DoktorHirnlos
ww-fichte
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- 22. Mai 2015
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Mein erster Anlaufpunkt wäre die Stadt. Bei uns gibt es eine telefonische Bauberatung vom Bauordnungsamt. Die sind da extrem firm und haben mir auch alles juristische erklärt. Vielleicht gibt es das bei euch auch.
Was die Nutzungsänderung angeht: Ich gehe davon aus, dass das unmittelbar erfolgt, da die Bauordnung eben nur Garagen und Gartenhäuser mit speziellen Sonderrechten ausstattet und keine Hobbyräume. Es steht doch im Gesetz drin: Die Sonderregeln beim Bau gelten für Garagen. Wenn die meinen würden "Garagen oder teilweise als Hobby-Werkstatt genutzte Garagen", dann würden die das da schreiben. Gewerbliches Interesse ist also nicht nötig.
Ach, irgendwie ist mein Post #18 untergegangen. Lies dir das nochmal durch. Vor allem das unten.
Was die Nutzungsänderung angeht: Ich gehe davon aus, dass das unmittelbar erfolgt, da die Bauordnung eben nur Garagen und Gartenhäuser mit speziellen Sonderrechten ausstattet und keine Hobbyräume. Es steht doch im Gesetz drin: Die Sonderregeln beim Bau gelten für Garagen. Wenn die meinen würden "Garagen oder teilweise als Hobby-Werkstatt genutzte Garagen", dann würden die das da schreiben. Gewerbliches Interesse ist also nicht nötig.
Ach, irgendwie ist mein Post #18 untergegangen. Lies dir das nochmal durch. Vor allem das unten.