...sonst schicke ich es halt zurück

ChristophW

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Genau. Weil es aber manchmal günstiger in jeder Beziehung ist, aus oben genannten Gründen den Gegenstand nicht steuerlich geltend zu machen, handhabe ich das in so einem Fall genau so. Meistens überwiegen die Vorteile.
Nix anderes habe ich ja ausgedrückt, keiner verbietet dir den Akkuschrauber deinem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen :emoji_slight_smile: aber beides gleichzeitig geht halt nicht wie hier angedeutet wurde.
 

Johannes

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Dort wirst du immer den Hinweis auf "Verbraucher" lesen, wenn du das steuerlich geltend machst bist du kein "Verbraucher" im Sinne des Gesetzes, egal ob man das prüfen kann oder nicht.

Hallo Christoph,
ich sehe das etwas anders. Beispiel: Ich betreibe als Einzelkämpfer eine Schreinerei. Für diese Werkstatt kaufe ich eine Kaffeemaschine. Diese gilt als Betriebsausstattung und ich kann die Umsatzsteuer geltend machen. Trotzdem bin ich, nach meinem Verständnis, Verbraucher.
Bei einer Maschine ( z.B.: Handkreissäge), die ich gewerblich einsetze, ist das anders.

Es grüßt Johannes
 

Mitglied 59145

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Schön, dann wissen wir ja jetzt Bescheid zum Thema Vorsteuer. Finde ich unpassend hier, aber hast du schön erklärt.
Die meisten Onlinehändler interessiert es schlicht nicht. Bei Rückgabe hatte ich noch nie ein Problem, auch mit gewerblichen Konten.

Das zu prüfen würde dem Händler obliegen, ich äußere nur den Wunsch der Rückgabe.

Alsö nichts Betrug oder Steuerhinterziehunge, alles ganz easy.
 

Mitglied 59145

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Also stelle ich kostenlos meinem Betrieb die Werkzeuge zur Verfügung? Die Nutzung ist dann trotzdem gewerblich. Das ist jetzt Quatsch.
 

Kerstenk

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Also stelle ich kostenlos meinem Betrieb die Werkzeuge zur Verfügung? Die Nutzung ist dann trotzdem gewerblich. Das ist jetzt Quatsch.
und das nur wegen der Garantie. Die ist bei mir oft schon nach eingang bei mir erloschen, weil ich so manches Werkzeug umbaue, da erlischt diese eh gleich :emoji_grin: Ich kaufe Werkzeug um es zu nutzen, da ist ein Umbau mitunter notwendig für. Habe erst kürzlich eine Formatkreissäge neu gekauft, das erste was ich umgebaut habe, sie hat einen Sanftanlauf eingebaut bekommen, damit sie einfach länger hält :emoji_wink:

Zum Thema zurückschicken, es nimmt für meine Begriffe Formen an die nicht mehr schön sind. Neulich hat eine Kundin bei mir gekauft für 200euro und wie sich dann herausgestellt hat auch beim Mitbewerber. Meines hat ihr nicht gefallen, kann ich mit leben. Rief mich an warum da kein Rückschein bei wäre.... ich verkaufe nicht zum Zurücksenden! sondern um Spaß daran zu haben.
Kostenverursachung in einem solchen Fall für mich die verloren sind, 2x 7 Euro Porto, für 2,50 Verpackung und 5 für die Buchführung. Meine Arbeitzeit für Rechnung schreiben, verpacken, wieder auspacken und kontrollieren und wieder einlagern kostet auch. Ist zum Glück im Moment noch in einem erträglichen maß, vor 10-15 Jahren gab es das so noch nicht.
 

ChristophW

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Trotzdem bin ich, nach meinem Verständnis, Verbraucher.

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html

Wenn du die Kaffemaschine also nicht überwiegend gewerblich nutzt dann darfst du sie auch nicht voll als Betriebsausgabe absetzen. Tust du es dennoch bist du kein Verbraucher egal welchem Buchungsposten du das ganze zuweist.
 

Mitglied 59145

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@Kerstenk einfach auf Bestellung fertigen, zack keine Rücknahme......

