Rechnung kürzen wegen zweifacher Nachbesserung ?

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
9.262
Ort
AZ MZ WO WI F
Hallo,

ich könnte mal einen fundierten Rat gebrauchen. Fundiert heißt, wer sich da auskennt oder eine ähnliche Situation schon mal hatte :emoji_slight_smile:

Am 4.1.2022 wurde mir als Privatmann von einem Händler eine Holzbearbeitsmaschine im Wert von 3995€ auf Rechnung geliefert.

Leider gab es Grund zur Reklamation. Am 31.1.2022 erschien ein Servicetechniker des Herstellers zur Reparatur. Zu dem Zeitpunkt hatte ich 3500€ bezahlt, 495€ waren und sind bis heute noch offen. Dazu später mehr. Die Reparatur dauerte einen halben Tag, an dem ich zu hause sein musste. Die Reparatur führte nicht zum gewünschten Ergebnis und führte im Detail sogar zu einer Verschlechterung. Der Servicetechniker war ratlos und schlug den Austausch des Schiebeschlittens vor, was dann auch zugesagt wurde.

Nach längerem mail-Verkehr (mit Fristsetzung meinerseits) sollte der Austausch dann am 30.8. erfolgen. Da ich kurz davor einen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatte, sollte die Reparatur "ohne jeglichen Kontakt" erfolgen. Ich habe daher um einen zeitnahmen Ersatztermin gebeten. Dann habe ich ewig nichts mehr gehört.

Am 4.10.2022 erhielt ist dann eine "letzte Zahlungsaufforderung" von dem Händler. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass bis dato kein Termin zum Austausch vereinbart wurde.

Am 7.11.2022 erfolgte dann der Austausch des Schiebeschlittens. Wieder ein halber Tag, wo ich zuhause sein musste. Soweit würde ich sagen, funktioniert jetzt alles.

Jetzt möchte der Händler den noch offenen Restbetrag von 495€.

Jetzt sitze ich hier brüte. Überweise ich das Geld einfach und lasse es gut sein. Auf der anderen Seite fand die ganze Kommunikation und den Ablauf als "verbesserungswürdig". Ich habe aber auch bestimmt genauer hingeschaut als der Durchschnittskunde.

Hattet ihr schon mal eine ähnliche Situation und wie ging das bei euch aus? Weiß jemand, ob ich einen Anspruch hätte die Rechnung zu kürzen und um wieviel? Leider habe ich da nix griffiges im www gefunden.
 

Mitglied 59145

Gäste
Die Frage ist ja ob noch ein Mangel besteht.
Dass die Maschine nicht frei zugänglich steht, ist weder deine noch des Händlers Schuld.
Da sein musst du ja im Prinzip auch nicht, also ich wäre auch da gewesen, keine Frage.

Das Dinge nicht ideal laufen ist einfach so. Wenn zweimal nachgebessert würde und jetzt alles in Ordnung ist, ist abhaken und bezahlen sicher das beste.

Ich denke auch das fairste.

Es macht ja niemand extra, obwohl man manchmal denken könnte.
 

seschmi

ww-robinie
Registriert
23. Mai 2008
Beiträge
2.943
Ort
Mittelfranken
Würde das auch so sehen - Du hast eine Maschine bestellt, und jetzt hast Du eine Maschine, die funktioniert, also ist der Kaufpreis fällig. Er hat seinen Teil des Vertrags erfüllt, also musst Du deinen erfüllen.

Du kannst nochmal in die Geschäftsbedingungen des Händlers schauen - üblicherweise ist da aber jegliche weiterführende Haftung oder Minderung (zB für Verdienstausfall durch Nachbesserung, Verspätungen etc) ausgeschlossen.

