Carport selbst bauen

christian90

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Hallo, ich bin neu hier und wir planen ein Carport Pultdach zu bauen.
Soll 7m lang sein und 4m breit und an der Hauswand befestigt werden.
Dachte da an folgenden Materialien:
Pfosten 12x12 oder 16x16?
Pfetten 16x20
Sparren 8x20
Was sagt ihr dazu?
Reichen 3 Pfosten oder lieber 4 Pfosten?
Kopfbänder ja oder nein?
Es soll ein acrylglas Dach drauf damit genug licht rein kommt.
 

Fichtenelch

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Hallo,
bei der Menge an Material sollte vor dem Bau geklärt werden, ob es am Bauort einen Bebauungsplan oder sonstige Vorschriften gibt, die es zu beachten gilt. Nicht ist ärgerlicher, als ein so großes Bauwerk wieder abreissen zu müssen.

Es grüßt Johannes
Das stimmt natürlich voll und ganz!
Da habe ich auch schon viele Nachbarn erlebt die da kein Spaß verstanden haben und schnell mal das Telefon zur Hand nehmen.
 

christian90

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Hallo,
bei der Menge an Material sollte vor dem Bau geklärt werden, ob es am Bauort einen Bebauungsplan oder sonstige Vorschriften gibt, die es zu beachten gilt. Nicht ist ärgerlicher, als ein so großes Bauwerk wieder abreissen zu müssen.

Es grüßt Johannes
Ja das stimmt da habe ich online schon nachgeschaut und in NRW dürfte ich das so bauen. (Dürfte sogar bis 30m² bauen)
Wäre aber auch nicht so schlimm da das carport von meinem Nachbarn auch 2M länger ist als erlaubt

@Fichtenelch ich danke dir für deine ausführlichen Antworten das war auch der Grund weshalb ich mich hier angemeldet habe weil ich dein Kommentar bei wehm anders gelesen habe wo du wehm anders geholfen hast.
Ich danke natürlich den anderen auch :emoji_slight_smile:

Jetzt fallen mir nur noch 2 Fragen ein...
Was sagt ihr zu H Anker um die 12x12 pfosten zu befestigen sollen in das seitliche schmalebeet befestigt werden da ist nicht gepflastert.
Und kann ich die sparren mit winkel befestigen oder lieber mit langen Schrauben durch?
 

fahe

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Ja das stimmt da habe ich online schon nachgeschaut und in NRW dürfte ich das so bauen. (Dürfte sogar bis 30m² bauen)
Genauer lesen hilft gegen reflexartiges Besserwissern, dass meist nicht besser ist. :emoji_wink:

Es ging nicht darum, ob Landesrecht das Bauen derartiger Vorhaben prinzipiell ermöglicht/erleichtert/beantragungsfrei stellt/whatever.

Bebauungspläne, aber auch Gestaltungssatzungen etc. können viel kleinteiligere Regelungen festsetzen.

Die Argumentation zum Nachbarn ist nur schräg. Der Behörde ist das schnurz, ob es im Fall des Falles auch den Nachbarn trifft. :emoji_wink:
 

Fichtenelch

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@Fichtenelch ich danke dir für deine ausführlichen Antworten das war auch der Grund weshalb ich mich hier angemeldet habe weil ich dein Kommentar bei wehm anders gelesen habe wo du wehm anders geholfen hast.
Ich danke natürlich den anderen auch :emoji_slight_smile:
Na das hört man doch gerne, vielen Dank!

