Handwerksgehalt ≠ Facharztgehalt

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Der alte Wagner

ww-kiefer
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Die Person mit Berufsausbildung hat 3 Jahre Ausbilung und startet dann in E8-1. Über die Jahre steigt sie bis E8-6 auf. Nach 6 Jahren dort wechselt sie in E9b-3 und steigt weiter auf bis E9b-6. Rente mit 65.
Wie kommst Du denn darauf? Je nach Beruf (auch bei solchen mit 3 oder 3,5 Jahren Ausbildungsdauer) ist ein Einstieg in EG 8 alles andere als selbstverständlich, ein Aufstieg nach 9b (mit Überspringen von 9a?!) nicht im entferntesten "automatisch". Da hast Du offenbar die Entgeltordnung noch nicht gelesen. Viele frisch Ausgelernte starten erst mal regulär und tarifrechtlich korrekt in EG 5 oder 6 und träumen jahrelang von EG 8. Insbesondere für Handwerker ohne Meisterbrief (und ohne Einsatz als Meister) ist es bereits schwierig, überhaupt in EG 8 zu gelangen, weil die Entgeltordnung das im Normalfall gar nicht vorsieht. Hier muss oft mit Umetikettierung in Verwaltungsangestellte getrickst werden, was wiederum rechtlich angreifbar ist.
 

poeschl

ww-buche
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Wenn Du "Gender pay gap" suchst, findest Du auch überall die Lüge von den ach-so-großen Gehaltsunterschieden; erst bei genauerem Hinsehen und der Bereitschaft zum Selberdenken merkt man dann, dass die propagierten Zahlen und Prozentwerte unbereinigt und nicht auf die Stundenkontingente umgerechnet sind ("Hilfe! Meine in Teilzeit arbeitende Frau verdient weniger als ich in Vollzeit!"). Erst nach der Bereinigung bleibt statistisch gesehen ein kleiner Nachteil übrig, der aber nicht groß genug ist, um damit für mehr "Gleichstellung" trommeln zu können.

Ähnlich ist es mit den Gehältern in der Pflege: Nimmt man den Öffentlichen Dienst als Grundlage her, so fällt auf, dass es selbst in der niedrigsten Entgeltgruppe und ohne Berufserfahrung für ungelernte Helfer mit gut 2.700 € brutto losgeht und bei etwa 3.400 endet. Gelernte Pfleger nach dreijähriger Ausbildung beginnen mit ca. 3.300 und kommen automatisch im Laufe der Zeit bis rund 4.070 € monatlich, Gruppenleiter problemlos auf über 5.000: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/p?id=tvoed-p-2024&matrix=1 Das mögen keine fürstlichen Gehälter sein, Hungerlöhne aber auch nicht.

Tja, öffentlicher Dienst ist öffentlicher Dienst. Es gibt aber mindestens so viele private Pflegedienste wie öffentliche. Meine Frau arbeitet seit 7 Jahren als ausgelernte Pflegerin und verdient ohne Zuschläge (die sich aber in der Ambulanten Pflege stark in Grenzen halten, da es für Spätdienst nix gibt, Nachtdienst existiert nicht, Samstag gibt es auch keinen Zuschlag und Sonntag kommt alle 2 Wochen ein 50er netto zusammen) ca. 3.300€ Brutto bei 40h pro Woche. Da sie ausgebildete Praxisanleitung ist kommen aberwitzige 60€ Zuschlag (brutto!) hinzu. Und der Pflegedienst gilt als einer der besser zahlenden privaten in der Umgebung (Niederbayern). 12 Tage durcharbeiten, 2 Tage frei und teilweise früh+spätdienst am selben Tag sind mit inbegriffen.
Wer da nich sagt die Bezahlung ist toll und man muss sich nicht aufregen hat den Schuss nicht gehört
 

inselino

ww-robinie
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Da hast Du offenbar die Entgeltordnung noch nicht gelesen.
Was ist denn dein Problem? Willst du einfach nur rumweinen und Leute beleidigen oder kommen da auch Argumente?
Erst erklärst du lange, dass eine Pflegekraft nach 3jähriger Ausbildung locker 4000€/Monat verdienst (ergo 48.000€/Jahr) und jetzt beschwerst du dich, wenn ich nach 3 jähriger Ausbildung mit 42.000€ starte.

