Die gefährliche.... verbotene Hobelwelle

carsten

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Da immer wieder die Frage bei älteren Hobelmaschinen auftaucht: Mach mal ein Bild von der Welle.

Hier ein paar Infos zu dem Hintergrund und was es mit der gefährlichen Hobelwelle auf sich hat.

Die ersten Hobelwellen waren tatsächlich viereckig und die Messer an zwei gegenüberliegenden Seiten aufgeschraubt. Verletzungen, Verlust eines Fingergliedes, eines ganzen Fingers oder meist sogar mehrerer Finger waren nicht selten.
So dass sich schon bald runde Messerwellen durchsetzten. Aber auch hier wurden die Messer durch Schrauben und Zulagen gehalten. Diese Zulagen machten die Welle quasi erst rund. Die sind unter dem Begriff Klappenmesserwelle, Klappmesserwelle oder auch Kappenmesserwelle bekannt. Kappe deshalb, weil die meist messingfarbene "Zulage" als Kappe auf einer Welle saß. Andernorts wurde daraus Klappenmesserwelle oder Klappmesserwelle.
Egal wie das Ding heißt, gemeint ist immer die gleiche Bauart und die Dinger sind ...gefährlich. Und zwar kann man diese Gefahr nicht durch Vorsicht mindern.
Die Gefahr geht von den Schrauben aus. Jeder kennt den Spruch: Nach FEST kommt AB. Und ich unterstelle, jeder Handwerker hat schon mal einen Schraubenkopf abgerissen. Evtl auch mal bei einer ganz neuen Schraube.
Diese Klappenmesserwellen sind, soweit ich weiß schon seit Ende der 1970er Jahre in Deutschland im gewerblichen Bereich verboten. Weil man eben nicht weiß, ob die Schraube nicht schon kurz vor AB ist. Es sind eben nur diese Schrauben die das Messer Kraftschlüssig mit der Welle verbinden. Neben der Fliehkraft wirken eben auch noch die schlagartigen Kräfte eines Fichtenastes im Brett auf das Messer und darüber eben auch auf die Verschraubung. Und dann kommt völlig unangekündigt der teilweise Verlust dieses Kraftschlusses an EINER Schraube. Was folgt, ist eine Kettenreaktion, die häufig nicht nur in einer zerstörten Maschine endete. Auch der Bediener und das nähere Umfeld wurde in "Mitleidenschaft" gezogen. Wir hatten hier das Bild der "explodierten" Hobelmaschine, wer es "findet" bitte in einem nächsten Beitrag einfügen. Das braucht dann hoffentlich keiner weiteren Beschreibung, warum diese Wellen GEFÄHRLICH sind.

https://up.picr.de/43480146ab.jpeg Hier ein Bild das unter # 472 gepostet wurde.

Die nächste und vor allem immer noch sichere und erlaubte Evolutionsstufe war die Sicherheitskeilleistenmesserwelle.
Hier gibt es zusätzlich zu dem anpressenden Schraubendruck einen Formschluss durch die keilförmige Ausführung.

Es gibt aber auch Zwitter aus der Klappenmesserwelle und der Keilleistenwelle. Die regulären Hobelmesser sind als Keilleiste ausgeführt, es besteht aber auch die Möglichkeit Kehlmesser durch eben diese "zusätzlichen" Klappen einzusetzen. Kenne ich nur von Dickenhobelmaschinen.
Diese Variante der Welle ansich ist nicht verboten. Die Klappen sollten halt nur nicht mehr mit Kehlmessern genutzt werden.

Auf die weiteren Evolutionsstufen wie Tersa und CO oder die neuen Spiralmesserwellen gehe ich hier bewusst nicht weiter ein. Das Thema soll nur klären, wie sieht so eine gefährliche Messerwelle aus und warum ist sie gefährlich. Ergänzungen inbesondere Bilder erwünscht.
 

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Da immer wieder die Frage bei älteren Hobelmaschinen auftaucht: Mach mal ein Bild von der Welle.

Hier ein paar Infos zu dem Hintergrund und was es mit der gefährlichen Hobelwelle auf sich hat.