Jetzt fallen mir nur noch 2 Fragen ein...
Was sagt ihr zu H Anker um die 12x12 pfosten zu befestigen sollen in das seitliche schmalebeet befestigt werden da ist nicht gepflastert.
Und kann ich die sparren mit winkel befestigen oder lieber mit langen Schrauben durch?
Zu den H-Ankern: gepflastert oder nicht, wo ein Stiel ist muss ein Fundament hin.
Das Pflaster kann man ja entfernen und das Fundament so machen das es bis c.a. 2 cm Unterkante Pflaster geht.
Dann hat man noch eine kleine Ebene für Split und kann sauber um den H Anker drum rum pflastern.
Das Problem bei den H Ankern ist aber das der Stiel meist nicht weit weg genug vom Boden ist (Spritzwasser)
Da nehmen wir immer Stützen zum drunter schrauben (siehe Bild Anhang) die sind auch in der Höhe verstellbar und bringen den von uns gewünschten Abstand zum Boden (c.a. 15cm)

Wenn ich H Anker mache (eher selten) stelle ich die Rahmenhölzer auf Stützen.
Diese müssen aber mit einem Stativ gesichert werden. (siehe Bild Anhang)

Hat den Vorteil das du das Rahmenholz parallel und auf Höhe ausrichten kannst.
Wenn das passiert ist kannst du die Position vom Fundament und die Länge vom Stiel viel besser ermitteln als andersrum.
Das macht aber jeder anders.

Die Sparren kannst du mit Tellerkopfschrauben befestigen, Winkel müssen nicht sein, ist ja alles sichtbar.
Für die Schraube mittig beim Waageschnitt vorbohren, am besten von unten nach oben, so stellst du sicher dass die Schraube unten genau mittig austritt.
Oberhalb vom Sparren kannst du etwas mit dem Forstnerbohrer vorbohren damit der Tellerkopf versenkt ist.
Muss aber nicht unbedingt sein da sich die Schraube meistens auch so reinzieht, aber man weiß ja nie.

Wir müssen auch noch besprechen wie du an der Wand verfahren möchtest.
Da gibt's ja auch viele Möglichkeiten.
Hier müssen wir aber erstmal den Aufbau deiner Fassade kennen.
 

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magmog

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Guuden,

es sollte von oben nach unten geplant werden. Danach wird die Statik ausgelegt.

Eindeckung in Polyaryl ist nicht empfehlenswert. Splittert, verkratzt leicht und hängt sich selbst bei 4-seitger Auflage stark durch
und hat enorme Wärmedehnung. Wenn es unbedingt sein muss, müssen die Felder recht klein ausgelegt werden.
Polycarbonat splittert nicht, zeigt aber sonst die gleichen Nachteile.
Doppel- oder Dreifach-Stegplatten sind stabiler, aber nicht durchsichtig.
Preislich gegenüber VSG sind alle vorgenannten auch nicht sonderlich vorteilhafter.

Erst nach der Entscheidung in dieser Angelegenheit ist es sinnvoll weiter zu planen.
 

christian90

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Na das hört man doch gerne, vielen Dank!


Zu den H-Ankern: gepflastert oder nicht, wo ein Stiel ist muss ein Fundament hin.
Das Pflaster kann man ja entfernen und das Fundament so machen das es bis c.a. 2 cm Unterkante Pflaster geht.
Dann hat man noch eine kleine Ebene für Split und kann sauber um den H Anker drum rum pflastern.
Das Problem bei den H Ankern ist aber das der Stiel meist nicht weit weg genug vom Boden ist (Spritzwasser)
Da nehmen wir immer Stützen zum drunter schrauben (siehe Bild Anhang) die sind auch in der Höhe verstellbar und bringen den von uns gewünschten Abstand zum Boden (c.a. 15cm)

Wenn ich H Anker mache (eher selten) stelle ich die Rahmenhölzer auf Stützen.
Diese müssen aber mit einem Stativ gesichert werden. (siehe Bild Anhang)

Hat den Vorteil das du das Rahmenholz parallel und auf Höhe ausrichten kannst.
Wenn das passiert ist kannst du die Position vom Fundament und die Länge vom Stiel viel besser ermitteln als andersrum.
Das macht aber jeder anders.

Die Sparren kannst du mit Tellerkopfschrauben befestigen, Winkel müssen nicht sein, ist ja alles sichtbar.
Für die Schraube mittig beim Waageschnitt vorbohren, am besten von unten nach oben, so stellst du sicher dass die Schraube unten genau mittig austritt.
Oberhalb vom Sparren kannst du etwas mit dem Forstnerbohrer vorbohren damit der Tellerkopf versenkt ist.
Muss aber nicht unbedingt sein da sich die Schraube meistens auch so reinzieht, aber man weiß ja nie.

