Schon wieder: Meisterpflicht

uli2003

ww-robinie
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Es ging ja nicht um rote Zahlen.
Wenn aber jemand von 400+KV leben kann, haben die das zu akzeptieren.
Ein Selbstständiger muss keine 3000+ Netto verdienen wie es anscheinend viele Anzugäffchen und Amtsdrohnen glauben.

Prinzipiell hast du Recht. Niemand muss sich für seinen Lebensstil rechtfertigen. Leider gibt es 'Richtwerte', vermutlich zeigend wie das Leben eines selbstständigen Handwerkers im Bundesdurchschnitt aussehen müsste, mit Toleranz nach oben und unten.
Weicht man deutlich ab, wird ein Nebenverdienst nicht ausgeschlossen, ich sage jetzt nicht 'unterstellt'.
Dann wird bei einer BP halt sehr genau hingeschaut und später ein Vergleich angeboten. Dann hat man die Wahl - Widerspruch und Klage oder Akzeptanz. Das Problem dabei ist - eine Seite hat den längeren Atem und mehr Kapital im Hintergrund.
Ob das richtig ist? Naja, ich werfe nicht den ersten Stein.
 

Mitglied 59145

Gäste
Man muss, bei so geringem Verdienst, schon zeigen wie das funktioniert. Aber dann geht das. Ich kenne da so einen Fall. Natürlich schlecht abgesicherte, eher nur das vorgeschriebene. Ich gebe auch zu, der macht auch in Holz und hat ebenfalls keinen Meister. Schön ist das nicht, auf kurz oder lang kostet der die Gesellschaft Geld. Ich denke, in dem speziellen Fall, kostet der eh Geld, da ist halt die Frage ab wann.
Aber das wird dann sehr grundsätzlich, da kommen wir schnell zu ganz anderen Sachen.

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

Gäste
Drechslerei und Tischlerei wäre richtig gewesen. Haben auch ab und an mal Drechsler ausgebildet. Ist aber mehr Tischlerei.

Also ich habe Tischler gelernt in einer Drechslerei und Tischlerei, fast ausschließlich Massivholzmöbel in wirklich guter Qualität. Mit 18 in den Betrieb und irgendwie habe ich auch das BGJ vorher gemacht. Mit 20 dann fertig. Zwischendurch noch einiges anderes gemacht und dann die 2 und ein bisschen Gesellenjahre. Seitdem dann durchgehend aktiv.

Gruss
Ben
 

ClintNorthwood

ww-robinie
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Der Kunde entscheidet selbst, das ist richtig. Doch weiß der Kunde auch immer was fachlich richtig ist ?
Ich nehme da immer gern diese Ebay Beispiel https://www.ebay.de/itm/363757058813?hash=item54b19c3afd:g:2ecAAOSwS-hhzMlw
1693 offensichtlich zufriedene Kunden, vermutlich haben sie Ihre Bewertung vor eintreten des ersten Schlagregens geschrieben. :emoji_slight_smile:
Kurz um - man muss den Kunden vor sich selbst schützen und als Meister hat man eine Beratungspflicht. Nicht auszudenken, was hier los wäre, wenn jeder machen könnte, was er will !
LG


Und zum anderen halten die Meisterbetrieb die Preise hoch. Auch weil die gelernt haben sollten, ab wann man pleite ist ohne es zu wissen.
 

seschmi

ww-robinie
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Mit dem Designschutz meinte ich eher eine Strafe, die ich evtl.zahlen muss.
Das ist ein ganz anderes Thema, eventuell eher etwas für einen neuen Thread.

Grob gesagt: Wenn Du einen Entwurf von jemandem anderen nachbaust, kann er Dich grundsätzlich verklagen.

Dazu ist aber erforderlich, dass sein Entwurf eine gewisse künstlerische Höhe hat, also selbst originell ist. Und er muss es natürlich mitkriegen und das Geld für Anwälte investieren.

Beispiel: Wenn Du Wagenfeld-Leuchten nachbaust und in großem Maßstab öffentlich im Internet anbietest, kannst Du darauf warten, dass Post von einen Anwalt im Briefkasten liegt.

Wenn Du dagegen selbst gedrechselte Lampenschirme im Bekanntenkreis anbietest, ist das Risiko ziemlich null - wenn dich jemand verklagen wollte, müsste er erstmal nachweisen, dass sein Lampenschirm überhaupt schützenswert ist und nicht einfach irgendein Lampenschirm. Dann müsste er Geld in Anwälte stecken, mit unklarem Ausgang. Dann verkauft er vermutlich auch nicht mehr, wenn Du weniger oder nichts mehr verkaufst. Das wird also in der Praxis kein vernünftiger Mensch machen.

Besser ist es in jedem Fall, sich was eigenes auszudenken.

Aber soweit, dass einen jemand verklagt, muss man auch erstmal kommen…
 

Jana1102

ww-fichte
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Guten Abend.

Ich bin gedanklich jetzt schon etwas weiter. Danke für eure Mühen!
Was mir (unter anderem) noch unklar ist, ist die Sache mit der Serienfertigung (nicht industriell) und der Erstellung eines Kataloges.
Welchen Nutzen hat das für mich. Was ändert das genau an der Definition meiner Tätigkeit?
Dient beides als „Beweis“ dass ich nicht auf Auftrag produziert habe?
Wie genau wird meine Tätigkeit denn bewertet/klassifiziert wenn ich nicht auf Auftrag arbeite?
 

Mitglied 59145

Gäste
Du solltest halt Waren anbieten die schon produziert sind oder produziert werden.
Als Beispiel ein Tischmodell, am besten einen bauen, fotografieren und in verschiedene Größen anbieten. Zeichnen geht auch.
Du musst nicht in Serie fertigen.

Wenn jetzt jemand mit seinen Vorstellungen kommt und einen Tisch nach seinen Wünschen gebaut haben möchte, darfst du das nicht, ich glaube zwar nicht dass du das nicht darfst, aber es kann sein dass dich die HWK anzeigt.

Du darfst natürlich den Markt beobachten und den Bedarf erkennen und zum Beispiel einen Tisch nach Geschmack des potentiellen Kunden bauen und ihm diesen anbieten.

Es darf halt vorher kein Vertrag zustande kommen.

Ist wirr, ich bin da bestimmt auch nicht rechtssicher. Aber ich meine so ist das, auch wenn ich nicht weiß wo der Unterschied ist.

Einfacher ist das wenn du ihk Mitglied bist, also die Annahme du würdest nicht nach Auftrag arbeiten.

Zu einem "nicht erheblichen Teil" darfst du auch solche Tätigkeiten ausführen. Aber wie das im Einzelfall ausgelegt wird, weiss ich auch nicht.

Gruss
Ben
 
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