cailla

ww-pappel
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Hallo,

ich bin gerade mit meiner Ausbildung zum Schreiner fertiggeworden und würde mich gerne selbstständig machen. Ich möchte aber nicht nur Böden u Fertigteile einbauen, sondern auch kleine Möbel herstellen. Mir ist klar, dass ich dafür einen Meisterbrief bräuchte. Nun besitze ich aber die doppelte Staatsbürgerschaft französisch/deutsch. Nun habe ich mal gehört, als Franzose könne man hier ohne Meistertitel, da es in Frankreich nichts vergleichbares gibt, eine Schreinerei betreiben, bzw. in Frankreich die Möbel herstellen und hier verkaufen?
Allerdings habe ich ja meine Ausbildung in Deutschland absolviert und ich kann mir schwer vorstellen, dass ich den herkömmlichen Weg umgehen kann, nur weil ich auch die franz. Staatsbürgerschaft besitze...
Hat vielleicht jemand schon von ähnlichen Fällen gehört?

Eine weitere Möglichkeit wäre sich als Künstler oder Designer selbstständig zu machen? Oder die Zusatzausbildung zum "Gestalter im Handwerk" dran zuhängen? Dann dürfte ich Möbel bauen? Vor der Schreinerlehre habe ich Geschichte/ Kunstgeschichte studiert. Aber ich nehme an, so etwas interessiert die Handwerkskammer oder die Künstlersozialkasse in Verbindung mit dem Schreinerhandwerk nicht besonders?

Ich finde es schon merkwürdig, dass dieser Aspekt der beruflichen Zukunft, die Selbstständigkeit, nie ein Thema während der Ausbildung auf der Berufsschule war. So als wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass jeder später eine Festanstellung findet oder schließlich seinen Meister macht...

Eure Erfahrungswerte oder einfach was Ihr zu diesem Thema denkt, würde mich sehr interessieren. Vielen Dank im Voraus für Eure Beiträge!
 

heiko-rech

ww-robinie
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Hallo,

warum sollte denn in der Berufsschule das Thema Selbstständigkeit unterrichtet werden? Der Normalfall ist eben, dass man den Meister macht. Ob das Sinnvoll ist oder nicht ist ein eigenes Thema, das hier auch schon oft genug diskutiert wurde. In den Meisterkursen lernt man einiges, was einem den start in die Selbstständigkeit erleichtert, aber auch nicht alles, was man wissen muss. Was man nicht weiß, sollte der Steuerberater wissen:emoji_grin:

Sich direkt nach der Ausbildung in die Selbstständigkeit zu stürzen ist schon ein gewagter Schritt. Ohne schlüssiges Konzept, Finanzierungsplan etc. wird das ein riskantes Spiel. Wenn Geld geliehen werden muss, geht sowieso nichts ohne schlüssiges Konzept und Zahlenwerk. Hast du sowas?

Ansonsten finde ich es sehr mutig, ohne Berufserfahrung in einem Bereich Fuss fassen zu wollen, in dem sich genug Firmen tummeln, die eben diese Erfahrung haben. Aber dass muss jeder selbst wissen.

Mein Tipp an dich: Berufserfahrung sammeln und Grundkapital ansparen, dann einen guten Steuerberater suchen, alles durchrechnen und dann nochmal gut überlegen.

Gruß

Heiko
 

Grenen

ww-ulme
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Hallo,

Es stimmt, als französischer Staatsbürger darfst du in Deutschland selbstständiger Schreiner werden ohne den Meisterbrief zu haben.
Aber du musst in dein Heimatland Frankreich, oder anderen EU Land, 3 oder 5 Jahre selbstständiger Schreiner gewesen sein oder wenigstens leitender Angestellter in so ein Betrieb.

Du darfst in Frankreich als selbständiger Möbel herstellen und in Deutschland verkaufen.

Aber ein selbsständiger Schreiner muss heutzutage auch ein guter Geschäftsmann sein, nur das reine Fachwissen reicht nicht mehr aus, wie Heiko schon andeutet.
 

ATOLL

ww-kiefer
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Mich würde intresiern wie du die doppelte Staatsbürgerschaft erlangt hast.
Da Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkennt.

Ich musste aus meinem türkischen Staatsbürgerschaft austreten...
 

MZeiler

ww-buche
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Mich würde intresiern wie du die doppelte Staatsbürgerschaft erlangt hast.
Da Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkennt.

Ich musste aus meinem türkischen Staatsbürgerschaft austreten...

Zwar offtopic aber

"Spezielle Regelung für EU-Bürger

Die Einbürgerungsvoraussetzung, dass die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, gilt nicht bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Es kann jedoch passieren, dass diese Bürger durch die Einbürgerung in Deutschland nach dem Recht des anderen Staates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren. Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Botschaften der EU-Staaten."

Zum Thema zurück:

Generell finde ich es wie meine Vorredner sehr mutig das du dich in die Selbstständigkeit wagen willst ohne Berufserfahrung (die lehrzeit mal aussen vor).

