Einplanung Holzwerkstatt in Neubau

ponG

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Hallo zusammen,

@FräserStephan: Um das nochmal zu verdeutlichen: es geht hier nicht darum, in der Garage selbst zu werkeln!! Es geht darum, einen NEBENraum dazu zu nutzen, damit eben nicht Autos, Fahrräder und was sonst noch in der Garage steht, vollzustauben. Die Garage wäre nur Ausweichfläche für z.B. Plattenzuschnitte mit der HKS. Man stelle sich also bitte eine Doppelgarage vor, wo vorn vor den Autos quer noch ein Raum eingeplant ist. Und wenn man für die PKW mal 6m Tiefe rechnet (ein aktueller Kombi hat schon mal an die 5m Länge), dann bleiben eben nur noch 3m.

Zur Kellerlösung: Finanziell ist die (nach aktuellem Planungsstand) wohl drin. Und selbst wenn es nun auf einen gewissen Mehrpreis hinausläuft, dann bietet der Keller unterm Strich ja doch noch einioge Vorteile, die man auch berücksichtigen sollte. Ich würde den also nicht nur mit der Werkstatt verargumentieren. Haustechnik kann in den Keller, somit hat man im EG mehr vom HWR, der schon angesprochene höhere Wiederverkaufswert und und und. Ich habe mich bisher nur ein wenig davor gescheut, da es wohl etwas aufwändiger werden könnte (hohes Grundwasser).

Aber auch hier werden wir nochmal mit Architekt / Bauunternehmen sprechen.
 

predatorklein

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Moin

Du solltest auch nicht vergessen , daß es bei der Ausübung eines Hobbies in der Zwischenzeit von gerichtlicher Seite schon Richtlinien gibt , was dein Nachbar zu ertragen hat.
Und was nicht :emoji_wink:

So darf ein Hobbymusiker eben nur eine bestimmte Zeit lang am Tag üben.
Und du darfst eben nicht wann immer es dir beliebt in der Garage Krach machen.
Egal was du machst.

MIR wäre das einfach zu riskant !

Es gilt zwar erst mal " wo kein Kläger da kein Richter " , trotzdem aber nicht ganz ohne.

Gru9
 

MarioM

ww-esche
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Schau mal hier:
TheWoodTinkerer: Werkstatt

Top ausgestattet und nimmt wenig Platz in Anspruch.
Der Platz wurde sehr sinnvoll ausgenutzt.


Habe meinen Hobbyra auch in einem "geräteschuppen" im Carport an der Grunstücksgrenze. Aber ich kenne meinen Nachbarn halt schon sehr lange.
Hätte ich beim Neubau die Möglichkeit für einen Keller gehabt, hätte ich da die Werkstatt drin.
Allerdings kann man bei 800qm schon eine größere Garage bauen. Ich habe nur 450qm und das Carport ist 8x5m. Die Werkstatt 20qm
 

ChrisOL

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Hallo Sascha,

wenn du eine Garage auf deinem Grundstück nur mit Grenzbebauung realisieren kannst, dann würde ich da auch im hinteren Teil der Garage keine dauerhafte Werkstatt einplanen.
Es wurde schon oft ausgeführt, das eine Garage oder Abstellraum eben im rechtlichen Sinne keine Werkstatt ist. Die Gefahr, dass in den nächsten Jahren doch mal jemand komisch wird kann man halt nicht ausschließen.
Ein paar mal im Jahr etwas grob zu sägen und nur sehr gelegentlich Krach zu machen sollten die Nachbarn wohl verkraften können.

Daher wäre in deinem Fall wohl der Keller zu bevorzugen. Wobei mir nicht ganz wohl bei dem Gedanken ist ständig drückendes Grundwasser auf den Wänden zu haben. Auch bei einer weißen Wanne behagt mir der Gedanke nicht, wenn man das auf >25 Jahre betrachtet.

Im Keller hättest du wahrscheinlich mehr Platz für die Werkstatt und im Haus fallen ein paar qm mehr nutzbare Wohnfläche an, wenn du die Haustechnik in den Keller stellst. Nachteil beim Keller ist allerdings die höhere Luftfeuchtigkeit im Sommer und eben kein Tageslicht. Meine aktuelle Werkstatt ist in einem kleinen Kellerraum, gerade bei den aktuellen sommerlichen Temperaturen habe ich keine Lust mein Hobby in einem Kellerraum auszuüben.

Ein idealer Raum wäre immer noch ebenerdig, mit Tageslicht, Heizung, Wasseranschluss, 400V und max. qm.
Vielleicht hast du die Möglichkeit zwischen Haus und Garage einen ebenerdigen Raum zu schaffen. 3m x 5m sind ja noch überschaubar und wohl günstiger zu bekommen als ein Keller. Zum Schallschutz eine massive Wand zum Haus und eine schwere Tür, die helfen den Lärm zu einzudämmen.

Meine zukünftige Werkstatt wird über einer Doppelgarage sein. Klar hat das auch Nachteile, aber dort gibt es Tageslicht, der Raum gilt offiziell als Partyraum (Wohnfläche) und nicht als Garage. Nachteil sind leider Dachschrägen und der Transport ein Stockwerk nach oben. Vielleicht ist das noch eine Option, dann aber wohl ohne Grenzbebauung.