Ich schicke fast nie zurück, es kommt mal vor, dass ich was falsch bestelle. Ist aber auch schon lange her, das letzte Mal Schleifscheiben in 125mm statt 150.

Es geht in der Regel nicht darum ob man privater oder gewerblicher ist, sondern eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Also ist das Verleihen an den Betrieb Humbug, also genauso wie man es empfindet.
 

ChristophW

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Alsö nichts Betrug

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt"

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Indem du die Tatsache verschweigst das du kein Verbraucher bist verschaffst du dir einen (geldwerten) Vorteil und schädigst einen Dritten, das ist genau die Definition von Betrug. Du willst ja wohl nicht behaupten das dir nicht bekannt war das du ein Gewerbe betreibst und das Gerät als Betriebsausgabe abgesetzt hast... hat bei Boris Becker auch schon nicht funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 59145

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Verschweigen, wenn ich mit dem Firmentitel, in dem GmbH steht, nach einer Rückgabe frage? :emoji_joy: :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:

Bei allen, mir bekannten Onlinehändlern, ist das einfach Service und null Thema.

Einfach mal entspannt den Händler fragen was mit Garantie oder Gewährleistung ist.

Trotzdem wird das hier am Vorsteuerabzug festgemacht, das ist einfach falsch und eher ein Betrug. Jedenfalls aus meiner Sicht.
Ich Lüge nicht oder spiele irgendwas vor, ich frage nach und habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Ganz offen und ehrlich.

Auch Hersteller sind da kulant.

Man ist halt Kunde und damit schon wichtig.
 

PrimaNoctis

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Ich unterbreche ja nur ungern euer Gespräch…

Im Falle von @Claus HH dachte ich mir: Bieten nicht alle großen Marken mittlerweile 3 Jahre Herstellergarantie? Bei Festool hab ich das, meine ich, mal nachgeschaut und meine daher, dass das auch für gewerbliche Anwender gilt. Man muss das Gerät halt online registrieren. Ggü. 6 Monaten lediglich Gewährleistung sehe ich da einen enormen Vorteil. Oder liege ich falsch?
 

ChristophW

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oder Steuerhinterziehunge

Wenn du eine private Rechnung als Betriebsausgabe ansetzt ist das Steuerhinterziehung.

Ganz offen und ehrlich.
Es ging hier aber darum das behauptet wurde man könne ja "privat" kaufen um in den Genuss von Vorteilen zu kommen die einem ein andere Händler eben nicht gewähren wollte wenn der Händler sich dennoch kulant zeigt hat doch niemand ein Problem, also dann bitte auch im Kontext bleiben.

Wenn du als gewerblicher im Internet bestellst und es dann zurücksendest mit verweis auf ein den Verbraucherschutz bei Fernabsatz dann ist das, wie du schreibst, kulanz des Händlers und natürlich nicht zu beanstanden.
 

pedder

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"Verbraucher ist jede natürliche Person,
Die Verjährung von Mängelbeseitigungsrechten hängt nicht per se an der Eigenschaft Verbraucher.
Unternehmer können die Verjährung verkürzen, aber das muss ja erstmal geschehen.
Wenn ein gewerblicher bei Tschibo ein Kaffemaschine kaufe, müsste es im Kaufvertrrag eine Klausel geben,
wonach die Verjährung der Gewährleistungsansprüche verkürzt wird. gibt es sie nicht, gilöt doch ganz normales Kaufrecht mir zwei Jahren Verjährung.

Mir ist keine generell verkürzte Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für gewerbliche Käufer bekannt. Wo soll die herkommen? Und schgon gar nicht 6 Monate.
 

Mitglied 59145

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Ich verweise auf nichts, auch habe ich eine Signatur in der Email und melde mich bei allen Shops ordnungsgemäß an.

Ich denke das macht niemand anders.

Dieses Konstrukt mit privat kaufen und gewerblicher Nutzung ist eher merkwürdig.
 

