Wenn ich geprüft hätte, wäre das nicht als BG-konform durchgegangen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Gottseidank bist deshalb ja nicht DU derjenige der das abnimmt und abnehmen muss. Wäre das nämlich so, müsste fast jede Maschine mit mechanischem, direktem Y-D-Schalter (ohne Schütz) stillgelegt werden. Denn der Wiederanlaufschutz war an solchen Maschinen (bis Ende 90er) oft nur über den Hauptschalter oder MS-Schalter mit Unterspannungsaulösung realisiert. Ohne überwachung der Schalterstellung. Nicht ganz ideal, aber wer bewusst den Hauptschalter nach dem Stromunterbruch wieder reindrückt, sollte auch in der Lage sein, zuerst die Schalterstellung des Ein-Aus Schalters zu kontrollieren. Wer das nicht macht, hat ohnehin nichts an der Maschine verloren.
Da ich mir sicher bin dass die bekannten Sicherheitsfanatiker und Maschinenrichtlinien-Reiter das nicht glauben werden:
Auch bei dieser schönen Säge, bereits aus dem Zeitalter der elektronischen Verstellachsen und Digitalanzeigen ist der Wiederanlaufschutz nur durch den rot-gelben Notaus-Hauptschalter mit Unterspannungsauslösung realisiert. Ob der Schalter noch immer auf Dreieck steht merkt dieses Bauteil nicht. Trotz dieses „schweren“
Sicherheitsmangels werden so ausgestattete Maschinen täglich in fast jedem Betrieb genutzt und auch gebraucht „neu“ in Betrieb genommen, etc…
Verstehe deinen Einwand zu
@Lorenzo s ehemaliger Säge mit Unterspannungsauslöser also nicht wirklich.
Grüsse David