Einschaltstrombegrenzer oder CEE-Adapter?

herm

ww-buche
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ja, sorry für die "eskalation", hab mich nur an der Pauschalaussage gestoßen das N, in dem beschriebenen Fall, maximal mit der Nennleistung belastet werden kann. Nimmt man diesen Satz als Gott gegeben an, wiegt man sich vielleicht später mal in falscher Sicherheit.
 

dsdommi

ww-robinie
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ja, sorry für die "eskalation", hab mich nur an der Pauschalaussage gestoßen das N, in dem beschriebenen Fall, maximal mit der Nennleistung belastet werden kann. Nimmt man diesen Satz als Gott gegeben an, wiegt man sich vielleicht später mal in falscher Sicherheit.
Nun einem nicht Fachmann das ordentlich zu erklären in einem forum dass er es auch versteht wird schwierig. Vor allem wenn man behauptet es sei nicht erlaubt so einen Verbinder zu verwenden. Wenn es nach deinen Aussagen ginge dann müsste der te einen Elektriker kommen lassen und den n von der Steckdose absichern lassen was nun mal nicht richtig und nicht zielführend ist. Und ob es erlaubt ist den n abzusichern bin ich mir auch nicht sicher. Also vor 20 Jahren war das glaube ich nicht erlaubt. Und in dem beschriebenen Fall kann man das als Gott gegeben auch nehmen
 

herm

ww-buche
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nur in meinem Fall ist die Aussage, übertrieben, Falsch ... aber sicher nicht gefährlich ... und N einzeln abzusichern ist sicher NICHT erlaubt (auch wenn ich die Vorschriften nicht zur Hand hab), nur zusammen mit L1-L3...

ich bin hier raus
 
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dsdommi

ww-robinie
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Alles gut. Ist ja kein Elektriker ingenieurs forum.
Halten wir also fest :
Solche Verteiler sind erlaubt
Und so nebenbei : bei einem solchen Verteiler müssen die drei Phasen noch nicht mal gemeinsam auslösen sondern die Phasen können sogar einzel abgesichert sein
 
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