ChristophW

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Mir ist keine generell verkürzte Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für gewerbliche Käufer bekannt. Wo soll die herkommen? Und schgon gar nicht 6 Monate.
Hat doch niemand geschrieben! Wir haben nur den Erfahrungsbericht von @Claus HH

Jetzt hat man aber inzwischen als gewerblicher Käufer oft starke Nachteile. Ich erinnere mich an den elektrischen Makita- Schlagschrauber. Ebay 320 Euro, Fachhandel 450 Euro. Im Fachhandel gekauft, nach 4 Monaten war das Schlagwerk kaputt. Das wurde anstandslos repariert , war aber weitere 4 Monate später wieder kaputt. Also nochmal dorthin gebracht. "Ähm, das können wir nicht kostenlos reparieren, als Gewerblicher haben Sie nur 6 Monate Gewährleistung". Aha.
Ob das so vereinbart war, der Verkäufer auf die Beweislatumkehr nach (damals) 6 Monaten anspielte, oder einfach nur abgewimmelt wurde (Holz ist ein Naturprodukt...) ist schwer zu wissen, weiterhin wurde geschrieben
Bevor ich dem Werkzeughandel 280 Euro gebe und nur 6 Monate Gewährleistung bekomme, bestell ich das DIng für 135 Euro bei Ebay als Verbraucher und hab meine 2 Jahre Gewährleistung
Kauf doch da einfach privat. Dann bekommst du deine 2 Jahre :emoji_slight_smile:
Auch wenn ich als Privatperson einkaufe, steht doch die MwSt auf der Rechnung/Kassenzettel und kann entsprechend verrechnet werden.
Und irgenwie so hat sich die Mär von den 6 Monaten für Gewerbliche entwickelt die man umgehen können wenn man "einfach" als Privater bestellt. Grundsätzlich gilt das in den meisten Fällen 2 Jahre gilt mit mitlerweise 12 Monate Beweislastumkehr. Ist kein Verbraucher am Geschäft beteiligt darf es abweichende Regelungen geben die gesondert vereinbart werden müssen. Und jeder darf da natürlich gerne danke und auf wiedersehen sagen wenn man als (gewerblicher) Kunde solche Konditionen vorgesetzt bekommt und über das Gejammer des ach so bösen Online-Handels sich wundern.
 

bello

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So ganz verstehe ich das Problem mit Makita nicht, die bieten doch ebenso wie Bosch oder Festool drei Jahre Garantieverlängerung an. Und bei dem wiederholt defekten Schlagwerk dürfte es doch eine Gewährleistung auf die Reparatur geben.
Also gerade Makita habe ich in solchen Fällen als unproblematisch erlebt, ebenso Bosch. Meine Festool-Geräte hatten gelegentlich mal einen Defekt nach einigen Jahren.
 

uli2003

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Und irgenwie so hat sich die Mär von den 6 Monaten für Gewerbliche entwickelt die man umgehen können wenn man "einfach" als Privater bestellt.
Das ist keine Mär. Die Gewährleistung wird (leider) im B2B oft einfach ausgeschlossen. Und selbst wenn nicht, und man kommt seiner Rügepflicht nicht nach, kann es dann auch noch passieren.
Im Privatgeschäft ist das in der Form nicht möglich. Ob das nun rechtlich O.K. und wirksam ist, wird ja nicht diskutiert. Handelt es sich um ein B2B Geschäft, was aber als Privatkauf 'getarnt' wird, weiß der Verkäufer erst mal nicht ob der Gewährleistungsausschluss greift oder nicht. Ein pfiffiger Verkäufer würde unter Umständen Google bemühen...
 

ChristophW

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Das ist keine Mär. Die Gewährleistung wird (leider) im B2B oft einfach ausgeschlossen
Das heißt aber nicht das es obligatorisch ist! Wenn nix vereinbart ist gilt auch für gewerbliche 2 Jahre, der unterschied ist einfach das man es bei Verbrauchern nicht ausschließen darf und bei gewerblichen kann und es dort dann halt genutzt wird weil Vertragsfreiheit gilt.
 

Mitglied 59145

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Steht in fast jeder AGB, Handhabung ist aber oft anders. Jedenfalls bei dem üblichen Kleinkram wie Handmaschinen etc..
 

WinfriedM

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Kann man so machen ist halt entweder Umsatzsteuerbetrug oder erschleichen von Leistungen gegenüber dem Verkäufer.