Die ersten Hobelwellen waren tatsächlich viereckig und die Messer an zwei gegenüberliegenden Seiten aufgeschraubt. Verletzungen, Verlust eines Fingergliedes, eines ganzen Fingers oder meist sogar mehrerer Finger waren nicht selten.
So dass sich schon bald runde Messerwellen durchsetzten. Aber auch hier wurden die Messer durch Schrauben und Zulagen gehalten. Diese Zulagen machten die Welle quasi erst rund. Die sind unter dem Begriff Klappenmesserwelle, Klappmesserwelle oder auch Kappenmesserwelle bekannt. Kappe deshalb, weil die meist messingfarbene "Zulage" als Kappe auf einer Welle saß. Andernorts wurde daraus Klappenmesserwelle oder Klappmesserwelle.
Egal wie das Ding heißt, gemeint ist immer die gleiche Bauart und die Dinger sind ...gefährlich. Und zwar kann man diese Gefahr nicht durch Vorsicht mindern.
Die Gefahr geht von den Schrauben aus. Jeder kennt den Spruch: Nach FEST kommt AB. Und ich unterstelle, jeder Handwerker hat schon mal einen Schraubenkopf abgerissen. Evtl auch mal bei einer ganz neuen Schraube.
Diese Klappenmesserwellen sind, soweit ich weiß schon seit Ende der 1970er Jahre in Deutschland im gewerblichen Bereich verboten. Weil man eben nicht weiß, ob die Schraube nicht schon kurz vor AB ist. Es sind eben nur diese Schrauben die das Messer Kraftschlüssig mit der Welle verbinden. Neben der Fliehkraft wirken eben auch noch die schlagartigen Kräfte eines Fichtenastes im Brett auf das Messer und darüber eben auch auf die Verschraubung. Und dann kommt völlig unangekündigt der teilweise Verlust dieses Kraftschlusses an EINER Schraube. Was folgt, ist eine Kettenreaktion, die häufig nicht nur in einer zerstörten Maschine endete. Auch der Bediener und das nähere Umfeld wurde in "Mitleidenschaft" gezogen. Wir hatten hier das Bild der "explodierten" Hobelmaschine, wer es "findet" bitte in einem nächsten Beitrag einfügen. Das braucht dann hoffentlich keiner weiteren Beschreibung, warum diese Wellen GEFÄHRLICH sind.

Die nächste und vor allem immer noch sichere und erlaubte Evolutionsstufe war die Sicherheitskeilleistenmesserwelle.
Hier gibt es zusätzlich zu dem anpressenden Schraubendruck einen Formschluss durch die keilförmige Ausführung.

Es gibt aber auch Zwitter aus der Klappenmesserwelle und der Keilleistenwelle. Die regulären Hobelmesser sind als Keilleiste ausgeführt, es besteht aber auch die Möglichkeit Kehlmesser durch eben diese "zusätzlichen" Klappen einzusetzen. Kenne ich nur von Dickenhobelmaschinen.
Diese Variante der Welle ansich ist nicht verboten. Die Klappen sollten halt nur nicht mehr mit Kehlmessern genutzt werden.

Auf die weiteren Evolutionsstufen wie Tersa und CO oder die neuen Spiralmesserwellen gehe ich hier bewusst nicht weiter ein. Das Thema soll nur klären, wie sieht so eine gefährliche Messerwelle aus und warum ist sie gefährlich. Ergänzungen inbesondere Bilder erwünscht.

Ist vielleicht etwas "offtopic" . Mir wurde mal vom Moderator ein hier eingestelltes Bild wegen fehlender Quellenangabe gelöscht :emoji_thinking: :emoji_cry: .Seitdem halte ich mich an diese Regel , die offensichtlich nur für "gewöhnliche" Forumsmitglieder gilt ....... :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye::emoji_grin:
 

carsten

Moderator
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Hallo

will mich wegen des Bildes auch gar nicht rausreden, hab da beim Einfügen auch kurz gezuckt. Ich hab das Bild seit gefühlt Jahren bei mir gespeichert. Eine Quelle hab ich ehrlich gesagt nicht. Wenn jdm diese angeben kann oder ein gleichwertiges Bild MIT Quellenangabe hat bitte melden.
Ich laß die Erklärung mal bis morgen hier stehen, werde dann aber beide Beträge rausnehmen, da sie zu eigentlichen Thema nicht beitragen.
 

pedder

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Wenn man in Google nach Bildern zur Klappmesserwelle sucht, stammen etwa die Hälfte der Beiträge von diesen Forenseiten.
 

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magmog

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Moin,

Klapperwellen sind seit sehr vielen Jahren verboten, seit Jahrzehnten schon.
Die von der Gewerbeaufsicht BY genannte Jahreszahl halte ich für nicht richtig,
für die DDR konnte ich ein Verbot für Keilleisten mit sechskantigen Druckschrauben in einem
Schlitz ab dem 1.1.1979 verifizieren. Das Verbot von Klappen dürfte ein wesentlich älteres sein.

Die BG-Bestimmungen sind für alle Branchen seit ewiger Zeit harmonisiert und haben für alle die gleiche Gültigkeit.
Dass es sogar zwei Holz-BGs gab, mit unterschiedlich ausgeführten Nord- und Süddeutschen Spaltkeilen, wurde bereits Ende der 50-er Jahre beendet.
 

