Auch das ist nicht 'mal eben so' möglich."Beauftragt" wird man dann halt von der Ehefrau, einem guten Bekannten und was auch immer.
Auch das ist nicht 'mal eben so' möglich."Beauftragt" wird man dann halt von der Ehefrau, einem guten Bekannten und was auch immer.
Das muss er auch nicht, er kann doch als Kleinunternehmer gewerblich handeln? Du bekommst halt eine Rechnung von ihm, worauf es scheinbar ordentlich gestanden hat (mindestens ein Hinweis auf §19b UStG).
Du zahlst ja auch keine MwSt. beim Kauf - bekommst sie demzufolge auch nicht zurück
Es steht ganz klar in den Bedingungen, dass Gesamtpreise anzugeben sind: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/preisangaben-waren-leistungen/Ich sehe das mit dem Ebay Preis halt so, dass ich als gewerblicher Anbieter entweder den Hinweis bringen muss das MwSt. dazu kommt. Wenn ich das nicht mache, ist Brutto.
Ob das richtig ist, weiß ich nicht. Aber es ist klar. Das sollte es halt sein.
Das verstehe ich nicht. In einem Thread in dem ich mich beklagt habe, dass mir nun schon mehrere Handwerker als Privatmann Nettopreise genannt haben wurde ich zurecht gewiesen das sei halt so, man denkt nur Netto. Musst du jetzt also nicht davon ausgehen, dass gewerblich Netto angeboten wird? Wenn er dir mit Kleinunternehmerregelung dann den Bruttopreis genannt hat, ändert sich doch für dich nix.Wenn jemand, ohne den Hinweis auf §19b als gewerblicher Händler verkauft, muss ich davon ausgehen können dass die MwSt im Preis enthalten ist. Daher muss er darauf hinweisen wenn keine MwSt. enthalten ist. Wäre ja sonst recht undurchsichtig.
Für mich, ebenfalls gewerblich aber ohne 19b, ist der Betrag halt 19% zu hoch, eben weil ich die MwSt nicht enthalten ist. Hätte sie bei dem Angebot aber sein müssen, da kein Hinweis. Also nicht rechtens, ich habe dann eine neue Rechnung nach 19b bekommen, aber um die 19%reduziert und den Differenzbetrag vom Verkäufer zurückerstattet.
Er weist in der Rechnung darauf hin, oder aber schon in der Zahlungssaufforderung.Daher muss er darauf hinweisen wenn keine MwSt. enthalten ist. Wäre ja sonst recht undurchsichtig.
Warum dass denn? Der Verkäufer hat keine Steuer ausgewiesen, also nicht vereinnahmt und abgeführt, folglich bekommst du sie auch nicht wieder. Möglicherweise aber, weil er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwas anders kalkuliert.Für mich, ebenfalls gewerblich aber ohne 19b, ist der Betrag halt 19% zu hoch,
Wie sah denn die alte Rechnung aus? Woraufhin hast du als Unternehmer bezahlt, stand der zu zahlende Preis auf einem Bierdeckel?ich habe dann eine neue Rechnung nach 19b bekommen
Nö, das steht da nicht. Da steht im Konjunktiv: “sollte”, in Bezug auf ein typisches Abmahnurteil. Also eher präventiv.Da steht es dann auch noch mal, es muss während des Bestellvorgangs einen Hinweis geben. Sonst müsste ich ja bei jedem Bestellvorgangs über ebay nachfragen.
Nein, sorry, dafür bist du Unternehmer und hast zu wissen, dass es auch Kleinunternehmer gibt, ebenso erkundigst du dich vorher nach der Steuer.Wenn ich von gewerblich bei eBay kaufen, gehe ich auch davon aus, dass auf der Rechnung die MwSt ausgewiesen ist.
Das verstehe ich nicht. Du musst die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden, nein, du musst sie sogar aktiv beantragen. Wenn dich das nervte, warum hast du dich nicht direkt regelbesteuern lassen?Waren zu handeln als Kleinunternehmer, vor allem an Unternehmer, ist sowas von blöd. Ich hab das paar Jahre auch gehabt als ich noch KU war.
Ach Uli... müssen wir hier über meine betriebswirtschaftlichen Entscheidungen von vor über 10 Jahren diskutieren? Ich denke, das die Entscheidung damals nicht falsch war, da sie ja auch nicht unerhebliche Vorteile bietet. Der Handel mit Unternehmern ist halt madig... Das habe ich sehr schnell erkannt und meine Strategie entsprechend angepasst. Alle waren zufrieden. Ich war aber auch so fair, dass ich alle meine Kunden im Vorhinein dahingehend informiert habe. Das erwarte ich auch von anderen Kleinunternehmern, die entsprechend Handel betreiben - ist vielleicht keine Pflicht aber ich fände das moralisch korrekt!Das verstehe ich nicht. Du musst die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden, nein, du musst sie sogar aktiv beantragen. Wenn dich das nervte, warum hast du dich nicht direkt regelbesteuern lassen?
Nö. Aber du hast etwas bemängelt, was du selbst getan hastAch Uli... müssen wir hier über meine betriebswirtschaftlichen Entscheidungen von vor über 10 Jahren diskutieren?
Das ist Quatsch, sorry. Bei einem Nettobetrag entsteht dir doch kein Nachteil. Du musst keine Steuer zahlen - und bekommst auch keine wieder.Ohne gesonderte Nettopreisvereinbarung, hier der fehlende Hinweis auf 19b, kann und muss ich bei jemandem, der sich als gewerblicher Anbieter ausgibt, von einem Bruttopreis ausgehen.
Wenn er dir vorher einen 19% niedrigeren Preis genannt hat, dann ist das klar. Als Kleinunternehmer darf er keine Steuer ausweisen, bzw. wenn er sie dennoch nachträglich aufpreist und nicht ausweist, verstößt er gegen sein Kaufpreisangebot.Ich sage dir das Material kostet 3000Brutto und du bekommst eine Rechnung ü er 3570Brutto. Das ist im Prinzip hier passiert.
Preisangabenverordnung > keine späteren, bisher unbekannten Erhöhungen > der Preis muss alles beinhalten, auch die MwSt.man geht aufgrund der Darstellung als gewerblicher Verkäufer davon aus, dass es normal Brutto ist und die MwSt. ausgewiesen wird.
Irgendeiner gibt nach. Meist der KlügereNein, werde ich nicht. Anscheinend ist sein Steuerberater ja der gleichen Meinung gewesen.
Nein. Willkommen in der Wirklichkeit.Ich bin mir auch sicher ich muss das nicht und kann davon ausgehen, dass es reicht auf gewerblichen Verkauf zu achten.
Glaub mir, wir beide haben keinen Stress. Aber du kannst gerne ein Bier abbekommen.Kumpels, geht mal ein Bier trinken.
Bei Kleinunternehmen ist Brutto=Netto und gerade bei einer Plattform die sich an Verbraucher(!) wendet immer 'Endpreis' inkl etwaige Steuern ob du Rechnungsbestandteile absetzen oder Vorsteuer ziehen darfst ist da völlig unerheblich!Das geht nicht, man geht aufgrund der Darstellung als gewerblicher Verkäufer davon aus, dass es normal Brutto ist und die MwSt. ausgewiesen wird