Na es ist bei elektrischen Sachen wie bei allen anderen angefertigten Dingen auch, das der Erbauer haftet, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Vorhersagen sind bei juristischen Dingen sehr unsicher. Nur warum sollte der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet werden. Wenn ich eine Holzkonstruktion baue und montiere, schaue ich, das die Schrauben geeignet, die Dübel geeignet und beim Anziehen, ob sie halten, das die Verbindungen haltbar verleimt sind etc.
Bei elektrischen Dingen ist ein funktionsfähiger durchgehender PE und ein funktionsfähiger Fehlerstromschutzschalter der beste Zusatzschutz. Deshalb prüft man den PE auf Durchgängigkeit auch bei bewegten Leitungen. Beim PE besteht die Möglichkeit eines verdeckten Mangels, da die Geräte auch ohne funktionieren. Der Zusatzschutz ist dann allerdings nicht gegeben. In älteren Gebäuden mit Schutzmaßnahme Nullung lebensgefährlich, da Körperströme nicht bzw. erst von der Normalen (16A) Sicherung abgeschaltet werden. Mit Fehlerstromschutzschalter besteht eine erhöhte Überlebenswahrscheinlichkeit, da über 30mA in typisch ein, zwei Halbwellen (10-20ms) abgeschaltet wird. Aber selbst da kam es unter ungünstigen Bedingungen (Badewanne) schon zu Todesfällen. Den PE auf Durchgang = Funktion zu überprüfen ist ein sehr geringer Aufwand und eine einfache Lebensversicherung. Es gibt verhältnismässig wenig tödliche Stromunfälle, aber die sind bei etwas Sorgfalt immer vermeidbar.