Ich hoffe mal, dass wir den Timo hier jetzt nicht verprellt haben. Aber mein Hinweis
Und nochmal rein interessehalber: naturschutzrechtliche Belange bedacht? Ist es eine Streuobstwiese, so handelt es sich um ein Sonderbiotop nach Naturschutzrecht. ...
war durchaus gut gemeint. Ohne auf den einen oder anderen Beitrag nochmal einzugehen:
Ich hatte das Stichwort Sonderbiotop genannt. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG,
BNatSchG.pdf (gesetze-im-internet.de) ) findet sich der § 30, Gesetzlich geschützte Biotope. Dieser wird in (wahrscheinlich) allen Landesnaturschutzgesetzen aufgenommen und um bestimmte Biotope erweitert. Als Beispiel nenne ich hier als Zwangssachse mal die eigene Gesetzgebung: Im § 26 SächsNatSchG wurde die Streuobstwiese zu diesen Biotopen aufgenommen. Von Bedeutung ist, dass auch ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse diese Biotope unter besonderem Schutz stehen, qua Existenz sozusagen.
Timo schreibt, er möchte auf einer alten Obstbaumwiese einige Bäume fällen. Die Begrifflichkeit impliziert eine solche Streuobstwiese, die unter besonderem gesetzlichen Schutz steht.
Was die Leute vom Nabu dazu sagen, mag interessant sein, ist aber im Endeffekt irrelevant. Das ist letztlich nur ein Verein. Zur rechtlichen Sicherheit und fachlichen Vorgehensweise würde ich hinsichtlich irgendwelcher Maßnahmen (und auch Fördermaßnahmen) an einer Streuobstwiese mit der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen. Der genannte Hinweis hinsichtlich Landratsamt ist da schonmal gut. Das ist allemal besser, als nach erfolgter Tat
vollkommen zu Recht durch die örtliche Nabu-Ortsgruppe bei der UNB angeschwärzt zu werden.
Fürs stille Umfiedeln findet sich bei Schmid:
Einmann-Schrotsägen und Zweimann-Schrotsägen (feinewerkzeuge.de)