Steuerlich ist das alles sauber. Wenn ich jetzt zu Mediamarkt gehe, eine Festplatte für meine gewerbliche Nutzung kaufe, den Kassenbon dann in meine gewerbliche Buchhaltung packe und die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verrechne, ist das vollkommen in Ordnung.

Wenn ich nach 1,5 Jahren wg. Defekt reklamiere mit Kassenzettel, fragt mich auch in der Regel niemand, ob ich gewerblich oder privat bin. Hab ich hingegen offiziell auf ein gewerbliches Konto gekauft, siehts anders aus. Dann ist explizit bekannt, dass ich gewerblich eingekauft habe und dann kann man Probleme im Gewährleistungsfall bekommen.
 

uli2003

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Steuerlich ist das egal. Die Vorsteuer hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.
Anfangs ist der Status des Käufers auch uninteressant. Versucht dieser aber später an den AGBs vorbei durch Verschleierung seiner Unternehmertätigkeit Vorteile zu erlangen, sieht das anders aus.
 

ChristophW

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Steuerlich ist das alles sauber. Wenn ich jetzt zu Mediamarkt gehe, eine Festplatte für meine gewerbliche Nutzung kaufe, den Kassenbon dann in meine gewerbliche Buchhaltung packe und die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verrechne, ist das vollkommen in Ordnung.
Ja genau, wenn du aber die Festplatte kaufst für dich privat ist es nicht in Ordnung die dennoch zu verrechnen.
Und darum ging es doch hier und genau das habe ich geschrieben:
Wer 'privat' kauft sollte dann aber such die 19% MWSt berücksichtigen die ihn das teurer kommt.

Steuerlich ist das egal.
Ist es nicht, wenn auf der Rechnung als Rechnungsempfänger "Uli Mustermann" steht kannst du dies nicht einfach so steuerlich bei der "Mustermann GmbH" verrechnen auch wenn Uli Teilhaber der GmbH ist, gerade bei der Umsatzsteuer ist das Finanzamt da seeehr pingelig. Und sofern es nicht um eine Festplatte bei Mediamarkt oder einen Akkuschrauber von Bauhaus geht sollte man auf eine möglichst vollständige Rechnung bestehen wozu gegenüber Gewerblichen der Verkäufer verpflichtet ist, gegenüber private nicht (da hatten wir hier auch schon einen Thread bzgl eines Versandhändlers).
Die Vorsteuer hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.
Richtig, aber man darf nicht einfach für die Gewährleistung es als "Privatkauf" ansehen und für die Steuer als "Gewerblich".

Anfangs ist der Status des Käufers auch uninteressant.
Auch das ist nicht immer richtig, wenn ich zum Supermarkt gehe erhalte ich im Zweifel auch nur Waren "in haushaltsüblichen Mengen" einfach weil der Verkäufer das halt auf einen bestimmten Kundenkreis einschränken darf. Und wenn im Kaufvertrag/AGB drinnen steht das die Gewährleistung/Rückgabe/... nur gilt wen "an dem Geschäft ein Verbraucher beteiligt ist" und für andere Kunden abweichende Regelungen gelten muss ich mich halt beim Kauf entscheiden ob das auf mein Portemonnaie geht (siehe oben: Rechnungsempfänger) oder auf "Kundenkonto" (wo einige Firmen z.B: auch noch Rabatt gewähren oder spezielle Zahlungskonditionen).
 

WinfriedM

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Ja genau, wenn du aber die Festplatte kaufst für dich privat ist es nicht in Ordnung die dennoch zu verrechnen.
Und darum ging es doch

Nein, ganz großes Missverständnis. Darum ging es mir nie. Es ging mir immer darum, dass ich sie für die geschäftliche Verwendung kaufe, aber eben dem Verkäufer gegenüber als Privatperson.
 

Mitglied 59145

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Uli Mustermann kann aber ein Gewerbe betreiben. Das als Einzelunternehmer mit Vorsteuerabzug ist kein Problem. Dann kannst du das so machen. Bis 150€ brauchst du auch keine Anschrift auf dem Beleg, kannst du trotzdem Vorsteher ziehen.
 
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