Einplanung Holzwerkstatt in Neubau

DoktorHirnlos

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Mein erster Anlaufpunkt wäre die Stadt. Bei uns gibt es eine telefonische Bauberatung vom Bauordnungsamt. Die sind da extrem firm und haben mir auch alles juristische erklärt. Vielleicht gibt es das bei euch auch.

Was die Nutzungsänderung angeht: Ich gehe davon aus, dass das unmittelbar erfolgt, da die Bauordnung eben nur Garagen und Gartenhäuser mit speziellen Sonderrechten ausstattet und keine Hobbyräume. Es steht doch im Gesetz drin: Die Sonderregeln beim Bau gelten für Garagen. Wenn die meinen würden "Garagen oder teilweise als Hobby-Werkstatt genutzte Garagen", dann würden die das da schreiben. Gewerbliches Interesse ist also nicht nötig.

Ach, irgendwie ist mein Post #18 untergegangen. Lies dir das nochmal durch. Vor allem das unten.
 

ponG

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Falls du das mit dem Gartenhaus meinst, das hatte ich in vorherigen Posts schon ausgeschlossen. Entweder Garage oder Keller, eine andere Alternative gibt es für mich nicht.

Auf die Aufenthaltsräume hatte ich mich ja in #21 schon bezogen, bzw den "juristisch verschwurbelten Text" aus der NBauO ergänzt :emoji_slight_smile:
 

DoktorHirnlos

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Es ist ja nicht ausgeschlossen dafür eine Baugenehmigung zu erhalten. Brauchst du halt die Nachbarzustimmung. Hab ich von meinem Nachbarn bekommen: Die Garage ist in den Hang gebaut, also hinten und teils an der Seite mit Erde angeschüttet. Oben drauf steht dann das Gartenhaus, von hinten zu begehen. Dafür musste ich nur einen Bauantrag stellen mit Nachbarzustimmung und fertig.
 

ponG

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Ja, und da liegt genau mein Problem.

Es geht um ein neues Baugebiet, wir wären wahrscheinlich mit die ersten, die dort bauen. Wenn das Nachbargrundstück erstmal freibleibt, erst bebaut wird wenn ich mich häuslich in der "Werkstatt" eingerichtet habe und mir dann der neue Nachbar querschießt, Beim Bauordnungsamt eine Nutzungsänderung unterstellt und Recht bekommt, steh ich doof da.

Daher versuche ich ja gerade herauszufinden, ob ich das in der Garage rechtlich haltbar hinbekomme, oder auf den Keller ausweichen muss.

Die Genehmigung ist das geringere Übel, siehe oben.
 

DoktorHirnlos

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Irgendwem gehört das Grundstück ja jetzt auch. Vielleicht dem gleichen, dem Ihr das auch abkauft? Der kann euch die Unterschrift geben, die gilt für alle Zeiten. Egal wer dann der Nachbar wird. Ist nur die Frage, ob der jetzige Eigentümer das noch verkauft bekommt, wenn er euch sowas unterschreibt.
 

Joiner_Koblenz

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Hi Sascha
hast Du Dir den von mir verlinkten Artikel mal genau durchgelesen?

Das betrifft nicht nur Gewerbe sondern auch Privat genutzte Räumlichkeiten.
Die Art der Nutzung ist entsprechend dokumentiert.

Abstellraum, bedeutet Abstellen und Lagern!

hier noch mal der Link
http://www.edk.de/pdfs/neu/Nutzung einer Privatgarage als Werkstatt.pdf

Bei dauerhafter Zweckentfremdung der Garage droht Strafe | WAZ.de

und hier die Amtliche zur Garage, in RLP :emoji_frowning2:
lese mal die Unterste Zeile 9.)

(9) Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden.

Landesrecht Rheinland-Pfalz

Gruß Ralf
 

DoktorHirnlos

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Das Problem an dem Text ist, dass es von einem Anwalt aus einem speziellen Bundesland geschrieben wurde. Sascha kommt offenbar aus Niedersachsen, der Anwalt aus Baden-Württemberg, wenn ich das richtig sehe.
Das sind verschiedene Landesgesetze. Das fängt zum Beispiel schon damit an, dass der Anwalt was von Arbeiten "während der Mittagszeit" schreibt. Bei uns in NRW gibt es keine Mittagsruhe mehr, von daher wäre das vollkommen egal.
 

ponG

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Die Garage würde ja als solche erhalten bleiben, Werkstatt wäre ein Nebenraum.
 

