Ich hatte ja explizit gesagt, dass die Verlängerung auch durch das bloße Aufrufen und Aktualisieren der Seite stattfindet. Daran war eigentlich nichts falsch zu verstehen?! Wenn diese bei einem erneuten Gebot kommt, hätte ich damit weniger Probleme und würde es nicht als asozial bezeichnen.
...das kann ich aber weder auf der Website provozieren, noch wäre es von den AGB des Unternehmens gedeckt. Da steht:
"Geht in der letzten Minute der Laufzeit einer Versteigerung ein Gebot ein, verlängert sich die Versteigerung um jeweils um 20 Sek., die folgenden Artikel desselben Auktionskatalogs verschieben sich um diese Zeitspanne."
Vielleicht meinst Du den letzten Halbsatz. Der mag in der Tat etwas irritierend sein.
Andererseits entspräche auch der den Regeln einer Präsenzversteigerung. Auch da kann der Auktionator ja nur einen Artikel zur jeweiligen Zeit aufrufen... und die nächsten erst, nachdem der Hammer gefallen ist.
Ich beobachte bei den Plattformen oft, dass die eben aus dem Bereich der Präsenzversteigerungen kommen. Entsprechend ist deren Software gestrickt. Wir haben uns seinerzeit bei der eigenen Entwicklung - die sich allerdings eben auch ausschließlich an Lieschen Müller richtete - im Zweifelsfalle stur an eBay gehalten, da die nun einmal so etwas wie einen Standard gesetzt haben.
Ansonsten: Sorry, sollte gar nicht so harsch klingen, wie geschrieben. Aber ich hab' halt reichlich 15 Jahre selbst federführend an Entwicklung und Betrieb einer entsprechenden SaaS-Lösung gesessen. Der Versöhnungsbier-Smiley fehlt hier.