Probleme mit mangelhafter Küche

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Elsa

ww-kiefer
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Hallo ihr Lieben,

vielleicht hat der ein oder andere von euch vor ein paar Monaten meinen Thread mitbekommen, wo es darum ging, dass eine neue Küche her muss. Nun denn die neue Küche steht, wenn auch mehr schlecht als recht. Und genau was das anbetrifft, brauche ich eure Expertise.

Folgende Situation: Die Küche war günstig, vermutlich zu günstig im Nachblick betrachtet. Da wir aber noch junge Leut´sind, die wenig Erfahrungen hinsichtlich solcher Dinge haben und bisher überwiegend mit Ikea-Möbeln oder Erbstücken ausgestattet sind, hatten wir da auch keinen Referenzwert. Ich weiß, dass das dämlich war, jetzt ist´s passiert und den Fehler werden wir kein zweites Mal machen. Ich habe mir deswegen zwischenzeitlich selbst genug Vorwürfe gemacht.

Die Küche sollte hergestellt und am 18. November geliefert und montiert werden. Am 18.11. sah das Bild folgendermaßen aus: Weit überwiegend unfertige Einzelteile. Die Montage war an einem Tag überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Es fanden dann noch weitere Termine vor Ort statt, allerdings sind wir mit dem bisherigen Ergebnis alles andere als zufrieden. Die Küche hat sehr viele Mängel und genau das ist das Problem.

Nun ist es so, dass wir die Hälfte des vereinbarten Betrages bereits bezahlt haben. Ursprünglich war für vergangenen Montag ein Termin vereinbart, für den mein Freund sich extra Urlaub genommen hat, der dann aber aufgrund von „Differenzen“ nicht stattfand. Nachdem, wie der Auftrag bisher verlaufen war, wollte ich weiteres Geld erst dann zahlen, wenn die an der Küche bestehenden Mängel nachgebessert, die Küche generell fertiggestellt und abgenommen ist. Damit war der Auftragnehmer allerdings nicht einverstanden, weil er einen „Einbehalt“ von 50% unverhältnismäßig fand. Aus seiner Sicht handelt es sich um eine funktionierende Küche, bei der lediglich ein paar Schönheitsfehler behoben werden müssen.

Ich würde dazu gerne eure Sicht als Schreiner hören. Euch eine Liste von dem zu machen, was aus unserer Sicht mangelhaft ist, würde den Rahmen hier definitiv sprengen. Um es kurz zu machen: Im Augenblick ist es so, dass sich kein Schrank in einem Zustand befindet, den wir für „in Ordnung“ befinden würden. So wie es bisher aussieht, werden Auftragnehmer und ich nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Eine Nacherfüllungsfrist habe ich gesetzt, die übernächsten Freitag ausläuft. Einige Sachen könnten wir zur Not auch selbst „erledigen“, aber gerade an die Fronten trauen wir uns nicht ran. Mich würde da insbesondere interessieren, ob ein Nachbessern die Mängel überhaupt beseitigen kann oder ob die Fronten zwingend neu angefertigt müssen. Falls letzteres der Fall sein sollte, würde mich natürlich sehr interessieren, mit welchen Kosten ihr in etwa rechnet, wenn man dies von einem anderen Unternehmen anfertigen lässt.

Und nun lasse ich Bilder sprechen:

















 

Elsa

ww-kiefer
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So, das war die Bilderserie. Vorab möchte ich mich ganz herzlich bei euch bedanken.

Liebe Grüße :emoji_slight_smile:
 

Schlagschnur

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Meine Güte. Ich weiss gar nicht was ich dazu sagen soll!! Wer hat das denn zusammen geschossen?? Der soll seinen Mist wieder abbauen und mitnehmen und euch das Geld zurück geben wenn er noch einen Funken stolz besitzt!
 

Micha293

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Alter Falter :eek: Mehr fällt mir dazu nicht ein. Die Küche könnte der Verkäufer bei mir direkt wieder ausbauen und mitnehmen. Bei dem Zustand würde ich gar nicht länger diskutieren, sondern direkt zum Anwalt gehen. Mit jemandem, der diese Mängel als Schönheitsfehler ansieht, kommt man wohl kaum auf einen gemeinsamen Nenner. Viel Glück!
 