Wir müssen auch noch besprechen wie du an der Wand verfahren möchtest.
Da gibt's ja auch viele Möglichkeiten.
Hier müssen wir aber erstmal den Aufbau deiner Fassade kennen.
Also das mit den stützen wäre montagebedingt glaube einfacher als mit H Anker weil wie du schon sagst kann man es im nachhinein verstellen habe ich das richtig verstanden?
Vorher natürlich das Fundament anlegen für die 4 pfosten. (Pfostenhalter wären dann solche wie im Bild oder)
Aber das mit dem stativ und der langen stütze das hab ich nicht so verstanden...?!

Ja und zum Thema Wandbefestigung dachte ich das ich das 120x160 brettschichtholz an der Wand befestige und die Sparren da einhänge. (Siehe Bild) und dann kämen gegenüber die anderen 4 pfosten.

@fahe Das heißt wo müsste ich mich da erkundigen bei der Stadt?
Dachte eigentlich wenn online steht bis so und so viel m2 das man es einfach so bauen kann :emoji_frowning2:
Wer könnte mir denn da aufs dach steigen?
 

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fahe

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@fahe Das heißt wo müsste ich mich da erkundigen bei der Stadt?
Du fragst einfach bei der zuständigen Baubehörde, ob für die Adresse einschränkende Bestimmungen in Form eines existierenden B-Plans oder von Gestaltungssatzungen etc. existieren.

In den meisten Bundesländern dürfte es ohnehin auch für genehmigungsfreie Bauten zumindest eine Anzeigepflicht geben.
 

XXL-DD

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In Sachsen haben wir eine Unterscheidung ob eine Überdachung/ Garage frei steht oder an mindestens einer Seite direkt an einer Hauswand endet oder sogar statisch dort verankert wird - das ist hier der Unterschied zwischen man braucht auf jeden Fall eine Baugenehmigung oder es ist unterhalb der Flächenbegrenzung genehmigungsfrei.

Die grundsätzlichen Regelungen sind zumeist auf den Seiten des Bundeslandes verfügbar, ob dir ein Bebauungsplan Vorgaben macht müsste man bei der Stadt (Bauamt?) erfahren können.
 

Claus P.

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Guuden,

in NRW sind Wintergärten bis 25m² genehmigungsfrei.
Da würde ich vorsichtig sein. Ich wohne in Bayern im Außenbereich und da ist nichts genehmigungsfrei, nicht einmal eine Hundehütte. Privilegierte Bauvorhaben mal ausgenommen.
Die Angaben zum genehmigungsfreien Bauen, nach bestimmten Vorgaben beziehen sich meines Wissens immer nur für den "Innenbereich", für den es von der Gemeinde einen Bebauungsplan gibt.
 

sowas

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Da würde ich vorsichtig sein. Ich wohne in Bayern im Außenbereich und da ist nichts genehmigungsfrei, nicht einmal eine Hundehütte. Privilegierte Bauvorhaben mal ausgenommen.
Die Angaben zum genehmigungsfreien Bauen, nach bestimmten Vorgaben beziehen sich meines Wissens immer nur für den "Innenbereich", für den es von der Gemeinde einen Bebauungsplan gibt.
Sorry der Fragesteller wohnt aber in NRW! Und dann noch mit Außenbereich kommen. Und für den Innenbereich gibt es oft keine Bebauungspläne, alte Ortskerne oder so Siedlungen die Sie oft nach WK II entstanden sind haben in der Regel keinen Bebauungsplan.
 

Claus P.