Andererseits kennen wir natürlich auch nicht die Umstände des Marktes, evtl. gibt es ja in deinem Umfeld keine "Konkurrenz" oder ähnliches.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück falls du es wagen solltest!
 

deschreiner

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Meisterbrief nicht nötig

Hallo,

meines wissens nach ist ein Meisterbrief heutzutage keine Pflicht mehr.
Egal ob Deutsche Stattsbürgerschaft oder nicht, einen eigenen Betrieb darf auch ein Geselle aufmachen. Ob das direkt nach der Ausbildung sinvoll ist darüber lässt sich streiten, aber in Meisterbrief ist nur nötig wenn man Lehrlinge ausbilden möchte.

Soweit mein Wissensstand:emoji_grin:

Ich wünsch dir auf jedenfall Glück wenn du den sprung wagen solltest
 

SteffenH

ww-robinie
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meines wissens nach ist ein Meisterbrief heutzutage keine Pflicht mehr.
Egal ob Deutsche Stattsbürgerschaft oder nicht, einen eigenen Betrieb darf auch ein Geselle aufmachen. t

Das kann man so pauschal nicht sagen. MIt der letzten Reform der Handwerksodnung wurden einige Berufe aus dem Anhang A genommen. Das heisst, es gibt einige Handwerksberufe, für die kein Meisterbrief nötig ist (und noch nicht mal der Gesellenbrief). Für die "klassischen" Handwerksberufe wie zB Tischler ist der Meisterbrief nach wie vor Voraussetzung in Deutschland.
 

Mitgliede25046

Gäste
Grundsätzlich brauch man den Meisterbrief um den Beruf Tischler selbständig auszuführen. Aber es gibt soweit ich weiß mindestens eine Ausnahme, die da die Altgesellenregulung heißt. Dem Altgesellen wird auch ohne Meißterbrief erlaubt ( nach X Jahren) einen Betrieb zu führen. Er darf aber keine Lehrlinge ausbilden.
 

Taggabund

ww-kastanie
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um das hier mal kurz einzuwerfen. ich bin auch im Juli mit meiner ausbildung fertig geworden. durch eine kurzfritstige entscheidung bin ich nicht übernommen worden. eine neue Stelle war so auch nicht in sicht. nun bin ich seit dem 01.08. selbstständiger schreiner, hauptsächlich auf Messen und Montagen, wobei ich auch Möbel baue. bei mir hat sich niemand beschwert, dass ich "nur" einen Gesellenbrief habe..
 

yoghurt

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Hallo,
um hier mal etwas mehr verbindliche Informationen zu liefern:

- Ein Literaturtipp:
Michael Wöhrle: Selbständig ohne Meisterbrief

- Was die ausländischen Handwerker angeht, um die es am Themenanfang ging: Ein ausländischer Handwerker muss 3 Jahre Berufspraxis vorweisen um sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig zu machen.

- Davon ausgenommen kann man als Handwerker einen Montagebetrieb aufmachen (dazu zählt auch Messebau) und ist dann verpflichtet sich in der Handwerksrolle führen zu lassen.

- Die Handwerkskammerpflicht betrifft nur die "stehenden Gewerbe". Wer eine fliegende Tischlerei betreibt gehört nicht zum "stehenden Gewerbe" und ist somit nicht kammerpflichtig, d.h. braucht auch keinen Meisterbrief.

Gruß

yoghurt

PS: Ich habe keine Bewertung vorgenommen, sondern Fakten genannt.
 

uli2003

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- Die Handwerkskammerpflicht betrifft nur die "stehenden Gewerbe". Wer eine fliegende Tischlerei betreibt gehört nicht zum "stehenden Gewerbe" und ist somit nicht kammerpflichtig, d.h. braucht auch keinen Meisterbrief.

Wo baut denn Taggabund seine Möbel, im Transporter? :confused:

Grüße
Uli
 

Taggabund

ww-kastanie
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naja das nicht unbedingt. ich kann eine werkstatt benutzen, wenn ich eine brauche.
ansonsten bin ich gut bestückt mit handwerkzeug und handmaschinen.

ich bin als schreiner und Montagearbeiter angemeldet
 

SteffenH

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- Die Handwerkskammerpflicht betrifft nur die "stehenden Gewerbe". Wer eine fliegende Tischlerei betreibt gehört nicht zum "stehenden Gewerbe" und ist somit nicht kammerpflichtig, d.h. braucht auch keinen Meisterbrief.

Ich kenne einige Leute, die ein Vollhandwerk auf Reisegewerbeschein ausüben. Ob das toleriert wird, hängt ganz von der zuständigen Kammer ab, bzw. gibt es Gewerbeämter, die erst gar keinen Schein ausstellen auf meisterpflichtige Handwerksberufe.
 

predatorklein

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Moin

Es gibt Möglichkeiten sein Gewerbe anzumelden ohne den Meister gemacht zu haben.

Beispiele dürfte jeder Schreiner im täglichen Betrieb schon gesehen haben.

Geht auch so lange gut wie´s keiner mitkriegt :emoji_wink:

Ich selber kenne jetzt 2 aktuelle Fälle bei denen Montagefirmen eine Menge Ärger bekamen als denen nachgewiesen wurde,daß sie im Endeffekt genau die gleichen Arbeiten ausgeführt haben wie ihre Kollegen die einen Meisterbetrieb haben.

In 2 anderen Fällen wurde das ganze dadurch publik,daß es Reklamationen gab bei Arbeiten die von den Jungs eigentlich gar nicht hätten ausgeführt werden dürfen.
Ging in einem Fall sogar so weit,daß ein " Rückbau " der ausgeführten Arbeiten verlangt wurde.

Daß man dann eine Menge Ärger am Hals hat kann sich wohl jeder selbst denken.

In der Praxis läuft das alles nach dem Motto " wo kein Kläger da kein Richter " !!
Aber wehe wenn´s mal einen Kläger gibt :eek:

Gruß
 

uli2003

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Arbeiten der Anlage B der Handwerksordnung dürfen doch ausgeführt werden. Wenn man sich daran hält, kann nichts passieren.
Wer die Anlage A auch bedienen möchte, muss halt den Meisterbrief machen.

Wer Auto fahren will benötigt auch den Führerschein - sonst wird halt Rad gefahren.

Grüße
Uli
 

heiko-rech

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Hallo,

naja, wenn ich solche Treads lese, frage ich mich manchmal, warum ich mein Nebengewerbe ordentlich angemeldet habe (Tischlerei, also Anlage A), Kammerbeitrag zahle, alles ordentlich abrechne und einen Steuerberater dafür bezahle sich um alles zu kümmern, wovon ich keine Ahnung habe.

Dann bekomme ich aber immer wieder mit, wie schnell neu gegründete Betriebe, oft auf Basis der Altgesellenregelung, wieder vom Markt verschwinden und denke mir "Der Markt regelt das schon"

Gruß

Heiko
 

Tischler-Kalle

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...

ich bin als schreiner und Montagearbeiter angemeldet

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deiner Gewerbekarte, so Du denn eine hast, Schreiner eingetragen ist. Das Bedarf wieder einen Meisterbrief. Max. Montage von....

Außerdem bewundere ich Deine handwerkliche Qualifikation, dass Du Dich sofort nach einer Lehre als "Tischler" selbstständig machst. Du musst ja eine wahnsinns Auffassungsgabe haben, ganz zu schweigen von der megamässigen Lehre die Du für meine Begriffe absolviert haben musst!

Aber wie Heiko schrieb: der Markt regelt das...
 

SteffenH

ww-robinie
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"Der Markt regelt das schon"

Das halte ich für eine gesunde, und einer modernen Volkswirtschaft angemessene Maxime. Leider bewegt sich das deutsche Handwerk nur im Schneckentempo in solch eine Richtung. Fakt ist, im europäischen Binnenmarkt werden deutsche Handwerker benachteiligt, insbesondere im eigenen Land und durch gesetzliche Regelungen, die in dieser Form nur in Deutschland existieren. Nun ja, spätestens nach zehn weiteren Novellen der Handwerksordnung haben wir die letzten Reste Mittelalter überwunden.
 

steigerwälder

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oftmals ein heiss diskutiertes thema.

ich würd es auch in einem größeren bereich dem markt überlassen, wer sich halten kann und wer nicht.
viele regelungen sind heutzutage so überzogen das es schon schreit.

in wie weit sich ein meisterbetrieb von einem montagebetrieb unterscheidet ist halt immer fliesend.

fakt ist aber auch, daß es zahlreiche gesellen im holzhandwerk gibt, deren handwerkliche fähigkeiten die eines meisters weit überschreiten (natürlich auch umgekehrt).
auch ist ein meisterbrief allein kein zeugnis für gute und sachgerechte arbeit.

unter diesen gesichtspunkten würde auch ich mir wünschen, daß hier die regelung für selbstständige im handwerksbereich mal gelockert würden.
 

heiko-rech

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Hallo,
fakt ist aber auch, daß es zahlreiche gesellen im holzhandwerk gibt, deren handwerkliche fähigkeiten die eines meisters weit überschreiten (natürlich auch umgekehrt).
auch ist ein meisterbrief allein kein zeugnis für gute und sachgerechte arbeit.

Da gebe ich dir natürlich Recht. Aber mit handwerklich sauberer Arbeit allein führt man keinen Betrieb.

Gruß

Heiko
 

steigerwälder

ww-robinie
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natürlich nicht.
aber genau das ist ja der punkt, warum solche leute dann schnell wieder von der bildfläche verschwunden sind.
genau DAS regelt der markt.
 

Mitglied 42582

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Die Meisterausbildung vermittelt aber auch nur wirtschaftliches Grundwissen.

Ob mit oder ohne Meister, im Endeffekt kommt es darauf an, ob der Betriebsinhaber, ob Meister, Geselle, oder absoluter Laie, produktiv und wirtschaftlich arbeiten kann.

Und das kann einem keine Schule beibringen.

Nicht falsch verstehen. Ich bin durchaus für gewisse restriktionen was das selbstständige arbeiten angeht, gerade im Handwerk, aber Meisterbetriebe gehen genauso viele pleite, wie Montagebetriebe.
 
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