Nun ja, reiner Betonbruch ist schon erkennbar.
Wie dieser aber analysiert wird bevor er weiterverwendet werden darf weiß ich auch nicht.
Ich sehe bei uns wie sich das bei Aushubmaterial verhält. Bis hier alles untersucht und freigegeben wird hat man sonst die Baugrube ausgehoben und den Bau schon zur Hälfte fertiggestellt...
Gruß,
Andi
Guten Morgen,
du schneidest ein Thema an, das ich am eigenen Leib mehr als leidlich erfahren habe.
Auf dem Grundstück, wo meine große Scheune steht wurde in den 60er bis Anfang der 80er Jahre Bauschutt in die Hohlgasse verfüllt. Da waren keine bedenklichen Stoffe dabei nur Betonplatten, Betonsteine, Ziegel. Später wurde im Rahmen der Erweiterung von einem Reha- Zentrum der Bauaushub zwischengelagert und anschließend die Hohlgasse eingeebnet. Das passierte alles mit Wissen der Stadtverwaltung und des Landratsamtes allerdings ohne offizielle Genehmigungsbescheide. Man kannte sich untereinander und ein Handschlag unter Männern galt soviel wei ein Vertrag. Heute wäre das undenkbar. Ende der 90er hab ich dann das Grundstück gekauft.
Als ich einen Bauantrag für meine Scheune eingereicht habe wurde mir zu Auflage gemacht, dass ich ein Bodengutachten vorlegen muss aus dem hervorgeht, welche Stoffe da verbuddelt wurden. Ich habe mich mit allen mir möglichen Mitteln dagegen gestreubt und dem Referatsleiter vom Tiefbauamt gesagt, dass ich kein Bodengutachten erstellen lasse. Wenn sie wissen wollen, was da vergraben ist, müssen sie selbst graben und den Bagger dafür bezahlen, schließlich wurde in den obigen Vorgang von den zuständigen Behörden mündlich eine Zusage erteilt und später erinnert sich keiner mehr. Zähneknrischend hat dann die Stadtverwaltung die Kosten übernommen und im Beisein vom Umweltamt, Wasserwirtschaftsamt wurde dann an mehreren Stellen bis zu 3,5 M gegraben, bis wir auf den alten gewachsenen Boden kamen. Das ganze wurde per Fotodokumentation vom Landratsamt zu meinen Akten gelegt und rausgekommen ist dabei nichts.
Auf Nachfrage beim Wasserwirtschaftsamt, ob eine Zustimmung zum Bau erteilt werden kann hat mir der zuständige Leiter gesagt, dass es gut ist, wenn auf dem Grundstück gebaut und der Boden versiegelt wird. Falls trotz der Grabung bedenkliche Stoffe vergraben wären können sie so vom Regen nicht mehr ausgewaschen werden und so hab ich meine Genehmigung erhalten.
Als wir das Fundament ausgekoffert haben, sind keine bedenklichen Stoffe zum Vorschein gekommen, was auch die Grabung bereits vorher bestätigt hat. Als Untergrund für den Frostschutz hab ich den kompletten Abbruch von einem Haus eingefüllt. Das Material war gebrochen und zertifiziert. Es waren ungefähr 45 LKW voll. Feinanteil war nur wenig dabei. Das Material hab ich ungefähr 60 bis 80 cm aufschütten lassen. Seit 10 Jahren ist das Pflaster nun eingebaut und rührt sich keinen mm. Die Randplatten auf gemischen RC- Beton gesetzt. Da hab ich ungefähr 1 Sattelzug an Beton verbaut. Der RC- Beton wird dermaßen hart und hält, das ist unglaublich. Für tragende Teile würde ich ihn nicht verwenden, aber alle Randplatten für meine Scheune und meinen gepflasteren Weg sind so gesetzt. Das sind rund 800 laufende Meter. Ich hab damit bislang keine Probleme, dass irgendwas reißen oder sich setzen würde. Der RC- Beton hat mich nur 1/2 von Betonkies gekostet und auch als Frostschutzuntergrund nehme ich nichts anderes. Wenn der gebrochene Beton 30 bis 40 cm aufgefüllt und wieder verdichtet wird wird er so fest, dass eine tragende Schicht entsteht, die auch schweren Maschinen standhält. Ich fahre schließlich mit den Traktoren über das Pflaster. Da geht nichts.
Gesiebtes RC- Material hab ich als Drainage rund um die Häuser gefüllt, da ich feuchte Wände hatte. Seitdem ist Ruhe
Das Material ist zertifiziert und darf ohne Bedenken verfüllt werden.
Ich für meinen Teil hab nur gute Erfahrungen mit RC- Material egal ob Betonbruch oder Ziegelbruch gemacht und würde es jederzeit wieder verbauen.