Ben, du sagst es: er fühlt sich entmündigt, ist es aber nicht. Du machst die Gefährdungsbeurteilung auch nicht aus Dudeldei oder Selbstzweck, sondern weil es arbeitsrechtlich und vom Gesundheitsschutz eben vorgeschrieben ist. Und damit schützt du letztendes mit der Belehrung nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch dich. Ich habe sowas auch -zigmal auf meinen Baustellen durchexerziert und aktenkundig gemacht und hatte letztendes immer meinen Frieden mit SUVA und ermittelnden Richtern und Staatsanwälten. Mental war dann was ganz anderes...
Im Hobby kann jeder, wie er will. Unser Anliegen hier ist Aufklärung, Belehrung, Unfallverhütung. An die Hand nimmt man nur Kinder, bei Jugendlichen und Erwachsenen ist das nicht mehr opportun. Im Hobby kümmert es den behandelnden Arzt nicht; betriebsbedingte Unfälle sind immer der BG anzuzeigen, von Durchgangsärzten erstbehandeln zu lassen und kommen zumindest hier im Territorium auch erst ins BG-Klinikum. Es ist die Haftungsfrage, die sowas festlegt, und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, deren Höhe damit prozentual gesichert ist.
In anderen Ländern und Kulturen mag man das anders handhaben; hier ist es Gesetz und auch keine Vollkaskomentalität. Seinen, hoffentlich gesunden, Menschenverstand muß jeder selbst anwenden. Wir sicherheitsaffinen Werker jeglicher Coleur machen darauf aufmerksam, weil wir Schwachstellen praxiserfahren kennen.
just my 2€ct