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ww-ahorn
Hallo zusammen,
Ich habe jahrelang in verschiedenen Schreinereien - ohne Gesellenbrief oder Meisterbrief - als Schreiner gearbeitet, in der Produktion wie auch im Büro: Kalkulation, Arbeitsvorberteitung, Buchführung etc. Entsprechende
Arbeitszeugnisse, dass ich eine entsprechende Qualifikation habe, liegen vor. Vor 2 Jahren gab es in meinem letzten Betrieb keine Arbeit mehr, und ich als einziger Mitarbeiter musste entlassen werden. Mit 51 Jahren wurde ich also arbeitslos - die Aussicht, noch einen Job zu bekommen, gleich null.
Also gründete ich eine "Ich-AG", "Handwerkiche Dienstleistungen" als Gegenstand des Gewerbes. 1 Jahr lang machte ich Aufträge am Bau: Trockenbau etc. Leider musste ich feststellen, dass ich dieser Arbeit aufgrund einiger Verrschleißerscheinungen körperlich nicht mehr gewachsen war. In meiner schon lange bestehenden, bis dahin privaten Werkstatt begann ich also auch Möbel herzustellen - und mit der Zeit in bescheidenem Umfang auch Werbung dafür zu
machen. Reichtümer konnte ich auf dieses Weise nicht anhäufen, aber mich über Wasser halten und war damit zufrieden.
Wie fast zu erwarten, nun ein freundlicher Brief der Handwerkskammer: "Uns liegt ein Hinweis Vor ... Verdacht der unberechtigten Ausübung des Schreinerhandwerks ... Handwerksordnung ... Scharzarbeitsbekämpfungsgesetz ... Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ... Eintragung in die Handwerksrolle mit uns erörtern ... Bitte um Stelungnahme bis ...".
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Meisterpflicht in Deutschland lostreten. Für mich siehts einfach so aus: Ich kann arbeiten, will arbeiten. Einstellen wird mich niemand. Mein Pech ist, Fähigkeiten als Schreiner zu haben und nicht z.b. als Finanzberater. Die Mittel, jetzt nochmal viel Geld und jede Menge Zeit in einen Meisterbrief zu investieren, habe ich nicht. Also komme ich mit der Handwerksordnung in Konflikt.
Meine Frage nun: Bestehen Möglichkeiten, meine Tätigkeit zu legalisieren?
Es gibt eine Ausnahnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach §8 der Handwerksordung. Hat jemand damit Erfahrung?
Es gäbe in meinem Freundeskreis auch einige Schreinermeister, im Angestelltenverhältnis und selbständig, die mir evtl. helfen würden: Teilhaber / Mitinhaber in meinem Betrieb? Welche Möglichkeiten seht Ihr?
Gruß Reimund
Ich habe jahrelang in verschiedenen Schreinereien - ohne Gesellenbrief oder Meisterbrief - als Schreiner gearbeitet, in der Produktion wie auch im Büro: Kalkulation, Arbeitsvorberteitung, Buchführung etc. Entsprechende
Arbeitszeugnisse, dass ich eine entsprechende Qualifikation habe, liegen vor. Vor 2 Jahren gab es in meinem letzten Betrieb keine Arbeit mehr, und ich als einziger Mitarbeiter musste entlassen werden. Mit 51 Jahren wurde ich also arbeitslos - die Aussicht, noch einen Job zu bekommen, gleich null.
Also gründete ich eine "Ich-AG", "Handwerkiche Dienstleistungen" als Gegenstand des Gewerbes. 1 Jahr lang machte ich Aufträge am Bau: Trockenbau etc. Leider musste ich feststellen, dass ich dieser Arbeit aufgrund einiger Verrschleißerscheinungen körperlich nicht mehr gewachsen war. In meiner schon lange bestehenden, bis dahin privaten Werkstatt begann ich also auch Möbel herzustellen - und mit der Zeit in bescheidenem Umfang auch Werbung dafür zu
machen. Reichtümer konnte ich auf dieses Weise nicht anhäufen, aber mich über Wasser halten und war damit zufrieden.
Wie fast zu erwarten, nun ein freundlicher Brief der Handwerkskammer: "Uns liegt ein Hinweis Vor ... Verdacht der unberechtigten Ausübung des Schreinerhandwerks ... Handwerksordnung ... Scharzarbeitsbekämpfungsgesetz ... Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ... Eintragung in die Handwerksrolle mit uns erörtern ... Bitte um Stelungnahme bis ...".
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Meisterpflicht in Deutschland lostreten. Für mich siehts einfach so aus: Ich kann arbeiten, will arbeiten. Einstellen wird mich niemand. Mein Pech ist, Fähigkeiten als Schreiner zu haben und nicht z.b. als Finanzberater. Die Mittel, jetzt nochmal viel Geld und jede Menge Zeit in einen Meisterbrief zu investieren, habe ich nicht. Also komme ich mit der Handwerksordnung in Konflikt.
Meine Frage nun: Bestehen Möglichkeiten, meine Tätigkeit zu legalisieren?
Es gibt eine Ausnahnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach §8 der Handwerksordung. Hat jemand damit Erfahrung?
Es gäbe in meinem Freundeskreis auch einige Schreinermeister, im Angestelltenverhältnis und selbständig, die mir evtl. helfen würden: Teilhaber / Mitinhaber in meinem Betrieb? Welche Möglichkeiten seht Ihr?
Gruß Reimund