Arbeitsschutz

Holz-Fritze

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@ tract

Es ist wie immer mit Dir.
Ich schließ auch hier mit dem Satz "Du hast Recht und ich hab meine Ruh"
 

tract

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@ tract
Es ist wie immer mit Dir.
Ich schließ auch hier mit dem Satz "Du hast Recht und ich hab meine Ruh"

tolle Antwort :emoji_wink:

Ich glaube ja leider nicht das Du den Text gelesen oder versucht hast ihn zu verstehen - auch schon vorher, sonst hättest Du mir wohl nicht das Schutzbrillen-Beispiel entgegnet, was ja nichts, rein garnichts mit meiner Aussage zu tun hatte: eine wissentliche Duldung von Fehlverhalten ist eben etwas vollkommen anderes
Ich habe das Gefühl, daß Du in diesem Punkt viel miteinander vermengst.
 

Holzfummler

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Hi Polarlicht,
nur saubere, scharfe Werkzeuge sind sichere Werkzeuge. Ein scharfer Beitel ist rasiermesserscharf.
Mit dem Schreinerklüpfel (Hammer für Stechbeitel) läßt sich wunderbar das Daumengelenk zertrümmern, wenn mann/frau nicht aufpasst. Durchtrennte Sehnen wurden schon erwähnt.
Sicherheitsunterweisung durch BG-DVD... als Unterstützung zulässig, muß aber durch verantwortliche Führungskraft, SB oder FASi durchgeführt werden, da für den Nachweis die Unterschrift des Unterweisenden notwendig ist.
Du unterschätzt gewaltig die möglichen, persönlichen Folgen.

Dein Engagement in allen Ehren, aber AS ist kein Strickkurs und wenn jemand etwas wider besseren Wissens macht oder unterläßt, ist das Vorsatz. Im Prinzip spielst du mit der Gesundheit/Leben der dir Anvertrauten, da du hier von vielen eindeutige Hinweise bekommen hast und nicht entsprechend reagierst.

Erst handeln nach Abstimmung mit BG.

Sry, ist nicht böse gemeint, sollen aber klare Worte sein.
Gruß
Thomas
 

Holz-Fritze

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tolle Antwort :emoji_wink:

Ich glaube ja leider nicht das Du den Text gelesen oder versucht hast ihn zu verstehen - auch schon vorher, sonst hättest Du mir wohl nicht das Schutzbrillen-Beispiel entgegnet, was ja nichts, rein garnichts mit meiner Aussage zu tun hatte: eine wissentliche Duldung von Fehlverhalten ist eben etwas vollkommen anderes
Ich habe das Gefühl, daß Du in diesem Punkt viel miteinander vermengst.

Ich sach ja Du hast ja sowieso immer Recht. :emoji_grin:
 

dermike

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Dein Engagement in allen Ehren, aber AS ist kein Strickkurs und wenn jemand etwas wider besseren Wissens macht oder unterläßt, ist das Vorsatz. Im Prinzip spielst du mit der Gesundheit/Leben der dir Anvertrauten, da du hier von vielen eindeutige Hinweise bekommen hast und nicht entsprechend reagierst



Na ja, mit dem Leben spielt man bei dem Einsatz eines Stechbeitels oder einer Handkreissäge sicherlich nicht. Der Holzfummler ist da ein übervorsichtiger Bürokrat.


dermike
 

Holz-Fritze

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nein, nur dann wenn der andere Unrecht hat :emoji_grin::emoji_grin:

Tract googelt sich immer ein Halbwissen (Unwissen) zusammen und meint man muss auf dieser Basis diskutieren.

Was er sich zusammenbastelt ist falsch und wenn sich Leute darauf verlassen sind sie verlassen.

Ende der Diskussion. :mad:
 

tract

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Tract googelt sich immer ein Halbwissen (Unwissen) zusammen und meint man muss auf dieser Basis diskutieren.
Was er sich zusammenbastelt ist falsch und wenn sich Leute darauf verlassen sind sie verlassen.
Ende der Diskussion. :mad:

interessant zu lesen, wenn Leute die Formulierung 'immer' zur Hand nehmen, um zu versuchen andere schlecht dastehen zu lassen.

ich sehe, dass ohne Schutzbrille gearbeitet wird und toleriere es.
Nochmals für Dich: das wäre die DULDUNG einer (falschen) Handlung.
Wenn man als Vorgesetzter Fehlverhalten duldet, ist man 'dran' - logisch; das ist aber eine ganz andere Sache!
Siehe verlinktes Beispiel des Tischlerauszubildenden:
wenn der Vorgesetzte, bzw. 'Chef' sieht und toleriert, daß der Auszubildende mit einem Metallteil auf der Kreissäge hantiert und sie dadurch schrottet, ist das etwas anderes, als wenn er, basierend auf dem Wissen (der inzwischen vorhandenen Qualifikation) was der Auszubildende haben muß, die Weisung gibt daran eine Arbeit zu verrichten - und diese dann unqualifiziert ausgeführt wird.
Oder Bsp. überbrückter Sicherheitsschalter: die Duldung eines solchen durch den Vorgesetzten ist logischerweise was anderes, als wenn er davon nichts weiß.


Wenn Du als Bäcker jemanden einstellst und u.a. die 'Qualifikation' zum Führen eines PKWs zum Ausfahren der Brötchen voraussetzt - läßt Du Dir den Führerschein zeigen.
Hast Du diesen gesehen, gehst Du davon aus, daß der Beschäftigte die mal erworbenen, grundsätzlichen Sicherheitsvorschriften und Regeln befolgen wird.
Oder willst Du mir jetzt erzählen, daß an Dich herangetreten und Dir Schuld gegeben wird, wenn der Fahrer trotz Warnsignals über einen nicht beschrankten Bahnübergang gefahren ist und durch den Zug 'nur' das Fahrzeug geschrottet und der Fahrer leicht verletzt wurde?
Vorherige Einweisung in fahrzeugspezifische Eigenheiten - ja, aber niemand wird vom Vorgesetzten oder Firmeninhaber verlangen, daß alle Regeln der StVO nochmal durchgekaut werden.

Haftung für den Schaden ist wieder eine andere Sache - es geht nur um die Schuld, bzw. ob dem Vorgesetzten eine Schuld an dem Unfall angerechnet werden kann.
Anstatt hier virtuell die Hosenträger knallen zu lassen und mir im übertragenem Sinn zu entgegnen, ich sei dumm - ganz einfache Frage:
Trifft den Vorgesetzten bei so einer Regelübertretung, basierend auf der vorgelegten Qualifikation des Beschäftigten (von mir aus auch Berufskraftfahrer mit LKW-Führerschein), eine (Mit)Schuld?
 
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