Reklamation von Arbeiten aus 2009

passtnet

ww-fichte
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Hallo Kollegen,
bitte Eure Meinung zu folgender Mail:
Sehr geehrter Herr --------,

vielen Dank für das freundliche Telefonat heute.

Wie besprochen, überlasse Ich Ihnen im Anhang die betreffende Rechnung zu Ihrer Leistung.

Die Rechnung wurde zum damaligen Zeitpunkt zügig und vorbehaltlos von der Eigentümerin Frau Dr. -------, wohnhaft in -------- beglichen.


Die Gründe der Reklamation wie folgt: Am Tage des Einzug entstand bereits durch bloßes absetzen eines Hängeschrankes ein kleine Macke im Boden - was ganz eindeutig, mal Unabhängig vom Gesamteindruck, selbst für den Laien auf minderwertige Qualität schliessen lässt!


Generell ist der Boden schlecht verlegt. Seit längerem sind Abstände zwischen einzelnen Paneelen, dann scheint er sich teilweise wie zu wellen ,wobei selbstverständlich normal und auch mit hochwertigen Produkten gereinigt wird.


Die Randleiste löst sich an den Stößen, krumme Schnitte der Randleiste, sowie falsche übergangsschiene zum Bad hin - was in der Summe auf einen billigen Boden sowie nicht fachmännisch ausgeführter Arbeit schließen lässt.


Ich persönlich ging bis gestern davon aus, dass sich die Eigentümerin schlichtweg für einen günstigen Boden entschieden hatte. Bis sich durch Zufall durch einen persönlichen Kontakt eben herausgestellt hatte, dass Sie dafür wieder Erwarten noch einen stolzen Preis bezahlt hatte.


Nach Anwaltlicher Auskunft wurde der Boden weder von der Hausverwaltung, noch von der Eigentümerin abgenommen, infolgedessen hat die Verjährungsfrist quasi nie begonnen.


Um sich Ihre eigenes Bild von der Sachlage machen zu können, schlage Ich vor, dass Sie den Boden persönlich begutachten.


Starker Tobak, gell, so etwas hatte ich auch noch nicht. Konnte mich erst gar nicht an das BV erinnern, mittlerweile weis ich dass diese Arbeiten von meinem besten Mitarbeiter ausgeführt wurden :eek:
Wie soll ich nun damit umgehen, mit Reklamationen hab ich nicht viel Erfahrung :confused:
Ich wäre dankbar für brauchbare Beiträge.

Grüße, Claus
 

holztill

ww-ulme
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Hallo Claus,

das ist ja mal ne coole Sache :emoji_wink:
Nein, im Ernst: Zunächst ist es ja mal so, dass wenn ein Kunde seine Rechnung bezahlt damit auch die Arbeit abnimmt! Also muss es kein gesondertes Abnahmeprotokoll geben!
Weiterhin ist hier die Frage, ob es wirklich "Reklamationen" sind?!? Sollte es der Fall sein, ist die Frage ob die Rechnungsstellung schon 5 Jahre her ist?

Und dann ist da noch die Frage, wie "wichtig" dir der Kunde ist. Aber am besten wäre es wohl wirklich, sich die Sache mal vor Ort anzusehen und dann entsprechend die Sache zu lösen...



mfg Till
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ich nehme jetzt mal an dass es der Mieter ist der sich jetzt bei Dir beklagt, oder sehe ich das falsch?

Nach 5 Jahren mit so was anzukommen finde ich persönlich schon ein bisschen frech. Wenn sich der Bodenbelag wellt, dann doch in der Regel weil Feuchtigkeit eindringt oder eingedrungen ist. Genau hier will sich der "Kläger" aber schon selber freisprechen, aber was ist eine normale Reinigung?
Es geht hier sehr wahrscheinlich um einen "holzartigen" Bodenbelag (sonst würdest Du es ja nicht hier reinstellen), wobei für viele Menschen eine normale Fussbodenreinigung aus dem Gebrauch von viel Wasser besteht.
Ich kann mir den Gedanken nicht verkneifen dass hier ein Mieter einen eigenverschuldeten Bodenbelagschaden auf Dich abwälzen will.