Holz-Fritze

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Um es mal klar zu erklären. Ein Gebäude mit einem Aufenthaltsraum löst immer eine Abstandsfläche aus. Das bedeutet für dich, möchtest Du eine Garage mit einer Werkstatt errichten, muss sie entweder 3m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten oder du must eine Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück eintragen lassen. Oder diese Fläche eben kaufen.

Ganz einfach!
 

lesepirat

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Mir in NRW erzählte man, sobald eine Heizung drin ist, handelt es sich um "ungeordneten Wohnraum". Bin in einer ähnlichen Situation wie du, allerdings suche ich eine Alt-Immobilie mit Werkstatt. Zum Verzweifeln...
 

ponG

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Um es mal klar zu erklären. Ein Gebäude mit einem Aufenthaltsraum löst immer eine Abstandsfläche aus. Das bedeutet für dich, möchtest Du eine Garage mit einer Werkstatt errichten, muss sie entweder 3m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten oder du must eine Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück eintragen lassen. Oder diese Fläche eben kaufen.



Ganz einfach!


Das habe ich doch oben schon aufgegriffen, inklusive der Definition eines Aufenthaltsraumes. Und da wäre ich der Meinung, dass Deckenhöhe <2,40m die Einordnung als Aufenthaltsraum aufhebt.
 

AhornBay

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Schönen guten Abend in die illustre Runde,

das liest sich zwar alles ganz nett, aber Sascha, mal ehrlich: Bringt Dir das was? Du wirst doch eine hinreichende "Rechtssicherheit" haben wollen.

Angenommen, Du übernimmst die hier dargestellte Meinung 1, 2 oder auch 3. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass dies aus Sicht der maßgebenden Baubehörde bei Euch (!... - da kann ich durchaus ein Lied von singen...) nicht so ist. Dann ist Essig mit Deiner Werkstatt, Du kannst den Umbau noch zahlen - und hast mal eine Werkstatt gehabt.

Von daher wiederhole ich meinen Rat: Geh zu Euerem Architekten oder frage einen Anwalt.

Beide müssen für das, was sie sagen gerade stehen. Das Forum wirst Du im Fall der Fälle nicht haftbar machen können... Persönlich wären mir alle anderen Lösungen zu heiß.

Herzliche Grüße

Tom

... ich würde mich eher Richtung Keller bewegen...
 

Holz-Fritze

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Das habe ich doch oben schon aufgegriffen, inklusive der Definition eines Aufenthaltsraumes. Und da wäre ich der Meinung, dass Deckenhöhe <2,40m die Einordnung als Aufenthaltsraum aufhebt.

Ja und wenn sie dies tut ist es eben kein Aufenthaltsraum, das heißt du darfst dich darin nicht aufhalten, sprich werkeln....

Da gibt es keine Grauzone. Du zäumst das Pferd mit deiner Argumentation von der falschen Seite auf.

In meinem Altbau z.B. beträgt die Raumhöhe im OG nur 2,2m, heute würde ich das nicht mehr genehmigt bekommen, sprich bei einem Neubau heute könnte ich dies nur als Lagerraum nutzen oder müßte die Deckenhöhe baulich anpassen. Ich darf das heute nur als Wohnraum nutzen weil ich Bestandsschutz habe.

Alles Klar?
 

wicoba

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Hallo,
wurde schon viel gesagt, aber weniger zur Kellerlösung.
Ich verstehe dich so, dass du nicht abgeneigt wärst, diesen zu bauen. Weiße Wanne wurde schon von dir genannt...
Keller mit 2,4m reicht nach meiner Meinung sehr gut fürs Hobby. Für mich wäre für eine Kellerwerkstatt (Hobbyraum:emoji_grin:) wichtig, diesen ohne Stufen (von außen) erschließen zu können. Also über eine Rampe mit einer Türe, mind. 1m breit. So kannst du mal mit einem Wagen oder Schubkarre runter oder es ist einfacher, mal eine etwas schwerere Maschine in den Keller zu bekommen.
Der Keller hat in der Regel den Vorteil, dass der Heizraum nicht weit ist :emoji_grin:, spricht für eine einfache und kostengünstige Heizmöglichkeit. Den Lärm würde ich bei deinen Angaben mit Nutzungsverhalten vernachlässigen (alles vorgenannte sind eigene Erfahrungswerte:emoji_slight_smile:)
Die Garage kannst du dann immer noch zum Lagern von Platten und Hölzern verwenden oder eben auch mal für den ersten groben Zuschnitt. Hier wird in der Regel keiner was dagegen haben.
 

