ClintNorthwood
ww-robinie
Unbegreiflich, aber wahr. Wie gesagt, die Begründung war die Verhältnismäßigkeit...
Ich hörte im Radio mal von einem Fall, wo ein Fliesenlegerfachbetrieb ´zig Badezimmer renoviert hat.
Gefordert wurde vom Leistungsempfänger logischwerweise Gipskarton grün.
Geliefert und montiert wurde normaler Gipskarton.
Gericht hat festgestellt, dass das graue Zeug durch grün ersetzt werden muss.
Auch wenn das in der Praxis niemanden stört und es keine spürbaren Einschränkungen gibt.
Zudem wies das Gericht das Argument der "Unverhältnismäßigkeit" ab.
Da denke ich heute noch drüber nach.
Doch einen knarzenden Boden würde ich keinesfalls akzeptieren.
Letztendlich ist im Normalfall der Leistungserbringer gegen sowas versichert, falls man keinen Vorsatz nachweisen kann.
Und es die Versicherungsbedingungen hergeben.
VG