Ist denn mit dem Begleichen der Rechnung nicht auch automatisch die Arbeit abgenommen?

Wenn nämlich dem so wäre, würde ich dies einfach so mitteilen, darüberhinaus, wenn es sich wirklich um den Mieter handelt, hat er eigentlich keine Einsprache, er ist kein Vertragspartner.
 

ARON

ww-robinie
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Moin Claus,

ruf doch einfach Frau Dr. an und frag sie, was das für ein Mieter ist. Es soll unter Mietern gelegentlich auch Querulanten geben, die dem Vermieter dann auch schon bekannt sind.

Um Deinen Ruf zu wahren, würde ich aber in jedem Fall nach dem Gespräch einen Ortstermin vereinbaren.

Nur nach dem Schreiben, aber in Unkenntnis der Sachlage, würde ich aber sehr entspannt bleiben.
 

e0mc2

ww-kastanie
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Hallo
Wurde damals ein VOB-Vertrag geschlossen, oder lief alles über BGB?
Um was für ein Boden geht es?
Die Gewährleistung begann (wie schon geschrieben) mit einer stillschweigenden Abnahme durch "vorbehaltlose" Zahlung der Rechnung.

In welchem Verhältniss steht der Verfasser der Mail zu dir (ist wohl nicht der Auftraggeber)?

Ich würde hinfahren und schauen, was es mit den beschriebenen Mängeln auf sich hat.
Das wellen des Bodens könnte von einem Wasserschaden kommen.
Die Macke beim abstellen des Hängeschrankes, naja, der könnte auch aus 30 cm Höhe fallen gelassen worden sein.

Dann musst du abwägen.
Wie groß ist der Schaden, wie kann man sich mit dem Auftraggeber einigen?
Was kostet dich dein Anwalt, wen er dich in der Sache vertritt?
Ein Beratungsgespräch lohnt sich zwar meistens, um zu wissen wo man steht, bei einem Rechtsstreit übersteigen die Anwaltskosten aber leider schnell die Schadenshöhe (zumindest bei kleineren Sachen).

Und du musst wissen, wie wichtig dir der Kunde ist (wen du dich nicht mehr dran errinnern kannst, wohl nicht sooo wichtig), und wie viel Schaden es dir verursacht, wen der Kunde jedem erzählt, dass du ein "Saftladen" bist.

Alles in allem sind Reklamationen immer eine nerfige Sache, bei der man mit etwas Fingerspitzengefühl vorgehen sollte.
Ich empfehle jetzt mal, bei eigenen Fehlern immer versuchen, sich güdlich zu einigen, auch wen man in den sauren Apfel beisen muss.

Grüße, e0mc2
 

Sägenbremser

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Hallo Claus

gibt schon schräge Gestalten als Mieter.

Ruf doch mal die Fr.Dr… an und frag aus
welchem Grund der Herr X jetzt mit der an
sie gerichtete Rechnung wedeln könnte.

Welche Vertretungsvollmacht für ihn ange-
dacht seien sollte und was der Auslöser für
die so spät einsetzende Reklamation ist.

Die Lösung wird wohl der Katscher im Boden
sein, den der abgebrochene Jurastudent jetzt
wortreich zu umgehen sucht.

Auf die Aufforderung zu einer Besichtigung
der Wohnung in dieser Form, würde ich aber
lieber nicht reagieren. Du solltest eher etwas
ungehalten reagieren, sie ist dein Vertragspartner,
nicht der komische Kauz.
Gruss, Harald
 

Besserwisser

ww-robinie
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Zahlung ist Abnahme. Verjähren tuen Straftaten, so schlimm wird es wohl nicht sein :emoji_wink:. Was der Mieter da meinte war wohl Gewährleistungsfrist....
Was ein stolzer Preis ist sieht von zwei Seiten immer unterschiedlich aus.