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Sorry der Fragesteller wohnt aber in NRW! Und dann noch mit Außenbereich kommen. Und für den Innenbereich gibt es oft keine Bebauungspläne, alte Ortskerne oder so Siedlungen die Sie oft nach WK II entstanden sind haben in der Regel keinen Bebauungsplan.
Sorry ebenfalls, aber NRW, Bayern oder restliches Bundesgebiet, spielt nur am Rande eine Rolle. Bauen im Außenbereicht bedarf in der Regel eine Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben.
Mir ging es darum, dass bestimmte Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen erfüllt sein müssen. Wenn das gegeben ist, ist alles i. O.

Ob der TE im Innen- oder Außenbereich wohnt ist nirgends beschrieben.
 

fahe

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...Herrgott, dieses Maändern hier immer. Der TE ruft an, nennt seine Adresse und stellt seine Frage.

Ansonsten: Kostete jetzt weniger als eine Minute, herauszubekommen, dass die Stadt des TE schon recht bürgerfreundlich transparent aufgestellt zu sein scheint.

Um zur ersten Einschätzung einen Blick in die B-Plan-Geltungsbereiche zu werfen, muss man nicht einmal den Hintern heben.
https://www.salzkotten.de/de/unsere-stadt/bauen-und-wohnen/bauleitplanung.php
 

fahe

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Sorry ebenfalls, aber NRW, Bayern oder restliches Bundesgebiet, spielt nur am Rande eine Rolle. Bauen im Außenbereicht bedarf in der Regel eine Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben.
...zwar völlig offtopic, aber: Bauen im Außenbereich erfordert oftmals eher sogar die privat finanzierte Aufstellung eines extra Bebauungsplans. Ist angesichts verschwenderischen Flächenverbrauchs der letzten Jahrzehnte auch gar nicht so eine schlechte Idee.
 

andibarth

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Ich bin mal gespannt wie es hier weiter geht.
Hatte mein Carport (gleiche Größe ungefähr) damals auch selbst und ohne Genehmigung gebaut.
Ob die Dacheindeckung unbedingt durchsichtig sein muß... ich habs nicht gemacht.
Mein Carport ist sogar von 2 Seiten mit einer 4m hohen Hecke und an der Rückseite im Abstand von 50cm mit der Hauswand eingerahmt, dennoch ist das mit der Helligkeit bestens. Hab mir dann dennoch 2 Leuchtstoffröhren drunter gehangen falls es abends mal benötigt wird.

Gruß,
Andi
 

magmog

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Sorry ebenfalls, aber NRW, Bayern oder restliches Bundesgebiet, spielt nur am Rande eine Rolle. Bauen im Außenbereicht bedarf in der Regel eine Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben.
Mir ging es darum, dass bestimmte Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen erfüllt sein müssen. Wenn das gegeben ist, ist alles i. O.

Ob der TE im Innen- oder Außenbereich wohnt ist nirgends beschrieben.


....... auch Carports sind je nach Bundesland in gewissen Grenzen genehmigungsfrei.
 

Claus P.

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....... auch Carports sind je nach Bundesland in gewissen Grenzen genehmigungsfrei.
Richtig. Das gilt aber nur für den Innenbereich und nicht für den Außenbereich. Aber ich glaub, das spielt aber auch keine Rolle. Der TE hat einen Hinweis, dass er hier aufpassen soll. Das reicht, sonst driftet das Thema zu sehr in Richtung Baugenehmigung ab. Eigentlich gehts ja um die Ausführung des Ständerwerks
 

christian90

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Guuden,

in NRW sind Wintergärten bis 25m² genehmigungsfrei.
Bei einer reinen Überdachung muss man sich schlau machen.
Oder baut halt 25m² statt 28m². Oder lässt es darauf ankommen.

https://www.schanz.com/de-AT/ratgeber/sonnenschutz-tipps/baugenehmigung-fuer-wintergaerten#:~:text=In Hessen dürfen Sie einen,25 m² ohne Genehmigung errichten.
Da geht es aber um einen Wintergarten und nicht um ein carport. (Ganz unten steht was mit Außenbereich gemeint ist)
Werde aber trotzdem bei der Stadt das vorher abklären weil ich was von bauanzeige gelesen habe das man das trotzdem einreichen muss auch wenn es genehmigungsfrei ist.
Hier mal ein Auszug.:
Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) darf ein Carport eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 Metern und eine Bruttogrundfläche von maximal 30 m² nicht überschreiten.