Holzrad09

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weiß einer wie es rechtlich mit dem Verkauf solcher Maschinen aussieht.
Bei Privaten Verkäufern mit Sicherheit keine Restriktionen.
Hab allerdings sowohl bei Maschinenhändlern auf Maschinensucher oder auch hier:
Hobelmaschine gebraucht kaufen - World4Machines
Maschinen mit Klappmesserwelle gefunden.
Ein Verbot im Gewerbe lässt sich nicht auf den Privatgebrauch übertragen, das wird hier m.E. immer wieder vergessen.
Man kann dem Käufer natürlich raten, besser nach einer anderen Maschine mit anderer Welle zu schauen, da es zu schweren Unfällen kommen könnte.
Wiederum stehen in tausenden Scheunen noch alte Dickenhobelmaschinen mit Klappenmesserwellen, worüber sich die Bauern gar nicht bewusst sind.
LG
 
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x-sch

ww-ahorn
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Ein Verbot im Gewerbe lässt sich nicht auf den Privatgebrauch übertragen
Das ist soweit klar...da kommt u.U. der unwissende Verkäufer und Käufer aufeinander

Allerding kenne ich es von meiner Tätigkeit so, wenn z.B. der Hersteller eine Maschine zurückkauft und wieder verkaufen, muss die Maschine auf den aktuellen Stand der Maschinenrichtline gebracht werden bevor sie wieder in "Verkehr gebracht" wird. Auch ein Verkauf an Privatnutzer wäre hier nicht mehr erlaubt.

Mich wundert es, dass das hier nicht ähnlich ist.
 

Holzrad09

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Es gibt ja kein allgemeines Verkaufsverbot auch nicht für's Gewerbe, man kann sich das Ding durchaus als Anschauungsobjekt hinstellen. Verboten ist lediglich das Arbeiten im Gewerbe damit.

Ich will hier nichts schön reden, klar gab es schwere Unfälle, die waren aber äußerst selten ....
Das Risiko beim nächtlichen durchqueren eines Parks oder auf der Autobahn zu Tode zu kommen, ist da nicht geringer und trotzdem nicht verboten. :emoji_wink:
LG
 
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Mitglied 59145

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Solange sie sicherstellen, dass niemand anders da rangeht. Empfehlen würde ich das aber nur Kinderlosen, die mir unsymphatisch sind.

Da kann doch nicht ernsthaft irgendwer freiwillig mit arbeiten, jedenfalls wenn er weiss was das ist und wo die Gefahren liegen.

Wieso wird da immer drauf hingewiesen?
Ich darf mir auch mit dem Hammer auf den Daumen hauen, kann mir keiner verbieten!

Es geht um vermeidbare Risiken, deine Beispiele mit Autobahn und Park würden einen persönlich einschränken. Eine Hobelmaschine mit Keilleiste gibt es für relativ wenig Geld, diese ist technisch in vielen Bereichen besser. Also wozu sollte das überhaupt jemand in Erwägung ziehen?

Wenn so ein Ding hochgeht und es Personenschaden gibt, sollte der Betreiber UND Besitzer voll zur Rechenschaft gezogen werden, da wird dann aber ziemlich sicher der Sozialstaat eingreifen, wenn es schon an 1500€ Mehrpreis für eine "sichere" Hobelmaschine scheitert.

Auto braucht auch TÜV, natürlich kann ich ohne TÜV auf meinem Privatgelände fahren, auch ohne Bremse!

Gruss
Ben
 

joh.t.

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Solange sie sicherstellen, dass niemand anders da rangeht. Empfehlen würde ich das aber nur Kinderlosen, die mir unsymphatisch sind.

Da kann doch nicht ernsthaft irgendwer freiwillig mit arbeiten, jedenfalls wenn er weiss was das ist und wo die Gefahren liegen.

Wieso wird da immer drauf hingewiesen?
Ich darf mir auch mit dem Hammer auf den Daumen hauen, kann mir keiner verbieten!

Es geht um vermeidbare Risiken, deine Beispiele mit Autobahn und Park würden einen persönlich einschränken. Eine Hobelmaschine mit Keilleiste gibt es für relativ wenig Geld, diese ist technisch in vielen Bereichen besser. Also wozu sollte das überhaupt jemand in Erwägung ziehen?

Wenn so ein Ding hochgeht und es Personenschaden gibt, sollte der Betreiber UND Besitzer voll zur Rechenschaft gezogen werden, da wird dann aber ziemlich sicher der Sozialstaat eingreifen, wenn es schon an 1500€ Mehrpreis für eine "sichere" Hobelmaschine scheitert.

Auto braucht auch TÜV, natürlich kann ich ohne TÜV auf meinem Privatgelände fahren, auch ohne Bremse!

Gruss
Ben
Man benutzt auch keine Schlitzdorne mehr an der Fräse und achtet überall auf den Messerüberstand 1,1 mm, Spaltkeil auf der Säge.
Klappenmesserwelle fällt meiner Ansicht nach in die gleiche Kategorie.

Klappenmesserwelle ist grobe Fahrlässigkeit.
Das ist meine private Meinung darüber.
 
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Mitglied 30872

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Vorsatz ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Du müsstest also nachweisen, dass eine Hobelmaschine als Tatwerkzeug bei einer Straftat genutzt wird. Hmmh.
Und in diesem Forum kann stehen und gelesen werden, was will. Juristisch vollkommen irrelevant.
 
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