Ich würde, trotz der merkwürdigen Art, mir die Sache zunächst einmal anschauen und mir ein Bild machen. Unverbindlich und höflich. Erscheint mir selbstverständlich.
 

bello

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Hallo,

warum denn überhaupt darauf reagieren, so lange nicht von der Auftraggeberin eine Mängelrüge vorliegt?

Meine Einstellung mag jetzt kurz und provokant sein.

Gruß
 

Ekahard

ww-buche
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Hallo,

warum denn überhaupt darauf reagieren, so lange nicht von der Auftraggeberin eine Mängelrüge vorliegt?

Meine Einstellung mag jetzt kurz und provokant sein.

Gruß

Sehe ich genau so. Mein Nachbar kann sich auch nicht bei Mercedes beschweren nur weil Ihm mein Auto nicht gefällt.
Außerdem ist eine Abnahme durch Zahlung der Rechnung und der "Inbetriebnahme" erfolgt und von einem versteckten Mangel kann hier nicht gesprochen werden.

Gruß
 

steigerwälder

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ignorieren würd ich den Brief nicht, irgendwann mal gabs auch sowas wie handwerkerehre, heute regiert in die Deutschland zu oft die servicewüste.

wie schon geschrieben:
frau dr. kontaktieren, am besten mit ihr zusammen einen Termin vereinbaren und die Sache begutachten.
die Rechtslage ist das eine, ein zufriedener kunde bzw. Auftraggeber das andere. vielleicht lässt sich ja ein großer Rattenschwanz dadurch vermeiden.
die mängel klingen ja alle erklärbar, und wenn die Randleiste klafft; ok wird halt nochmal nachgebessert.
 

bello

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@steigerwälder

Das hat doch nichts mit Service-Wüste zu tun. Die Vertragspartnerin hat sich doch nicht geäußert,
also sieht sie doch auch keinen Mangel.
 

Besserwisser

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Also ich pflege mit Menschen zu kommunizieren. Es gibt seitens des Mieters vermutlich Erklärungsbedarf und dieser hat ja offensichtlich sogar die Rechnung des Gewerks vorliegen.
Also warum im Vorhinaus auf jede Kommunikation verzichten? Mich kotzt so etwas an.
 

steigerwälder

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ok, da war der vergleich vielleicht nicht ganz passend. danke für die korrektur.
man erlebt es aber leider halt immer mehr, daß nach rechnungszahlung viele Handwerker anscheinend die Telefonnummer oder die Anschrift bei Reklamationen verloren haben. und genau mit diesem verhalten zerstören manche langfristig ihren guten ruf bzw. ihre arbeit.
 

ChristophW

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Also warum im Vorhinaus auf jede Kommunikation verzichten? Mich kotzt so etwas an.
Man kann nicht nicht Kommunizieren :emoji_wink:

Ich als Kunde bin auch manchmal genervt, es gibt da ja solche und solche handwerker, aber der Ton der hier (vom Kunden!) angeschlagen wird ist völlig unangebracht (Was soll den der Blödsinn mit der Anwaltlichen Auskunft?).

Ich würde auch vermuten, dass hier das "bloßes absetzen eines Hängeschrankes" der eigentliche Streitpunkt ist, aber zwischen Mieter und Vermieter!

"Oh die Macke hab ich ja gar nicht gesehen" - "dafür muss ich leider X€ einbehalten" - "Für den billig Boden?" - "ich habe vor X Jahren erst neu machen lassen für teuer Geld" - "Dann hat wohl der Handwerker geschlampt" - ...

Ich hab mir auch schon eine Macke in das Parket gehauen durch "bloßes" verschieben, blöd war nämlich das ein Schraubenkopf ungünstig rausgeschaut hat... das aber dann auf so freche Art auf den Handwerker schieben zu wollen finde ich dreist.
 

