magmog
ww-robinie
Moin,
Fehler von mir, bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen darf die Steigung max. 210mm betragen, die hier besprochene Treppe dürfte jedoch eine notwendige sein, sofern keine andere Möglichkeit besteht in die oberen Räume zu gelangen und die Räume dem Aufenthalt dienen.
Es gibt eine Sonderbestimmung über die zulässige Abweichung der ersten Steigung bei
Treppen in Blockhäusern, um nach dem Nachtrocken der Wände die Treppe der endgültigen
Stockhöhe anpassen zu können. Dabei ist für die Übergangszeit dem unteren Fußboden eine ausgleichende Platte mit einer Tiefe von min. 2,5 mal Auftrittsbreite vor dem Antritt aufzulegen.
Hier schreibt der Wettbewerb über die zulässigen Toleranzen,
die sind keine Willkürlichkeit, die Erfahrungen aus dem Leben
geben sie vor:
Toleranzen - Treppenlexikon TREPPENMEISTER
Alle Angaben sind mit der jeweiligen Landesbauordnung abzugleichen, Baurecht ist Ländersache!
Fehler von mir, bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen darf die Steigung max. 210mm betragen, die hier besprochene Treppe dürfte jedoch eine notwendige sein, sofern keine andere Möglichkeit besteht in die oberen Räume zu gelangen und die Räume dem Aufenthalt dienen.
Es gibt eine Sonderbestimmung über die zulässige Abweichung der ersten Steigung bei
Treppen in Blockhäusern, um nach dem Nachtrocken der Wände die Treppe der endgültigen
Stockhöhe anpassen zu können. Dabei ist für die Übergangszeit dem unteren Fußboden eine ausgleichende Platte mit einer Tiefe von min. 2,5 mal Auftrittsbreite vor dem Antritt aufzulegen.
Hier schreibt der Wettbewerb über die zulässigen Toleranzen,
die sind keine Willkürlichkeit, die Erfahrungen aus dem Leben
geben sie vor:
Toleranzen - Treppenlexikon TREPPENMEISTER
Alle Angaben sind mit der jeweiligen Landesbauordnung abzugleichen, Baurecht ist Ländersache!