Schlagschnur

ww-ahorn
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Da gibt es meiner Meinung nach auch nix nachzubessern!! Das kann nur abgebaut und weggeschmissen werden. Und dann nochmal alles neu machen!! Aber wie mein Vorredner schon schrieb wenn der das als Schönheitsfehler ansieht, sehe ich da schwarz!!
Das ist ja unglaublich und so eine Arbeit abzuliefern ist eine bodenlose Unverschämtheit!
 

falco

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War das ein Tischler?

In der Qualität dürfte ich das auch problemlos in meiner Hobby-Kellerwerkstatt hinkriegen, sogar noch ein wenig besser möchte ich meinen.

Würde ich auf keinen Fall abnehmen oder noch einen Cent mehr bezahlen. Mit Bildern und Rechtschutzversicherung gleich beim Anwalt beraten lassen oder zur Verbraucherzentrale, der wird die "Küche" nicht freiwillig abholen wollen.
 

flo20xe

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Wo bekommt man sowas bzw. wer fertigt sowas an?

Das schaut mir irgendwie so aus als ob das aus den östlichen Regionen Europas kommt.
 

Elsa

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Vielen Dank erst einmal für eure Einschätzung.

Ich weiß es nicht, aber ich glaube kaum, dass der Auftragnehmer die Küche abbauen und mitnehmen und mir den gezahlten Betrag zurückzahlen würde. Und selbst wenn er es wollen würde, weiß ich nicht, ob er es auch kann. Und dann hätten wir das Problem, dass wir keine Küche mehr hätten, aber unser Restbudget für eine andere zu gering wäre.

Ob er Tischler ist, wage ich zu bezweifeln. Ich war davon ausgegangen und habe bei meiner Anfrage auch explizit gefragt, ob mein Budget für eine Küche vom Schreiner überhaupt ausreicht. Er hat jedenfalls daraufhin nicht gesagt, dass er keiner ist. Aber nachdem, was ich hier gesehen habe, glaube ich, dass er keine Ausbildung in diese Richtung gemacht hat.

@flo20xe:
Zwar Osten, aber nicht Osteuropa :emoji_wink:

Liebe Grüße
 

jelimi

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Nie im Leben würde ich für so eine Küche zahlen.
Da wäre es mir auch egal, wen ich erst einmal keine Küche mehr hätte.
Denn da wirst du doch dein ganzes Leben jeden Tag dran erinnert wenn du die stehen lässt.
Gruß
 

Time_to_wonder

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Im BGB gibt es das Werkvertragsrecht. Demnach hat jede Vertragspartei Rechte und Pflichten und es gibt Regelungen für Mängel, Einbehalte und Nachbesserungen. Ich würde mir ganz schnell professionelle juristische Hilfe holen. Du hast ein Recht auf ein mangelfreies Werk! Funktionalität spielt dabei auch eine Rolle, jedoch auch dass fachgerechte Verarbeiten und Montieren.

Entweder Du bist im BGB selbst fit, oder Du brauchst jemanden, der DEINE Ansprüche durchsetzt. Der kostet zwar auch Geld, aber bringt Dir auch was.

Viel Glück
Jörg
 

werists

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Vielen Dank erst einmal für eure Einschätzung.

Ich weiß es nicht, aber ich glaube kaum, dass der Auftragnehmer die Küche abbauen und mitnehmen und mir den gezahlten Betrag zurückzahlen würde.

Hallo,
hier ist nun Vorsicht geboten. Jede weitere Handlung, Absprache, etc. kann rechtliche Nachteile mit sich bringen. Da kann ich mich nur den Vorredner anschließen, ab zum Anwalt.
Ohne rechtliche Beratung nichts mehr unternehmen.
 