Besserwisser

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Weil der "Kunde" sich ziemlich unsouverän ausdrückt ist das für mich kein Grund ihn zu ignorieren. Für mich gehört das zum Service, auch wenn ich damit kein Geld verdiene und auch dem Kunden im Zweifel unmissverständlich mitteilen muss, dass es sein Ding ist und nicht meines. Er kann den Boden ja schlecht in meine Werkstatt bringen.
Nicht miteinander reden ist eine der grossen Seuchen unserer Zeit.
 

bello

ww-robinie
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Also ich pflege mit Menschen zu kommunizieren. Es gibt seitens des Mieters vermutlich Erklärungsbedarf und dieser hat ja offensichtlich sogar die Rechnung des Gewerks vorliegen.
Also warum im Vorhinaus auf jede Kommunikation verzichten? Mich kotzt so etwas an.

Ich überlege mir vorher, welche Folgen diese Kommunikation haben könnte, und würde mich auf keinen Fall mit einem Dritten über meinen Auftraggeber und das Gewerk unterhalten.
Im schlimmsten Fall füttere ich ja dann so noch einen Zeugen an.
 

uli2003

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Ihr seit ja drauf :emoji_slight_smile:

Ich würde da gar nichts machen, so lange Frau Dr. Vermieterin sich nicht rührt.

Der Mieter (bewusst nicht Kunde, denn er ist keiner, und ich wollte so etwas nicht in der Kundschaft haben, den Brief gelesen zu haben reicht) ist nur auf Krawall aus, und labert Frau Dr. wahrscheinlich voll bis die wirklich eine Mängelrüge einreicht (falls überhaupt möglich). Warum schlafende Hunde wecken?

Wenn ich mir bei meiner Arbeit nichts vorzuwerfen habe, verhallt die ganze Sache.

Sich jetzt aber zu bemühen, schüttet Öl ins Feuer und mit der kleinsten Bereitschaft zur Nacharbeit (und wenn es nur das gefällige, kostenlose Auskitten der Macke des Hochschranks ist) kann man sich ganz gewaltig den schwarzen Peter einfangen.

Grüße
Uli
 

michaelhild

ww-robinie
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im sonnigen LDK
Ich sehe das so wie Bello und Uli.

Sicher sollte man, wenn möglich kommunizieren. Nur das Anschreiben zeigt ja schon deutlich, dass der Typ nur Ärger machen will. Wenn man da nun auftaucht und zu diskutieren beginnt (Für ein vernünftiges Gespräch braucht es ja zwei Seiten), geht der Tanz los.
 

Nikem

ww-birnbaum
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Es ist auch gut möglich, daß die Vermieterin erst abwartet ob der Typ das mit Dir klärt. Ist heutzutage leider immer mehr so, daß jeder den Weg des geringsten Widerstandes geht, d.h. wieso sollte sie mit dem Mieter streiten, wenn der clever genug ist das von einem "doofen Dritten" gratis erledigen zu lassen.
Leider sind wir schon soweit in Deutschland. Also wenn Du hier Service bieten willst würde ich Dir auch raten, die Vermieterin zu einem gemeinsamen Termin zu bitten um der Sache auf den Grund zu gehen. Wenn der Mieter die Schuld hat kannst Du das bei der Gelegenheit freundlich anbringen mit den Ursachen für die Schäden plus Behandlungsanleitung (z.B. weniger Wasser beim Putzen) und den Gewährleistungsanspruch ablehnen.
Wenn Du das gut rüberbringst ist - vorrausgesetzt die Vermieterin ist vernünftig - vielleicht sogar der Reparaturauftrag drin und der freche Briefeschreiber hat das Nachsehen. :emoji_slight_smile:
 

ted83

ww-eiche
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Schräge Geschichte! Bin gespannt, wie sich das entwickelt.

Kommunizieren: Ja!
Mit dem Absender des Schreibens: Nein!

