Seltsames bei der Fa. Dictum

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Mitglied 79745

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Hast du erst bestellt und bezahlt und dann die E-Mail bezüglich Verfügbarkeit geschrieben?

Es gibt kein Recht auf Stornierung, wenn man bestellt hat sowie der Händler bestätigt, dann kann man sein Widerrufsrecht erst nach Erhalt der Bestellung in Anspruch nehmen. Eine vorherige Stornierung ist reine Kulanz des Händlers. Der korrekte und rechtssichere Weg ist Paket annehmen, Widerruf ausüben und zurücksenden.
Danke für diese Info, denn dies war mir nicht bewusst!
Dies ändert natürlich Einiges, denn so war der Versand zu mir zwar ärgerlich und hat unnötige Kosten verursacht, aber er war rechtens.
Ein juristisch kleines aber wichtiges Detail!
Also bin letztendlich ich derjenige der einen Fehler begangen hat.
Asche auf mein Haupt!
 

magmog

ww-robinie
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am hessischen Main & Köln
@ fopster

Moin,

wenn ich mit einem anderen im Clinch lege,
wäre ein Forum, das mit der Angelegenheit 0,00% zu tun hat,
der letzte Ort der mir einfiele,
um meinem Ärger in aller Breite freien Lauf zu lassen.

Ist Dir bewusst, dass Du dich auch rechtlich auf ganz dünnem Eis befindest?
Üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Verleumdung.......
 

quenten

ww-buche
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Kannst Du das bitte belegen? Die Widerrufsfrist enthält eine Begrenzung nach hinten (beginnt mit der Übergabe der Ware) aber nicht nach vorn.
Wird er nicht können, denn im § 356 BGB steht es genau andersherum drin. Es gibt eine Anlaufhemmung der Frist, aber keine Ausschlussfrist vor Beginn der Anlaufhemmung. Die Folgen stehen in § 357 BGB. Ich kann widerrufen, sobald der Vertrag zustandegekommen ist und es eine Widerrufsmöglichkeit gibt.
Gegenfrage wo ist das Recht auf Stornierung niedergeschrieben? Eine Stornierung ist die Rücknahme einer Buchung, auch wenn umgangssprachlich damit oft der Rücktritt gemeint ist. Die Willenserklärung eine Bestellung aufgeben zu wollen zurückzunehmen geht ja auch nur wenn die Bestellung noch nicht angenommen ist. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen kann man ihn unter den Bedingungen in den zitierten Paragraphen widerrufen, aber nicht einfach so zwischendrin.
 
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Mitglied 79745

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@ fopster

Moin,

wenn ich mit einem anderen im Clinch lege,
wäre ein Forum, das mit der Angelegenheit 0,00% zu tun hat,
der letzte Ort der mir einfiele,
um meinem Ärger in aller Breite freien Lauf zu lassen.

Ist Dir bewusst, dass Du dich auch rechtlich auf ganz dünnem Eis befindest?
Üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Verleumdung.......
Du hast sicherlich recht damit, dass es falsch war meinen Ärger öffentlich kundzutun!
Das war eine menschliche Schwäche!
Nun gehöre ich nicht zu den Menschen, die nicht bereit sind einen Fehler zuzugeben!
Bis vor wenigen Minuten war ich noch der Meinung die Fa. Dictum hätte einen Fehler gemacht und plötzlich bin ich derjenige der falsch liegt und dafür möchte ich mich entschuldigen!
Ich war schlampig bei der Recherche bezüglich der Widerrufsmöglichkeiten und das sollte nicht passieren!

Ich möchte gerne noch anfügen dass ich in meinem Leben noch keine einzige Bewertung im Internet für ein Produkt oder einen Shop abgegeben habe und ich diese Privatmeinungen eigentlich für entbehrlich halte.

Also schäme ich mich gerade ein wenig!
 
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