Üblicherweise steht in den Verträgen nicht drin, dass die Techniker freundlich, kompetent oder flexibel sein müssen. Nur die Maschine muss funktionieren. :emoji_slight_smile:
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
5.423
Ort
417xx
Ich teile die Meinungg hier.
Wenn die Maschine jetzt OK ist, zahlen.
Der Händler ist ja vielleicht auch nur der Leidtragende, weil vielleicht der Hersteller einen Fehler gemacht hat?
Selbst wenn er den Fehler zu verschulden hat, solange jetzt alles OK ist, würde ich sagen hat der Händler sich richtig verhalten.
Dass du 2x vor Ort sein musstest ist sicher ärgerlich, aber nunmal in der Realität kaum zu ändern.
Wenn noch immer nicht alles OK ist, sieht die Welt natürlich anders aus, dann kannst du im angemessenen Rahmen was einbehalten, bis die Nachbesserung OK ist. Aber dann setze dem Händler auch eine Frist, er muss ja wissen, was Sache ist.
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
5.177
Ort
CH
Hallo
Eine solche Situation hatten wir einmal, haben aber gleich den ganzen Betrag von ca. 1750.- nicht bezahlt und 1 Jahr auf die beanstandeten Teile gewartet vom sehr grossen bekannten Hersteller. Der uns gut bekannte Händler hat gegenüber uns abgewartet und durfte in der Zeit andere Ware
weiter liefern, die wir normal bezahlten.
Ein anderes Mal hat ein anderer bekannter Hersteller ein anderes Aggregat geliefert als das von uns bestellte, ob der Fehler beim Händler oder Hersteller lag wissen wir nicht. Da haben wir nach langer Zeit erst bezahlt als alles in Ordnung war.

Falls die Maschine jetzt in Ordnung ist, ist aus meiner Sicht die Schlusszahlung fällig. Alles andere gibt nur Ärger und macht einen schlechten Eindruck, bzw. beim nächsten Mal wird man entsprechend bedient.
Auch wenn es Umtriebe gibt, ich bin froh, dass ich als Handwerker "nur" meine Arbeit korrekt ausführen muss auch wenn der Kunde etwas mehr
Umtriebe hat. Wo würde es hinführen wenn jedes Mal wenn etwas nicht im ersten Anlauf klappt der Kunde ein Anrecht auf Minderung wegen Umtrieben hätte und wie sollten die berechnet werden? Ich bin jedenfalls meinerseits nicht so perfekt, dass ich Umtriebe geltend machen würde.
Gruss brubu
 

Mitglied 67188

Gäste
würde die Sache mit der Bezahlung der Restsumme abschließen und gleichzeitig
fragen ob es für die Rekordzeit von 10 Monaten warten, nicht 2-3 Sägeblätter als Preisgeld gibt.

Shit happens oder wie es die Franzosen eleganter ausdrücken,
C'est la vie!
 

Paulisch

ww-robinie
Registriert
19. Februar 2020
Beiträge
3.732
Ort
Demmin
Du „musst“ (nicht kannst) ihn das Recht auf Nachbesserung einräumen. Und das zweimal. Oder ihr vereinbart eine Wertminderung - dies ist nicht geschehen, da er nachgebessert hat. Ergo- du musst bezahlen. Natürlich kannst du mit ihm reden wegen eventuell entstandene Unannehmlichkeiten ob vllt was rausspringt.
Ich würde n Punkt machen und bezahlen, die Nachbesserung war bestimmt nicht beabsichtigt und hat ihn ne Menge Geld gekostet. Lass ihn leben
 

Eilon

ww-esche
Registriert
9. März 2020
Beiträge
542
Ort
Bremen
würde die Sache mit der Bezahlung der Restsumme abschließen und gleichzeitig
fragen ob es für die Rekordzeit von 10 Monaten warten, nicht 2-3 Sägeblätter als Preisgeld gibt.

Shit happens oder wie es die Franzosen eleganter ausdrücken,
C'est la vie!
So würde ich es auch machen. Darüber hinaus hast du doch Inflationsbedingt bereits einen Rabatt bekommen :emoji_wink:
 

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
9.262
Ort
AZ MZ WO WI F
Auf die Idee, nach der Nachbesserung (und wenn dann alles in Ordnung ist) nicht zu bezahlen, wäre ich tatsächlich niemals gekommen...

Wenn das glatt innerhalb kurzer Zeit über die Bühne gegangen wäre, ich auch nicht. Aber da sich das jetzt bald ein Jahr hingezogen hat, und sehr holprig lief, war ich da schon etwas verärgert. Deswegen dachte ich, ich schildere das mal hier. Eine andere Meinung ist ja manchmal hilfreich.
 