Wenn du dir die Mühe machen würdest meine Beiträge aufmerksam zu lesen und ein wenig über den Tellerrand zu blicken, dann würdest du meinen Beitrag verstehen.
1. Natürlich gibt es keinen Automatismus vom Aufstieg aus E8 in E9b. Habe ich das irgendwo behauptet? Nein? Halte ich es für wahrscheinlich, dass eine Person einmal in ihrem Leben einen Jobwechsel in eine bessere Funktion vollzieht? Ja sehr wohl. Warum 9b? Na weil das ungefähr vom Abstand her passt. Wenn die Person in 9a-3 wechselt, verdient sie weniger als in E8-6, der Wechsel würde keinen sinn ergeben. 3 ist ein guter Einstieg wenn entsprechende Vorerfahrung angerechnet wird. Gleiches gilt im akademischen Bereich.
2. In welcher EG Gruppe du landest hat überhaupt nichts mit "tarifrechtlich korrekt" zutun sondern mit der Anforderung an deine Arbeit. Dafür gibt 3. Die wenigsten Handwerker in inhabergeführten Unternehmen werden nach TVÖD bezahlt. Es ist aber ein nachvollziehbares Kriterium um die aufgeworfene Frage zu beantworten. Jeder der ein bisschen über den Tellerrand hinausblickt kann sich überlegen, wie sich das ganze verhält, wenn man mit E6 statt E8 einsteigt.
Es gibt auch genug Promovierende, die kein E13 bekommen gerade in den Geisteswissenschaften. Aber wer meinen Beitrag liest wird merken, dass ich das ganze mal aus meiner Situation mit jemandem im mittleren Dienst verglichen habe und wird da nicht plötzlich irgendwas reininterpretieren, was da gar nicht steht.
 

Andreas W.

ww-robinie
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Hallo inselino,

auch eenn das wenig mit dem ursprünglichen Beitrag zu tun hat:

zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen nach erfolgreicher dreijähriger Ausbildung, z.B. als Schreiner/Tischler -

hier in Bayern fängst Du in EG5 an, normalerweise in EG 5.1, kann aber auch EG 5.2 oder EG 5.3 sein, je nach dem.

Wenn Du nix besonderes kannst oder irgendwelche Donderaufgaben hadt, wirst Du mit EG 5.6 in Rente gehen.
Am komkreten Bespiel "Schreiner": bist Du z.B. für die Überprüfung von Spielgeräten zuständig, kommst Du in EG 6 (nach Lehrgang).

EG 7 brauchst Du besondere Fähigkeiten, die im konkreten Fall erforderlich sein müssen (und eben auch nachweisbar sein müssen).

Für EG 8 oder EG 9 braucht es eine abgeschloßene Meisterprüfung, als mehr als drei Jahre Ausbildung.

Natürlich hat eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst auch Vorteile.

Gruß, Andreas
 

FredT

ww-robinie
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Die Eingruppierung ist gerade im ÖD ein Buch mit den bekannten 7 Siegeln, über das sich Eingruppierungsfachleute und Personalräte richtig doll aufregen können. Da gilt nämlich erstmal der Stellenplan, dann die Arbeitsaufgaben, die man seitens der Direktion noch trefflich ausdröseln und umstricken wie auch vereinfachen kann. Und dann ist die gelobte 9 nur noch eine 8 oder 7, weil bestimmte Arbeitsaufgaben einfach nicht mehr dazugehören sollen. Macht sich gut auf der Ausgabenseite der Einrichtung, aber schlecht für den Betreffenden. Auch ist tlw eben ein Bewährungs~ etc. aufstieg nicht mehr inkludiert. Flächentarif oder Allgemeingültigkeitsregel sind ohnehin Fremdwörter; jedes Land macht eigene TV, natürlich im Verband, außer Hessen. Und dann gibt es noch Bund/Kommunen etc etc...
Im Wissenschaftsbereich sieht es noch anders aus; wie man mit Promoventen und Doktores umspringt ist tlw schon glatt sittenwidrig seitens der Ländergesetzgebung, zumal auch willig gespart und gestrichen wird; Lehraufträge viel von Lehrbeauftragten, also Zeitarbeitern im Lehrbetrieb, Soloselbständigen, gehandhabt werden.
Zu den Kosten und Studentenselbstbeiträgen in den medizinisch/pharmazeutischen Bereichen wäre auch noch einiges zu erläutern gewesen. Wie auch zum BaFöG und seinen Auflagen, die man allerdings, bei guter Einkommensbestallung auch gut einhalten und ableisten kann.
 
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