ponG

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Ja, die Kellerlösung wäre sicherlich die sichere Variante. Eine Rampe darunter wird hier auf dem platten Land aber eher schwierig

Tom, danke auch nochmal für deine Meinung. Ich werde im Nachhinein auch nicht auf woodworker zeigen und sagen "Die haben aber gesagt"... ich gehe in solche Gespräche mit den Fachmännern (sprich hier Architekt oder Anwalt) nur gerne gut vorbereitet. Ich möchte die Alternativen schon vorher kennen, inklusive der Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteile. Sonst sitze ich nachher da und höre mir einen Monolog an. Und so manchen Anstoß kann man dann im Sinne von "Ich habe mal gehört" vielleicht auch noch geben.

Ich werde hier nicht mit der endgültigen Lösung herauskommen, aber zumindest mit Ideen und Argumentationen ich die "Offline"-Gespräche gehen.

Somit danke nochmal an alle, die sich hier beteiligt haben zum Ausloten der Situation reichen mir die Meinungen, die hier in so kurzer Zeit zusammengekommen sind.
 

zehlaus

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Dann noch mal ein Praxistipp, bzw. eine Wiederholung desselben: Gehe zum zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes und trage ihm das Anliegen vor, bzw. frage ihn was auf welche Weise genehmigt werden würde (z.B. mit Zustimmung des Nachbarn, wenn Du den schon kennst). Alles andere ist Spekulation und hilft Dir im Zweifel nicht weiter, da z.T. Auslegungssache und je nach Bundesland verschieden.

Bei mir war es beispielsweise so, das die Genehmigung des Garagenneubaus widerrufen wurde, da der damalige Nachbar die Grenzen hatte neu vermessen lassen und somit eine "ausreichende" Zufahrt nicht mehr nach Auffassung der Behörde gegeben war. Gegen Zahlung einer Gebühr zur Beantragung der Umnutzung als Abstellraum durften wir das Gebäude genauso weiterbauen (Garagentor usw.), mit dem mündlichen Hinweis, man wisse ja nicht was da sich noch ändert. Auch eine unverbindliche Anfrage, ob ein Nebengebäude in der Größe von 6x9m (man(n) hat ja manchmal Träume) wurde als möglich eingestuft, es müsse nur dem Hauptgebäude untergeordnet sein. Also los und an der richtigen Stelle nachfragen.

Ich würde heute übrigens ohne Keller bauen und zusehen alles auf einer Ebene zu realisieren, einerseits aus Kostengründen, andererseits als Planung aus "später" :emoji_wink:.
 

Mitglied 30872

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Hallo,
wurde schon viel gesagt, aber weniger zur Kellerlösung.
Ich verstehe dich so, dass du nicht abgeneigt wärst, diesen zu bauen. Weiße Wanne wurde schon von dir genannt...
Keller mit 2,4m reicht nach meiner Meinung sehr gut fürs Hobby. Für mich wäre für eine Kellerwerkstatt (Hobbyraum:emoji_grin:) wichtig, diesen ohne Stufen (von außen) erschließen zu können. Also über eine Rampe mit einer Türe, mind. 1m breit. So kannst du mal mit einem Wagen oder Schubkarre runter oder es ist einfacher, mal eine etwas schwerere Maschine in den Keller zu bekommen.
Der Keller hat in der Regel den Vorteil, dass der Heizraum nicht weit ist :emoji_grin:, spricht für eine einfache und kostengünstige Heizmöglichkeit. Den Lärm würde ich bei deinen Angaben mit Nutzungsverhalten vernachlässigen (alles vorgenannte sind eigene Erfahrungswerte:emoji_slight_smile:)
Die Garage kannst du dann immer noch zum Lagern von Platten und Hölzern verwenden oder eben auch mal für den ersten groben Zuschnitt. Hier wird in der Regel keiner was dagegen haben.

