Elsa
ww-kiefer
- Registriert
- 3. Februar 2015
- Beiträge
- 52
Hallo ihr Lieben,
vielleicht hat der ein oder andere von euch vor ein paar Monaten meinen Thread mitbekommen, wo es darum ging, dass eine neue Küche her muss. Nun denn die neue Küche steht, wenn auch mehr schlecht als recht. Und genau was das anbetrifft, brauche ich eure Expertise.
Folgende Situation: Die Küche war günstig, vermutlich zu günstig im Nachblick betrachtet. Da wir aber noch junge Leut´sind, die wenig Erfahrungen hinsichtlich solcher Dinge haben und bisher überwiegend mit Ikea-Möbeln oder Erbstücken ausgestattet sind, hatten wir da auch keinen Referenzwert. Ich weiß, dass das dämlich war, jetzt ist´s passiert und den Fehler werden wir kein zweites Mal machen. Ich habe mir deswegen zwischenzeitlich selbst genug Vorwürfe gemacht.
Die Küche sollte hergestellt und am 18. November geliefert und montiert werden. Am 18.11. sah das Bild folgendermaßen aus: Weit überwiegend unfertige Einzelteile. Die Montage war an einem Tag überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Es fanden dann noch weitere Termine vor Ort statt, allerdings sind wir mit dem bisherigen Ergebnis alles andere als zufrieden. Die Küche hat sehr viele Mängel und genau das ist das Problem.
Nun ist es so, dass wir die Hälfte des vereinbarten Betrages bereits bezahlt haben. Ursprünglich war für vergangenen Montag ein Termin vereinbart, für den mein Freund sich extra Urlaub genommen hat, der dann aber aufgrund von „Differenzen“ nicht stattfand. Nachdem, wie der Auftrag bisher verlaufen war, wollte ich weiteres Geld erst dann zahlen, wenn die an der Küche bestehenden Mängel nachgebessert, die Küche generell fertiggestellt und abgenommen ist. Damit war der Auftragnehmer allerdings nicht einverstanden, weil er einen „Einbehalt“ von 50% unverhältnismäßig fand. Aus seiner Sicht handelt es sich um eine funktionierende Küche, bei der lediglich ein paar Schönheitsfehler behoben werden müssen.
Ich würde dazu gerne eure Sicht als Schreiner hören. Euch eine Liste von dem zu machen, was aus unserer Sicht mangelhaft ist, würde den Rahmen hier definitiv sprengen. Um es kurz zu machen: Im Augenblick ist es so, dass sich kein Schrank in einem Zustand befindet, den wir für „in Ordnung“ befinden würden. So wie es bisher aussieht, werden Auftragnehmer und ich nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Eine Nacherfüllungsfrist habe ich gesetzt, die übernächsten Freitag ausläuft. Einige Sachen könnten wir zur Not auch selbst „erledigen“, aber gerade an die Fronten trauen wir uns nicht ran. Mich würde da insbesondere interessieren, ob ein Nachbessern die Mängel überhaupt beseitigen kann oder ob die Fronten zwingend neu angefertigt müssen. Falls letzteres der Fall sein sollte, würde mich natürlich sehr interessieren, mit welchen Kosten ihr in etwa rechnet, wenn man dies von einem anderen Unternehmen anfertigen lässt.
Und nun lasse ich Bilder sprechen:
vielleicht hat der ein oder andere von euch vor ein paar Monaten meinen Thread mitbekommen, wo es darum ging, dass eine neue Küche her muss. Nun denn die neue Küche steht, wenn auch mehr schlecht als recht. Und genau was das anbetrifft, brauche ich eure Expertise.
Folgende Situation: Die Küche war günstig, vermutlich zu günstig im Nachblick betrachtet. Da wir aber noch junge Leut´sind, die wenig Erfahrungen hinsichtlich solcher Dinge haben und bisher überwiegend mit Ikea-Möbeln oder Erbstücken ausgestattet sind, hatten wir da auch keinen Referenzwert. Ich weiß, dass das dämlich war, jetzt ist´s passiert und den Fehler werden wir kein zweites Mal machen. Ich habe mir deswegen zwischenzeitlich selbst genug Vorwürfe gemacht.
Die Küche sollte hergestellt und am 18. November geliefert und montiert werden. Am 18.11. sah das Bild folgendermaßen aus: Weit überwiegend unfertige Einzelteile. Die Montage war an einem Tag überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Es fanden dann noch weitere Termine vor Ort statt, allerdings sind wir mit dem bisherigen Ergebnis alles andere als zufrieden. Die Küche hat sehr viele Mängel und genau das ist das Problem.
Nun ist es so, dass wir die Hälfte des vereinbarten Betrages bereits bezahlt haben. Ursprünglich war für vergangenen Montag ein Termin vereinbart, für den mein Freund sich extra Urlaub genommen hat, der dann aber aufgrund von „Differenzen“ nicht stattfand. Nachdem, wie der Auftrag bisher verlaufen war, wollte ich weiteres Geld erst dann zahlen, wenn die an der Küche bestehenden Mängel nachgebessert, die Küche generell fertiggestellt und abgenommen ist. Damit war der Auftragnehmer allerdings nicht einverstanden, weil er einen „Einbehalt“ von 50% unverhältnismäßig fand. Aus seiner Sicht handelt es sich um eine funktionierende Küche, bei der lediglich ein paar Schönheitsfehler behoben werden müssen.
Ich würde dazu gerne eure Sicht als Schreiner hören. Euch eine Liste von dem zu machen, was aus unserer Sicht mangelhaft ist, würde den Rahmen hier definitiv sprengen. Um es kurz zu machen: Im Augenblick ist es so, dass sich kein Schrank in einem Zustand befindet, den wir für „in Ordnung“ befinden würden. So wie es bisher aussieht, werden Auftragnehmer und ich nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Eine Nacherfüllungsfrist habe ich gesetzt, die übernächsten Freitag ausläuft. Einige Sachen könnten wir zur Not auch selbst „erledigen“, aber gerade an die Fronten trauen wir uns nicht ran. Mich würde da insbesondere interessieren, ob ein Nachbessern die Mängel überhaupt beseitigen kann oder ob die Fronten zwingend neu angefertigt müssen. Falls letzteres der Fall sein sollte, würde mich natürlich sehr interessieren, mit welchen Kosten ihr in etwa rechnet, wenn man dies von einem anderen Unternehmen anfertigen lässt.
Und nun lasse ich Bilder sprechen: