Mitglied 30872
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...Ich würde die Beiträge laufen lassen, die laufen sich selber tot. ...
Vor allem, wenn man sie nicht noch ständig füttert.
...Ich würde die Beiträge laufen lassen, die laufen sich selber tot. ...
Moin, eine Sache stört mich als Laien bei diesen ganzen Diskussionen. Es wird oft davon geredet, dass die Regeln der BG für Hobbyisten verpflichtend seien. Sie spiegeln den Stand der Technik wider, das sollte auch so anerkannt werden. Versicherungen können die Regeln oder deren Verletzung als Grundlage für ihr Handeln nutzen. Aber warum sollte die Einhaltung der BG Regeln "verpflichtend" sein? Google hat mir darauf keine Antwort gegeben. Habt ihr eine Quelle?Dadurch sind sie für Hobbyisten, für Schreiner und für Angestellte verpflichtend,
sowie für Lieferanten von Maschinen und des Zubehörs.
Es bleibt abzuwarten wann eine Krankenkasse oder ein Arbeitgeber bei Verstößen
durch Laien in Regress geht, spätestens bei Personenschäden an Dritten (Zuschauer) ist die Sache
für die Staatsanwaltschaft schon seit Jahren interessant.
Woran orientieren sich Versicherungen bei einem Unfall?Moin, eine Sache stört mich als Laien bei diesen ganzen Diskussionen. Es wird oft davon geredet, dass die Regeln der BG für Hobbyisten verpflichtend seien. Sie spiegeln den Stand der Technik wider, das sollte auch so anerkannt werden. Versicherungen können die Regeln oder deren Verletzung als Grundlage für ihr Handeln nutzen. Aber warum sollte die Einhaltung der BG Regeln "verpflichtend" sein? Google hat mir darauf keine Antwort gegeben. Habt ihr eine Quelle?
Ist vielleicht klugscheißerisch, aber hier geht es doch oft genug darum Laien Wissen zu vermitteln. Dann sollte das schon korrekt sein.
Ja klar, dass das so ist, aber wo steht die "Pflicht"?Woran orientieren sich Versicherungen bei einem Unfall?
Vor allen Dingen wenn sie keine Ahnung haben.
Die Bg gibt im beruflichen Bereich die Leitplanken vor. Und sie wissen auch wieso sie was verbieten. Weil es damit zu zu vielen Unfällen gekommen ist die die Versicherung sehr viel Geld gekostet hat.
Also wird die Privatversicherung oder die Krankenkasse guckEN Womit der Unfall passiert ist und sich die Behandlungskosten beim Verunfallten zurückholen. Und das WIRD TEUER.
Dann sollte man als Erfahrener aber doch klar sagen können wie es ist und nicht von "verpflichtende" Regeln schreiben.Was soll man dazu sagen? Ist im Grunde keine Diskussion für ein Forum, sondern für die Rechtsabteilung der Versicherung.
Das hatten wir doch schon hundertmal. Die Krankenkasse zahlt immer. Auch bei versuchtem selbstmord oder Drogenabhängigkeit oder oder oder.
Mal losgelöst von der Diskussion
Ja habe ich auch nicht anders behauptet.Für uns Professionelle sind die Regeln Pflicht, auch wenn wir nicht in der Bg sind.
Und in diesem Fall haben wir " besseres Wissen ".
Einspruch.Also wird die Privatversicherung oder die Krankenkasse guckEN Womit der Unfall passiert ist und sich die Behandlungskosten beim Verunfallten zurückholen. Und das WIRD TEUER.
Das ist mir alles klar. Nur die Verwendung des Worts "verpflichtend" hört sich so an, als wenn es eine Gesetzespflicht für die private Arbeit an den Maschinen gäbe. So wie ich das in den letzten Kommentaren und auch weiteren Beiträgen hier im Forum deute, ist dies nicht so.Guuden,
wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte es zu einem folgenschweren Unfall kommen, sind staatliche
Stellen und Versicherer schnell dabei, Schuldige zu suchen,
letztere häufig auch, um sich an ihnen schadensfrei zu halten.
Schuldige sind nur festzustellen, wenn ihnen eine tatbestandsmäßige,
rechtswidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann.
In Zusammenhang mit Unfällen mit technischem Gerät wird häufig
ein Sachverständiger hinzugezogen, der auf Basis der
anerkannten Regeln der Technik seine Feststellungen trifft.
Diese sind u.A. auch im Regelwerk der BGs niedergelegt.
Da dieses Regelwerk vor Inkrafttreten von staatlichen Stellen
zugelassen wird, hat es einen eindeutigen Stellenwert.
Es werden übrigens durchaus auch Sachverständige der BGs mit solchen Gutachten beauftragt.
Schon richtig, mir geht's als Laie hier um die Wortwahl. Aber vielleicht ist es auch der falsche Ansatz, die Leute zu fragen, für die die Regeln verpflichtend sind, ob die Regeln auch für andere Personen verpflichtend sind. Ist ja nicht deren Interesse und deren täglich Brot. Das täglich Brot ist halt die Einhaltung (und Durchsetzung) der Regeln.Ob Pflicht oder nicht, sich an paar wichtige Regeln zu halten ist sicher von Vorteil ob auf Baustelle oder in der privaten Werkstatt.
Das ist mir alles klar. Nur die Verwendung des Worts "verpflichtend" hört sich so an, als wenn es eine Gesetzespflicht für die private Arbeit an den Maschinen gäbe. So wie ich das in den letzten Kommentaren und auch weiteren Beiträgen hier im Forum deute, ist dies nicht so.
Ich bin für eine klare Kommunikation dessen was vorgeschrieben ist und dessen was dringend anzuraten ist.
Moralisch vielleicht. Die sinnhaftigkeit will ich auch gar nicht abstreiten aber ich habe noch nie gehört, dass die Krankenkasse bei einem Unfall irgendwelche Nachfragen stellt. Als ich mir mit der kettensäge in die Hand gesagt hab, hat auch kein Schwein nachgefragt. Das wurde geflickt und gut.Guuden,
indirekt verpflichtend, würde ich mal sagen.
Diese Serie ist keine Bauanleitungsserie, es ist eine sehr gute Dokuserie über das Handwerk. Und eine gute Werbung um junge Leute für das Handwerk zu begeistern. 95% der Zuschauer werden bei den (sicherheitsrelevanten) Details nichts bemerken.Ich fänds einfach super wenn diese Sendungen den richtigen Weg aufzeigen.