Genau so.
Mein Keller hat 2,2m Höhe, was für's Hobby ausreicht und meine Hobbyraumwerkstatt befindet sich im Heizungskeller, weshalb im Winter automatisch geheizt ist (im Sommer leider auch durch die Solaranlage :emoji_frowning2:). Daneben befindet sich die Tiefgarage für 2 Autos, weshalb man auch bequem mit Wagen/Maschinen in den Keller kommt. Abhängig von Deinem Grundriss wäre das vielleicht eine Alternative, also Garage und Werkstatt im Keller. Da Du einen Kellerbau in Erwägung ziehst, scheint dies auch finanziell kein Problem zu sein (oder?), weshalb Du mit dem Klammerbeutel gepudert wärst, wenn Du Dir Dein nicht wirklich großes Grundstück noch mit einer Garage oder einer Werkstattgartenlaube, die im Winter schweinekalt ist, zubauen würdest.
Der Keller bietet weitere Vorteile (bspw. HWR) und Dichtigkeit gegen Staunässe ist nun wirklich nicht das Problem, wie schon erläutert wurde.
 

grisumat

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Moin,
Zu dem rechtlichen kann ich nicht viel sagen.

Ich "lagere" meine TKS in der Garage. Die steht auf einem Unterschrank mit Rollen. Zum arbeiten wird sie vor die Garage geschoben.
Mein Arbeitstisch besteht aus zwei klapp-Böcken und einer Holzplatte. Auch die "lagern" in der Garage.

Ich bevorzuge es tatsächlich auch vor der Garage zu werkeln. Da kann die TKS und die Fräse Dreck schleudern wie sie will und beim lackieren steht man nicht in einer Dunstwolke.

Geht natürlich nur bei gutem wetter. Vielleicht ist das ja auch eine Option für dich.
 

FredT

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Keller ist optimal, sage ich...
Rampe ist nicht zwingend, weil man mit einer baulichen Gestaltung ebenerdig und einem genügend großen Absatz am Ende der Treppe größere Maschinen auch mit Flaschenzug, Derrick oder Ladekran absetzen kann...
 

FräserStephan

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Moin,

Nun will ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Niemand kann dir vorschreiben was du in deiner Garage alles lagern darfst und was nicht.

In einer 9 m langen Garage passt wahrlich mehr als nur ein Auto. Und was spricht dagegen dein Auto vor der Garage zu parken um darin dann in Ruhe zu werkeln??

Ich würde mir da weniger Gedanken machen.

Es wird auch keine Behörde schaffen sich auf legalem Wege Zugang einfach so zu deiner Garage zu verschaffen.

Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich ganz klar die Garage vorziehen.

Schonmal versucht eine z.B. MDF oder Spannplatte in den Keller zu transportieren??:
:confused:
Da bleibt auch nur der Grobzuschnitt auf der Einfahrt übrig.

Wichtig ist einfach nur das du nicht bis ultimo darin werkelst und/ oder deinen Nachbar einen Besuch abstattest und ihn darum bittest, wenn es ihm zu laut oder zu spät ist, das er dir da eben kurz bescheid gibt.

So würde ich es Regeln.

Gruß
 

predatorklein

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Moin

Bau einen Keller wenn´s dir geldlich möglich ist.
Kenne jetzt einige Bauherren die ohne Keller gebaut haben.

Zufrieden sind nach einigen Jahren nur diejenigen , deren Wohnfläche dann auch entsprechend größer dimensioniert wurde.
Die anderen haben einfach gemerkt wie es ist , wenn einem mal schnell der Kellerplatz fehlt.

Egal ob´s drum geht wo die Heizanlage hinkommt oder wo man sonstige Lagerfläche hat.

Technisch lässt sich beim Kellerbau so gut wie jedes Problem lösen.
Probs kriegen meist die , bei denen aus Unwissen , Geiz oder Geldknappheit eben nicht so gebaut wurde wie es hätte sein müßen :emoji_frowning2:

Garagennutzung ist ein relativ heikles Thema , klar kann dir kaum einer was wollen , wenn du dein Auto aus der Garage holst und drinnen bißchen " werkelst ".
Stehen deine Autos aber meistens draußen reicht ein böser Nachbar um dir dicken Ärger zu machen.

Vom Lärm will ich mal ganz schweigen , mir wäre es ehrlich gesagt zu heiß das Risiko einzugehen.

In unserer Straße hat eine Nachbarin die Garage zum Fitnessraum umgebaut , ging gut bis sie Ärger mit dem Nachbarn hatte ( wegen einer ganz anderen Sache ).

Und ruckzuck stand die Gemeinde vor der Tür und verlangte den Rückbau.
Was sie problemlos machen konnte.

2 Straßen weiter hat jemand eine Sauna in seine Garage gebaut , der hatte weniger Glück als er angezeigt wurde.
Er mußte alles rückgängig machen :eek:

Bau einen Keller mit einer genügend breiten Außentreppe und du gehst dem meisten Ärger von vorneherein aus dem Weg :emoji_slight_smile:

Gruß
 
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