heiko-rech
ww-robinie
Hallo,
ich fahre ja wann immer es geht mit dem Rad in meine Werkstatt. Das sind 3,5km eine Strecke. Hinweg bergauf, zurück bergab.
In letzter Zeit fahre ich aber immer mal wieder auch am Abend noch einmal für zwei oder drei Stunden in die Werkstatt. Da kann ich den inneren Schweinehund nicht immer besiegen und nehme dann doch das Auto.
Nun ist es auch so, dass ich ein Mountainbike habe, was vielleicht auch nicht so ideal als Alltagsrad auf der Straße ist. Ich überlege also einen Umstieg auf ein anderes Rad für den Arbeitsweg und für kleinere Einkäufe. Eventuell sogar ein E-Bike. Ein Lastenrad wäre interessant, da müsste ich aber an der Werkstatt noch einen Unterstand bauen. Eventuell ein E-Bike mit Anhänger, der nur dran ist, wenn er wirklich gebraucht wird. Aber darum soll es hier jetzt nicht gehen.
Die eigentliche Frage ist eher:
Kann man so ein Rad auch wie einen Firmenwagen laufen lassen? Hat damit jemand Erfahrungen? Man findet viele Infos darüber, wie man als Arbeitgeber seinen Angestellten ein "Jobrad" zur Verfügung stellen kann, aber nicht wirklich was darüber, wie das mit dem Rad als Firmenfahrzeug ist. Geht das dann auch über die 1% Regel? Muss man Fahrtenbuch führen etc.?
Bin für alle Infos, eventuell auch Links dankbar.
Gruß
Heiko
ich fahre ja wann immer es geht mit dem Rad in meine Werkstatt. Das sind 3,5km eine Strecke. Hinweg bergauf, zurück bergab.
In letzter Zeit fahre ich aber immer mal wieder auch am Abend noch einmal für zwei oder drei Stunden in die Werkstatt. Da kann ich den inneren Schweinehund nicht immer besiegen und nehme dann doch das Auto.
Nun ist es auch so, dass ich ein Mountainbike habe, was vielleicht auch nicht so ideal als Alltagsrad auf der Straße ist. Ich überlege also einen Umstieg auf ein anderes Rad für den Arbeitsweg und für kleinere Einkäufe. Eventuell sogar ein E-Bike. Ein Lastenrad wäre interessant, da müsste ich aber an der Werkstatt noch einen Unterstand bauen. Eventuell ein E-Bike mit Anhänger, der nur dran ist, wenn er wirklich gebraucht wird. Aber darum soll es hier jetzt nicht gehen.
Die eigentliche Frage ist eher:
Kann man so ein Rad auch wie einen Firmenwagen laufen lassen? Hat damit jemand Erfahrungen? Man findet viele Infos darüber, wie man als Arbeitgeber seinen Angestellten ein "Jobrad" zur Verfügung stellen kann, aber nicht wirklich was darüber, wie das mit dem Rad als Firmenfahrzeug ist. Geht das dann auch über die 1% Regel? Muss man Fahrtenbuch führen etc.?
Bin für alle Infos, eventuell auch Links dankbar.
Gruß
Heiko