Zudem muss das Carport innerhalb eines Bebauungsplanes liegen und die Festsetzungen dieses Planes einhalten. Weiterhin darf das Bauvorhaben nicht im Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Ortsteilen, stattfinden.

An die 30m² halte ich mich ja (28m²) und so wie ich das verstehe darf das carport in der mitte nicht über 3m sein inkl. Dach?!
 

christian90

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Ich bin mal gespannt wie es hier weiter geht.
Hatte mein Carport (gleiche Größe ungefähr) damals auch selbst und ohne Genehmigung gebaut.
Ob die Dacheindeckung unbedingt durchsichtig sein muß... ich habs nicht gemacht.
Mein Carport ist sogar von 2 Seiten mit einer 4m hohen Hecke und an der Rückseite im Abstand von 50cm mit der Hauswand eingerahmt, dennoch ist das mit der Helligkeit bestens. Hab mir dann dennoch 2 Leuchtstoffröhren drunter gehangen falls es abends mal benötigt wird.

Gruß,
Andi
Aso zum Thema durchsichtig... ja muss sein weil im vorderen Bereich das Küchenfenster (küche hat zwar noch 2 weitere fenster) und im hinteren Bereich das wohnzimmerfenster ist (es gibt noch 4 weitere fenster)... aber man möchte ja trotzdem das dort die Helligkeit nicht verloren geht.
 

KalterBach

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so wie ich das verstehe darf das carport in der mitte nicht über 3m sein inkl. Dach?!
Die Höhe von 3 Metern beziehen sich auf den so genannten gewachsenen Boden oder den natürlichen Geländeverlauf. Also vom Boden bis zum höchsten Punkt auf dem Dach. Man spricht dabei auch vom First.

Sofern Du eine Grenzbebauung machst, würde ich das auf jeden Fall vorher abklären lassen, was das Amt dazu meint. Nicht, dass Dein Carport nachher zu hoch ist und zurück gebaut werden muss, weil Du, Dein Nachbar und das Amt unterschiedliche Auffassungen von Höhen haben.

Sofern Dein betroffener Nachbar und das Amt zustimmt, kannst Du natürlich auch höher bauen.
 

christian90

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Ja machen wir es an dieser Stelle kurz, jeder Bauherr muss sich im Vorfeld SELBST erkundigen.
Von Region zu Region gibt's Unterschiede und gewiss auch Gemeinsamkeiten.
Ja das mache ich aufjedenfall endweder diese Woche oder nächste Woche kümmere ich mich darum und dann gebe ich hier auch bescheid

was sagst du hierzu wären dann auch die letzten Fragen
Also das mit den stützen wäre montagebedingt glaube einfacher als mit H Anker weil wie du schon sagst kann man es im nachhinein verstellen habe ich das richtig verstanden?
Vorher natürlich das Fundament anlegen für die 4 pfosten. (Pfostenhalter wären dann solche wie im Bild oder)
Aber das mit dem stativ und der langen stütze das hab ich nicht verstanden...?!

Ja und zum Thema Wandbefestigung dachte ich das ich das 120x160 brettschichtholz an der Wand befestige und die Sparren da einhänge. (Siehe Bild) und dann kämen gegenüber die anderen 4 pfosten.
 

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Fichtenelch

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Zur Wand: das Rahmenholz kannst du natürlich nicht nur an der Schalung befestigen.
Es wäre gut wenn uns sagen könntest was sich hinter der Schalung befindet.

Zu der Stütze mit dem Stativ hänge ich dir mal ein Bild an.

Das mit den verstellbaren Stützen hast du richtig verstanden.


Edit: ich habe noch 2 weitere Bilder abgehangen.

Wenn ich das Rahmenholz auf die Stütze lege sichere ich es mit einer Tellerkopfschraube 8x80.
Alle Stützen haben Löcher die man dafür benutzen kann.
 

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