und dann die entsprechenden Fehler machen.
 

waulmurf

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Es ist alles richtig, was geschrieben wurde.

Ich würde diese Verhältnisse schon als groben Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften betrachten und dann holt sich die BG auch eventuell verauslagte Finanzen wieder zurück (Krankengeld, Behandlungsgeld bei Unfällen etc.). Abgesehen von juristischen Konsequenzen.
Wenn du Personalverantwortung hast, d.h. du hast Anweisungen zu erteilen, hast du automatisch auch eine Verantwortung im Arbeitsschutz.
Damit du dich absicherst, kannst du nach einer Gefährdungsbeurteilung für deine Tätigkeit fragen. Dabei müssen alle möglichen Gefährdungen betrachtet werden und Maßnahmen festgelegt worden sein.
Zum Beispiel: Schutz vor Holzstaub - hier ist eine funktionierende Absaugung vorgeschrieben.
Und Achtung: bei vielen Maschinen steht im Kleingedruckten: Nicht für den gewerblichen Gebrauch. (Das hat oft etwas mit Brandschutz, Sicherheit bei Dauerbetrieb oder Absaugung nach DIN zu tun.)

Wahrscheinlich wird bei dir das Wichtigste sein: Aushängen von Notruftelefonnummern, Erste-Hilfe-Material, Ausbildung eines Ersthelfers.:emoji_frowning2:

Gruß
waulmurf, kopfschüttelnd
 

Holzfummler

ww-robinie
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Hi Polarlicht,
ich war 2 Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit(FASi) im großen Unternehmen tätig mit der Metaller BG-Ausbildung.
Ohne zu sehr ins Detail abzurutschen:
Gesetzlich ist der Bildungsanbieter verpflichtet, AS zu gewährleisten. Deine Klientel sind verpflichtet, die AS-Maßnahmen zu beachten.
Organisation:
Entsprechend der Größe (Anzahl der Mitarbeiter) muß eine AS-Organistion aufgebaut werden. Ob ein FASi eingestellt werden muß, oder ihr durch einen betreut werdet, hängt wie gesagt, von eurer Mitarbeiteranzahl ab. Für jeden "Arbeitsplatz" ist eine Gefährungsanalyse dokumentiert durchzuführen. Schutzmaßnahmen bzw. Gefährdungsminderungsmaßnahmen sind zu definieren und umzusetzten.
Ausstattung:
Die Maschinen müssen BG-sicher sein. Entsprechende Anleitungen und Einweisungen sind vorhanden und durchgeführt. Schutzvorrichtungen müssen genutzt und verwendbar sein.
Dein Klientel:
Muß nachweislich und regelmäßig zu den AS-Maßnahmen von mindesten dem Sicherheitsbeauftragten unterwiesen werden (persönliche Unterschriften). Persönliche Schutzausrüstung (die dein Betrieb zu stellen hat) ist zu verwenden.
Notfall:
Erste Hilfe-Kasten inkl. Verbandsbuch muß vorhanden sein-
Ersthelfer... vorhanden?
Brand-(Explosionsschutz) gewährleistet(da Schleifmaschinen im Einsatz)?
usw.
Dies sind nur ein paar von vielen zu beachtenden Punkten.
Tritt ein Unfall auf, haftet der Bildungsanbieter, auch du persönlich und auch strafrechtlich.
Privat ist es eine ganz andere Welt.
Gruß
Thomas
PS: Bei vielen Maschinen für den Heimwerker steht in der Benutzungsanleitung drin, dass sie nicht gewerblich verwendet werden dürfen!
 

Mitglied 42582

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So mal aus der Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes:

Dein Arbeitgeber verstösst gegen das Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 & 4) vermutlich in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (§ 5).

Das ist erst einmal nur die absolute Grundlage für deine Fragen. Du hast mehrere Möglichkeiten vorzugehen:

BG, hat evtl. den Nachteil für dich das dein Name genannt werden kann

Staatlicher Arbeitsschutz, ist anonym der Beschwerdeführer darf nicht genannt werden.

Hier findest du die Bezirksregierung, die für deinen Bezirk zuständig ist.
 

fahe

ww-robinie
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Staatlicher Arbeitsschutz, ist anonym der Beschwerdeführer darf nicht genannt werden.