Ich würde an deiner Stelle mal mit Frau Dr. Dingens telefonieren und mich über die Hintergründe und den bisherigen Verlauf informieren lassen.
 

steigerwälder

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ich find das nen sehr interesant fred, auch die unterschiedlichen Meinungen dazu bzw. wie der einzelen damit umgehen würde.
hoffentlich erfahren wir hier, wie die ganze geschichte ausgeht. oftmals hört und liest man ja dann nichts mehr vom ausgang.
 

Annimi

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Arbeit von 2009 ???

Es wurde ja schon viel gesagt und mal ganz ehrlich Vieles finde ich richtig, aber...

- Arbeiten von 2009 sind nach genau 5 Jahren laut BGB verjährt & wurde die Rechnungssumme bezahlt, gilt diese auch als abgenommen.

- Arbeiten von 2009 sind nach 4 Jahren laut VOB verjährt, wenn nicht nach 6 Monaten seit Schlußrechnungsbezahlung eine Mängelrüge schriftlich vorliegt oder innerhalb der letzten 4 Jahre und dieser Streitfall sich bis jetzt hingezogen hat.

Der Briefschreiber versucht hier n.m.M. Forderungen einzuholen, die ihm rein rechtlich gar nicht zustehen. Er ist weder Geschädigter, falls es ein Mangel ist, noch steht er mit dem Schreiner einem Vertragsverhältnis. Mir scheint es so als ob er versucht mit fadenscheinigen Argumenten sich selbst aus der Misserie zu ziehen, sollte ihm der inzwischen abgewohnte Zustand des Parketts angelastet werden. & was Hara anrichten kann, das wissen wir alle nur zu gut!

Mir stellt sich die Frage, weiß die AG von diesem Brief?
Was sagt sie dazu und stimmen diese Vorwürfe überhaupt?

Also was würde ich machen:
1. AG anrufen und freundlich fragen ob sie den Wortlaut und Brief kennt.
2. Angebot über eine Untersuchung der Arbeit, die bei unberechtigten Mängeln schlicht den Zeitwert der Untersuchung kostet!
so nach dem Motto: "gerne bin ich bereit die mir zur Last vorgeworfene Arbeitsleistung zu prüfen, muß jedoch diese Zeit in Rechnung stellen, sollten sich die hier angegebenen Mängel als unrechtmäßig herausstellen",
"bitte bedenken Sie, dass auch die Zeit des begleiteten Sachverständigen nicht unentgeltlich ist", und "anhand der Rechtslage nach BGB und VOB sie in der Beweispflicht sind bezüglich der hier genannten Mängel"

Lachhaft dieser Mängel-Briefeschreiber!

Holzgut, Anni


Liebe Schreiner, kein normal denkender Architekt, Ingenieur oder Innenarchitekt der Euch beauftragt hat, würde solch einen Brief schreiben!!!
Die rufen sofort an und sprechen erstmal mit Euch und schicken gleich Fotos per Mail mit, denn die können sich solch ein Gezetere gar nicht leisten!
 

magmog

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am hessischen Main & Köln
guude,

der Brief gehört m.E. in die Ablage Rund!
Zwischen dem Schreiber und Dir bestand in der Sache nie
irgend eine Form von Vertrag, er hat Dich nie beauftragt,
Du ihm nie geliefert und verlegt, er hat nie etwas bezahlt.
Ergo kann er keinerlei Ansprüche geltend machen.
 

Mitglied 42582

Gäste
Die Rechnung wurde zum damaligen Zeitpunkt zügig und vorbehaltlos von der Eigentümerin Frau Dr. -------, wohnhaft in -------- beglichen.

Nach Anwaltlicher Auskunft wurde der Boden weder von der Hausverwaltung, noch von der Eigentümerin abgenommen, infolgedessen hat die Verjährungsfrist quasi nie begonnen.

Irgendwie schließt sich die Auskunft beim Anwalt alleine dadurch aus, das behauptet wird eine Abnahme habe nie stattgefunden.

Ich würde das Gespräch suchen, dann weisst du genau woran du bist und es entsteht kein böses Blut zwischen dir und deiner eigentlichen Kundin.
 
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