Grüße
Christoph
 

ChristophW

ww-robinie
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Nachteil beim Keller ist allerdings die höhere Luftfeuchtigkeit im Sommer und eben kein Tageslicht.
Also ich finde es aktuell recht angenehm kühl im Keller, und wenn der korrekt abgedichtet ist und man vielleicht noch ein paar Fenster einplant...

Bei einem modernem Neubau hat man doch gerade im Keller kaum noch Probleme wenn man von vornherein das so plant das der später bewohnbar ist oder als Werkraum dient. Wie ist es eigentlich bei einer "Kellergarage???" zählt das als Garage oder Keller :emoji_grin:
 

bigmasterbe

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Hallo zusammen.

Ich plane in 3 Jahren auch ein Haus zu bauen mit Doppelgarage und einer anschließenden Werkstatt, getrennt durch eine Doppeltür. Baugrundstück ist 1100 qm groß, aber in einem neu erschlossenen Baugebiet auf dem Dorf (Bayern).

Ist das GenehmigungsProblem grundsätzlich mit einer extra HobbyWerkstatt oder nur, ob die Werkstatt auf der Grundstücksgrenze liegt?
Ich würde dann die Garage (6x7m) auf die Grenze setzen und die Werkstatt (6x9m) in 3 Meter Abstand.

Wäre das dann noch ein Problem bei der Genehmigung wenn ich die Werkstatt auch als solche bzw als Hobbyraum angebe?

So wie ich das verstanden habe, ist ein Hobbyraum als Aufenthaltsraum zu sehen und muss somit IMMER mindestens 3 Meter Grenzabstand haben, richtig?

Wird es ein Problem bei der Genehmigung sein, wenn ich einen 6x9 Meter großen Hobbyraum in einem Wohngebiet habe? Wie gesagt, ich arbeite nur für mich als Eigenbedarf, das größte Arbeitsaufkommen wird beim bzw nach dem Hausbau sein, da ich viele Möbel selbst machen möchte.


Danke und viele Grüße
Wolfgang
 

Joiner_Koblenz

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Hallo zusammen.

Wäre das dann noch ein Problem bei der Genehmigung wenn ich die Werkstatt auch als solche bzw als Hobbyraum angebe?


Danke und viele Grüße
Wolfgang

Hallo Wolfgang

Man kann Probleme bekommen, wenn man eine Nutzungsänderung vor nimmt!
Wo kein Kläger auch kein Richter!
Aber das funzt, nur so lange kein Nachbar oder Fremder etwas dem Bauamt meldet!
In der letzten Ausgabe vom Haus und Grund, stand dazu ein Artikel.
Die Garage, ist nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zu nutzen!
Ich werde mal den Artikel einscannen und hier einstellen.

Gibst Du im Bauantrag den Hobbyraum an, und wird dieser genehmigt, ist doch alles in trockenen Tüchern.
Dann brauchst Du doch nur die Zeiten einhalten wo man Lärm machen darf!
Da unterscheiden sich ja Wohn-, Gewerbemisch-, Gewerbe- und Industriegebiet.

Das unser Baurecht überarbeitet werden muss ist klar!
Einen Holzschuppen 6 x 3 x3 m darf ich nicht bauen, aber einen Container darf ich hinstellen wo ich will! :emoji_frowning2:
Ich gehe jetzt einen Überseecontainer suchen, dann dürfen meine Nachbarn auf den Blechsarg schauen :emoji_grin:

Gruß Ralf
 

ponG

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So wie ich das verstanden habe, ist ein Hobbyraum als Aufenthaltsraum zu sehen und muss somit IMMER mindestens 3 Meter Grenzabstand haben, richtig?

So war mein Verständnis, ja.

Ich hatte das Ganze bei meinen Recherchen außerdem so verstanden, dass ein Aufenthaltsraum dann auch die EnEV-Vorgaben erfüllen müsste, du also die Werkstatt aufwändiger dämmen müsstest als eine Garage.
 

bigmasterbe

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Bei den EnEV Vorgaben wird es hoffentlich auch ein bisschen Spielraum geben... Aber die wurden vor kurzem wieder verschärf.

Hat jemand eine Ahnung, wie es in so einer Werkstatt ist mit einem Ofen?
Darf hier ein WerkstattOfen (Holzbefeuerung) aufgestellt werden oder gibt's da auch wieder eine Latte von Vorschriften (Grenzabstand, Höhe und Lage des Kaminrohrs, etc)?
 

ponG

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Ab 2016 sind die schärferen EnEV gültig. Dann entfällt auch irgendwann KfW70, zumindest was die Förderung angeht. Daher wäre ein Bauantrag in 2015 relativ gut :emoji_grin:

Also ich kann hier nur für NDS sprechen, dort ist es aber nicht erlaubt, einen Gebäudeteil "mit Feuerstätte" an die Grundstücksgrenze zu setzen. Eine bestimmte Höhe des Ofenrohres wirst du außerdem brauchen, da sonst der Ofen nicht genug Zug entwickelt.

Und der Schornsteinfeger wird sicher auch mal einen Blick drauf werfen wollen, unabhängig von den Vorgaben in der Bauordnung.
 

bigmasterbe

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Bauantrag in 2015 schaffe ich natürlich nicht mehr. Dann mach ich mich mal schlau, was die EnEV so alles verlangt ab 2016

Wenn dann die Werkstatt eh schon top isoliert etc ist, kann man sich auch gleich überlegen, ein oder zwei Heizkörper vom Haus aus zu bedienen
 
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