ganz im ersnt: wenn ich ne Festool TS verkaufe und dann nen kaufvertrag mit ausweisfoto etc einem fremden schicken soll, würde ich die maschine dem nächsteb interessenten verkaufen... der sie einfach abholt. nur weil jemand da keinen bock drauf hat ist er noch lange kein betrüger...
Naja, dass der Verkäufer von ebay-Kleinanzeigen gelöscht wurde sagt was anderes. UND: wenn ich was persönlich abhole kein Thema, hätte ich auch keinen Bock drauf vorab sowas zu machen, ABER wenn ich was versende komme ich da dem Käufer entgegen, damit er sich absichern kann. Der eigentliche Post mit dem "Beschiss" zeigt ja warum man vorsichtig sein sollte.
Ergänzend dazu:
PP sichert zwar ab, dass der Käufer die ware auch erhält. Garantieansprüche oder Unstimmigkeiten im Zubehör oder Zustand nicht. In den AGBs werden gebrauchte Industriemaschinen klar vom Käuferschutz ausgenommen.
Google mal danach, du wirst dich wundern! Prinzipiell: JEDER Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz).
Es gibt die Möglichkeit die Gewährleistung einzuschränken bzw. auszuschließen, darauf muss allerdings explizit hingewiesen werden, zudem ist dies maximal 5x möglich, danach handelt es sich rechtlich um AGB und der Verkäufer wird gewerblich.
Ich höre jetzt wieder auf, ist ja kein Rechtsforum...
Vielleicht noch eins: entspricht eine Ware NICHT dem Bild bzw. wird abgebildetes Zubehör NICHT geliefert (hier reicht teilweise (v.a. bei gewerblich) die Anmerkung "dies und das ist nicht dabei" in der Beschreibung nicht aus) hat man Anspruch auf Ersatz, Nachbesserung, ...
Und wenn Herstellerfotos verwendet werden kommt noch das Thema Urheberrecht dazu...