Elsa

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@Time_to_wonder:

Mir ist schon klar, dass es Vorschriften gibt und dass das abgelieferte Werk so eben nicht in Ordnung ist. Die Frage ist aber neben dem "Recht bekommen" auch die Durchsetzbarkeit. Und wenn eine Person nix hat (ich will das nicht unterstellen, aber wer liefert sowas ab und beharrt weiterhin auf Geld?), dann kann ich 30 Jahre lang auf meinem Titel rumreiten und versuchen, etwas zu vollstrecken. Ja super.

@jelimi:

"Erstmal" ist leider ein super-dehnbarer Begriff. Ich hab da ein sehr ungutes Gefühl, was die Sache des Abbauens und Rückzahlens anbetrifft. Und da ich Studentin bin, wird über mich in absehbarer Zeit auch keinen Geldsegen hereinbrechen :emoji_frowning2:

Die Frage ist eben, was in meiner Situation am besten machbar ist. Und weil das Restbudget eben für keine neue Küche reicht, Sparen als Student ein langwieriges Unterfangen ist und ich im Falle eines Worst-Case-Szenarios auch kein Geld zurückerhalten werde, stellt sich mir eben die Frage, ob man das Restbudget nicht für neue Fronten vom Schreiner aufwenden sollte. Im schlimmsten Fall müssen wir die sonstigen Arbeiten eben selbst ausführen. Das ist wie Zugzwang beim Schach :emoji_frowning2:
 

eurostar

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Ich tippe mal, der hat die "Möbel" vom Sperrmüll geholt.

Die ist nicht mangelhaft, sondern ungenügend!

Da hilft wirklich nur ein Anwalt!

Auf keinen Fall selbst Hand anlegen!

Was hat denn das "Schätzchen" gekostet?
 

Elsa

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@eurostar:

Übereilt werde ich da auch nicht selbst Hand anlegen :emoji_slight_smile: Das sind nur Überlegungen, die man sich macht, wenn man darüber nachdenkt, wie es weitergehen soll..

Die Küche soll 2500 Euro kosten (ohne E-Geräte, Mischbatterie und Spüle - die habe ich gesondert gekauft). Davon ist die Hälfte bezahlt, die andere Hälfte steht sozusagen noch aus.
 

werists

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Die Frage ist aber neben dem "Recht bekommen" auch die Durchsetzbarkeit. Und wenn eine Person nix hat (ich will das nicht unterstellen, aber wer liefert sowas ab und beharrt weiterhin auf Geld?)

Und wenn Du gar nicht oder nicht richtig reagierst bekommt er es am Ende auch noch.

Wenn Dir ein ein Titel, Vergleich oder ähnliches auch momentan keine Geld zurückbringt, da nix zu holen ist, bringt es doch die rechtliche Sicherheit.
 

bugme1

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Nicht lange Fackeln, geh zum Anwalt. Die Küche muß weg. Kauft euch derweil von E-Bay ein kleines Steckdosenkochfeld damit keiner Hunger leiden muß.
 

artibi

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Du kannst auch nicht einfach so Geld einbehalten und dann selber Hand anlegen. Ohne rechtlichen Beistand geht da gar nichts, sonst hast du zuletzt ne Klage am Hals.
 

Elsa

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@artibi:
Habe ich auch nicht und werde ich übereilt auch nicht tun :emoji_slight_smile: Naja, was heißt Geld einbehalten. Die Küche ist noch nicht fertig, neben den zu behebenden Mängeln fehlen noch Arbeiten.

@bugme1:
Ich werde nachher noch einmal mit meinem Freund und meinem Papa sprechen und über das weitere Vorgehen mit Ihnen abwägen.
 

hengo

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Lackieren von Innenseiten und Oberflächenbehandlung allgemein wird
überbewertet.
Warum ein teurer Kantenanleimer wenn´s ein Päckchen 3,5x 20 Schrauben
von Würth tut.Standesgemäß ohne vorbohren.

Aber mal ernsthaft:
Das war doch kein offizieller Auftrag bzw. eine Firma?

Achso, die Arbeitsplatte fänd ich noch interessant.
Falls es davon Fotos gibt bitte posten.
Danke.
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Wenn ihr das selber so zusammengestoppelt
hättet, wäre das ja eure Sache, aber wer es
wagt solch einen Murks morgens einzuladen,
es in eure Wohnung schleppt und "aufbaut",
der gehört wirklich empfindlich bestraft.