...ich würde nach wie vor einfach denjenigen informieren, der die Maßnahme bezahlt.. und ein eigenes Interesse hat, damit nicht baden zu gehen. Und die Vorschriften dürften die in der Arbeitsagentur ebenfalls kennen.
 

tract

ww-robinie
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schön :emoji_slight_smile:

das entbindet Dich als Vorgesetzter trotzdem nicht von der Pflicht dies zu prüfen und auf den neuesten Stand zu halten. Ebenso sind Arbeitsanweisungen wichtig.
Ich muss auch kontrollieren ob die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Glaub es mir einfach ich habe diesbezüglich Seminare für Abteilungsleiter hinsichtlich Haftungsfragen besucht.

als Vorgesetzter hat man, je nachdem, 0,0 Ahnung von dem was der Mitarbeiter macht - ob das richtig oder falsch ist.
Wie will man dann dieses kontrollieren können? :emoji_wink:
Man stellt ja einen Facharbeiter wegen seiner Qualifikation ein.
Ich hege den Verdacht, daß Du Hilfs- und Facharbeiter vermischt.

Edit: das nennt sich heute 'Fachkraft'
 

Komihaxu

ww-robinie
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Vogelhäuser, Weihnachtsdeko, Kerzenhalter, einfache Möbel, Palettenmöbel etc. also nix tolles / großes
Klingt für mich danach als seien das alles Projekte, für die es grundsätzlich überhaupt keine Maschinen braucht.

Holz von einer unterwiesenen Person mit Maschinenarbeit vorbereiten lassen.
Das "Klientel" kann den Rest mit Handsägen, Raspeln und Stechbeiteln fertigstellen - in Handarbeit.

Kreissäge und ähnliche Mörderwerkzeuge werden dabei abgeschlossen oder weggesperrt.

Bei geschickter Auswahl der Materialien und Projekte ist das nicht weniger spaßig, aber ungefährlicher, staubärmer und viel leiser.
 

Polarlicht

ww-pappel
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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.

Ich weiß nun so viel:
- Die billigen Bügelgehörschutzstöpsel schützen so gar nicht, zumindest nicht bei engen Frauen-Gehörgängen. Ich nehme weiterhin meinen privaten Kapselgehörschutz.
- Sicherheitsschuhe sind nun Pflicht.
- Einmal-Atemschutzmasken werden mehrere Tage / Wochen lang verwendet.
- Die Klienten dürfen nicht mehr unbeaufsichtigt in der Werkstatt arbeiten, wie es der Kollege gehandhabt hat.
- Druckluft wurde verbannt.
- Die Maschinen werden von einem Elektrobetrieb geprüft.
- Ich und die Klienten bekommen eine Einweisung/Unterweisung (inkl. Unterschrift)

Was ist denn das Ziel der Aktion?
Ziel ist es, die Stärken und Schwächen zu bestimmen und danach entscheiden, ob er in Maßnahme A oder B geht... oder ob es sogar für den ersten Arbeitsmarkt reicht.

Sollen sie dort was lernen?
Im Idealfall bekommen sie eine realistische Vorstellung davon, was sie beruflich machen könnten...

Sorry, ich konnte nicht widerstehen, aber es ist immer wieder haarsträubend, was sogenannte Bildungsanbieter, welche richtig Geld von der Agentur für Arbeit einsacken, mit geringstmöglichen Mitteln auf die Beine stellen.
Ja, dem stimme ich zu... Ich beschwere mich ja gar nicht über den Bürostuhl, dessen Schaumstoff bei meinem Leichtgewicht völlig durchdrückt und ich auf der Unterkonstruktion sitze... Es geht mir erstmal um ganz banalere Sachen...

Das ist von den "Maßnahmen" die ich erlebt habe weit entfernt. Bei den richtigen Trägern wird mit richtigen Maschinen gearbeitet, allerdings nur nach Einweisung.... und jeder bekam seine Aufgabe. D. H. da muss ein Meister dann auch vorhanden sein... der die Arbeit zuteilt.
Vermutlich handelt es sich in dem Fall um den Ausbildungsbereich. Der Ausbildungsbereich im Haus ist besser ausgestattet. Hier geht es in der Tat nur um Beschäftigung, die halt etwas anders formuliert wurde...

...möchte ich im Falle des Falles werder in deiner noch in der Haut deines Chefes stecken. Bei Tätigkeiten mit "Verantwortung" steht man mit einem Fuss ständig um Knast.
Daher frage ich hier. Ich möchte mein Risiko einschätzen, die Schwierigkeiten ansprechen und wenn mir das Risiko zu hoch ist: gehen...

Wenn du Personalverantwortung hast, d.h. du hast Anweisungen zu erteilen, hast du automatisch auch eine Verantwortung im Arbeitsschutz.
Verantwortung gegenüber Mitarbeitern habe ich nicht - es arbeiten nur Klienten mit den Maschinen (und ich).

Wahrscheinlich wird bei dir das Wichtigste sein: Aushängen von Notruftelefonnummern, Erste-Hilfe-Material, Ausbildung eines Ersthelfers.
Ich wähle gleich den Notruf. Ersthelfer habe ich mir nennen lassen und sind vorhanden. Wo Verbandszeug ist weiß ich, da ich nachgefragt habe.

Deine Klientel sind verpflichtet, die AS-Maßnahmen zu beachten.
Das mag sein, ist denen aber egal...

Wer macht eigentlich so eine Gefährungsbeurteilung? Soweit ich das verstanden habe, macht das der Sicherheitsbeauftragte?

Die Maschinen müssen BG-sicher sein.
Was ist denn BG-sicher?

Tritt ein Unfall auf, haftet der Bildungsanbieter, auch du persönlich und auch strafrechtlich.
Na wundervoll. Daher ja auch meine Sorge.

PS: Bei vielen Maschinen für den Heimwerker steht in der Benutzungsanleitung drin, dass sie nicht gewerblich verwendet werden dürfen!
Ich dachte, das hat nur Einfluss auf Garantie / Gewährleistung... Die Lux-Kappsäge hat leider keine online-Bedienungsanleitung, aber ich gehe nicht davon aus, das diese für die gewerbliche Nutzung zugelassen ist.

Das "Klientel" kann den Rest mit Handsägen, Raspeln und Stechbeiteln fertigstellen - in Handarbeit. ... Bei geschickter Auswahl der Materialien und Projekte ist das nicht weniger spaßig, aber ungefährlicher, staubärmer und viel leiser.
Die Idee ist gut. Sehr gut... Sie werden mich hassen... :emoji_slight_smile: Aber ich bin auf der sicheren Seite.
 

Mitglied 42582

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Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten angefertigt werden.
Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber. Er kann sich dafür eine SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als Berater einstellen. Ausserdem ist ein Betriebsarzt vom Arbeitgeber zu stellen. Ist beides im Arbeitssicherheitsgesetz zu finden.

"BG-Sicher" sind Werkzeuge, in der Regel Sägeblätter oder Fräser, die ein BG-Test- oder MAN Zeichen haben.

Das bedeutet, dass
-die Klingen maximal 1,1mm vorstehen
-die Spannlücken klein sind
-das Werkzeug nahezu kreisrund ist
-das Werkzeug rückschlagarm ist

Wenn sich deine Teilnehmer nicht an die Sicherheitsvorschriften halten wollen schmeiss sie einfach raus! Ich habe in meinen Kursen Leute nach Hause geschickt, die keine Sicherheitsschuhe anhatten und die Fehlzeiten für die Arge aufgeschrieben. Das musste ich genau einmal machen, danach war das Thema - Das merkt doch keiner - durch. Im Zweifel wirst du herangezogen, weil du der Verantwortliche vor Ort bist. Die BG interessiert es herzlich wenig ob jemand Lust auf Arbeitsschutz hat oder nicht. Das ist eine Versicherung: Halte Dich nicht an die Regeln und wir müssen nicht zahlen.
 

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Ich hätte dazu mal eine Interessierte Frage:
wie sieht es denn mit dem Staubschutz aus? Ist beim reichlichen Handschliff Atemschutz vorgeschrieben? Also 3 Personen, die stundenlang von Hand schleifen?
 

Mitglied 42582

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Das steht in der Gefahrstoffverordnung. Unter Umständen sind die Staubkonzentrationen in der Luft per Messung zu bestimmen.
Ansonsten sind die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften auf den Seiten der BAUA zu finden.
 

FredT

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Ich würd einfach mal eine Anzeige bei der Gewerkschaft machen, falls du da Mitglied sein solltest. Es wäre jedenfalls anzuraten, allein schon wegen dem Rechtsschutz, sowohl Arbeitsrecht, als auch Fakulta...
Ansonsten bringst Du Dich in Teufels Küche... und wirst Dein restlich lebetag nicht mehr froh...
 
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