Du bist nichts anderes als ein Troll mit 59 Beiträgen.
Oben führst Du aus, die Arbeit von Auftragsopfer Nr. 1 seien ohne Rechnung erfolgt.
Jetzt soll die Kammer ihn anzeigen - mit welchen Beweisen ohne Rechnung?
Das ist doch alles Blödsinn.
bitte spare dir deine beleidigungen. ich käme nicht auf die idee, dich zu beleidigen.
ich habe NICHT gesagt, dass die arbeit ohne rechnung erfolgt WÄRE.
diese firma kam als firma, hat sich vor dem sachverständiger als firma ausgegeben.
der sachverständiger war nicht "irgendeiner", sondern ein gerichtlicher sachverständiger der kammer. dessen einschätzung und worte zählen...
für die arbeit des arbeiters gibt es zeugen, usw...
zudem bestreitet er nicht, hier gearbeitet zu haben
die rechnung wollte er nachreichen, weil er am 1. tag gegen 22 uhr abends fertig war und mir erzählte, dass nichts mehr zu tun ist. erst am nächsten tag habe ich gesehen, dass das nicht fertig war.