Denke das da auch schon arglistige Täuschung
mit ins Spiel kommen wird. Der Lump hat noch
keine Möbel oder Küchen gebaut und brauchte
auch einen zuverlässigen Augenoptiker damit er
wenigstens einmal ansehen könnte wie er so für
runde 1000 Euro Material vernichtet hat.

Alles zusammenpacken was ihr schriftlich und
als Zeichnung noch habt und ab zum Juristen.
Habt ihr eigentlich eine zustellbare Adresse von
dem Vogel, hat der so etwas wie eine Anschrift
seiner "Werkstatt" bei euch hinterlassen? Ist
der Mann überhaupt beim Gewerbeamt gemeldet,
hat er euch eine Steuernummer angegeben?

Diese Fragen stellt euch der Rechtsanwalt auch.
Eine Anfrage bei Handwerkskammer/Innung ist
überflüssig, da ist er bestimmt nicht angemeldet.

Eine ordentliche Leistung in dem gezeigten Umfang
würde als regulärer Auftrag schon mehr als doppelt
soviel kosten. Ich hoffe ihr habt irgendeine Form von
Auftragsformular/Quittung vorliegen. Wenn nicht, ist
der Weg über einen Rechtsanwalt auch überflüssig,
da ihr ihm ja beim nächsten Termin jegliche Zahlung
verweigern könnt. Danach ist er am Zuge und schon
wird es für euch viel interessanter. Schlagt ihm eine
Schlichtung unter zuziehung eines Sachkundigen vor.
Das muß jetzt nicht gleich ein vereidigter Gutachter sein,
den würde das Gericht bestellen müssen, jeder Tischler
wird zu diesem Zeitpunkt erst einmal bei der Leistung
ausreichen. Wenn ihr die Bilder vorlegt, wird wohl jedem
Kollegen der Kamm schwellen( etwas Häme für euch incl.)

Tut mir leid, aber die Anzahlung ist schon weg, jetzt geht
es nur noch um Schadensbegrenzung.

Gruss Harald
 

Elsa

ww-kiefer
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@hengo:

Was genau meinst du mit "offizieller Auftrag"?

Die Arbeitsplatte ist aus Beton. Ein besseres Bild als dieses habe ich gerade nicht zur Hand:



Die Arbeitsplatte war allerdings ein Versuch des Auftragnehmers. Andernfalls hätte ich eine unifarbene Schichtstoffarbeitsplatte in grau genommen. Mit professionellen Betonarbeitsplatten vom Werk kann man diese sicherlich nicht vergleichen, preislich allerdings auch nicht.

EDIT:
@ Sägenbremser:

Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich wirklich keine Ahnung hatte, was eine Küche vom Schreiner sonst kostet. Bei meiner Anfrage hatte ich das Budget angegeben und gefragt, ob dieses ausreicht - eigentlich für eine weiße, schlichte Küche (keine Folienfronten). Dabei angemerkt hatte ich, dass eine Küche mit furnierten Fronten und aufgesetzten Griffleisten aus Holz zwar meine Traumvorstellung wäre, das Budget hierfür aber sicherlich nicht ausreiche. Überrascht war ich dann, als der Auftragnehmer mir nach Kalkulation dann mitteilte, dass meine "Traumvorstellung" innerhalb dieses Budgets doch realisiert werden könne. Dass das dann so aussehen würde, darauf war ich nicht eingestellt. Glaube mir: Eine schlichte weiße Küche, die dann aber sorgsam verarbeitet gewesen wäre, wäre auch mir lieber gewesen! Seinen Angaben nach ist das nicht seine erste, nicht seine zweite und auch nicht seine zehnte Küche.

Natürlich haben wir das nicht "schwarz" machen lassen. Eine Rechnung mit Steuernummer und Co. liegt uns vor!
 

artibi

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Was habt ihr denn so an schriftlichen Material? Angebot, Beauftragung, irgendwelche Details...?
 
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