FredT

ww-robinie
Registriert
26. Juni 2014
Beiträge
5.790
Ort
Halle/Saale
Wie gesagt, durch die erfolgte Nachbesserung ist der qualitative Verwendungszweck der Apparatur erreicht; der Händler hat seiner Verpflichtung genüge getan. Du bist im Zahlungsverzug; ein Recht auf "Gleichstellung" ergibt sich für dich nicht. U.U. ist die Verzögerung auch durch die Abläufe und Beschränkungen in den vergangenen Monaten wohl auch der Pandemiesituation, also höherer Gewalt geschuldet.
 

syntetic

ww-esche
Registriert
4. Juli 2021
Beiträge
583
Ort
Franken
Wenn das glatt innerhalb kurzer Zeit über die Bühne gegangen wäre, ich auch nicht. Aber da sich das jetzt bald ein Jahr hingezogen hat, und sehr holprig lief, war ich da schon etwas verärgert. Deswegen dachte ich, ich schildere das mal hier. Eine andere Meinung ist ja manchmal hilfreich.
Das mag sein, das ist aber lediglich als Lieferverzögerung zu sehen, denn der Vertrag wurde am Ende einwandfrei erfüllt.
Die Profis hier konnten sicher auch schon mal einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, aus welchen Gründen auch immer. Nach der Lieferung darf man aber trotzdem den vollen vereinbarten Preis erwarten.
Ein Freund von mir hat 11 Monate nach dem vereinbarten Liefertermin sein neues Auto bekommen. Bekommt er es deshalb jetzt günstiger?

Aus Kulanz kann man evtl. auf eine kleine Zugabe in Form von Sägeblättern o.ä. hoffen, aber selbstständig den Kaufpreis zu mindern ist aus meiner Sicht (welche die eines Konsumenten ist) nicht drin.
 

Mitglied 59145

Gäste
Moin,

ich denke hier ist jetzt relativ klar gesagt worden wie das gesehen wird. Als gewerblicher kennt man die Problematik, daher auch die relative klaren Äusserungen dazu.
Wie es gesetzlich geregelt ist weiss ich nicht genau, jedenfalls ist es so, dass hier ja alles erfüllt wurde. Das mit dem Zeitrahmen ist ärgerlich und ich verstehe Odul da auch wirklich. Ist ja auch ne Stange Geld und Erwartungen sind da ganz normal. Im privaten kenne ich diese Empfindung auch, die Freude wird etwas getrübt, einfach weil man ja nun auch endlich mal will......

Wenn hätte da irgendwas im Vorgang schriftlich angemahnt werden müssen mit dem Hinweis der Kürzung, aber was da geht und angemessen ist weiss ich wirklich nicht.

Den Vorschlag noch eine kleine "Aufmerksamkeit für den Ärger zu bekommen finde ich ganz gut, aber auch hier ist der Händler nicht verpflichtet.

Abhaken und dran freuen, es läuft leider nicht immer wie man sich das vorstellt. Aber das Ding läuft jetzt und das ist wichtig! Also genieß das und ärger dich nicht, das lohnt nicht!

Lass hier zu machen, weitere Diskussionen trüben eher den Spass und verschärfen das nur.
Ich verstehe dich sehr gut, ich habe ja Anfang des Jahres mal versucht ein Fahrrad zu kaufen, das lief ähnlich. Grosse Anzahlung und immer wieder "nervige Ausreden".
 

bello

ww-robinie
Registriert
21. Mai 2008
Beiträge
9.426
Alter
67
Ort
Koblenz
Bei der Angelegenheit wäre ich froh, dass der Hersteller bei dem eher geringen Kaufpreis (sorry, ist aber so) durch eigene Techniker vor Ort das Problem behoben hat und würde zufrieden die Restsumme bezahlen.

Für meine nächste Maschine muss ich mir diese Marke merken.
 

fragnix

ww-robinie
Registriert
21. Mai 2020
Beiträge
1.436
Ort
Lüneburg
Ich verstehe es übrigens so, dass nach Bemängelung der Hersteller eingeschaltet wurde. War die zähe Kommunikation massgeblich mit dem Händler (und der mit dem Hersteller), oder direkt mit dem Hersteller?
 

netsupervisor

Gäste
Rechtstechnisch nennt sich das, was du meinst, Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB iVm § 437 BGB.
Ein Minderungswert ergibt sich nicht, denn der rechnet sich aus der Differenz zwischen mangelfreier und mangelhaftem Kaufgegenstand. Du kannst mit einem Schadensersatz aufrechnen, Problem wird nur sein, dass du den Schaden "nachweisen" musst, ihn also auch quantitativ beziffern musst (eigener Aufwand, Kosten usw.). Das ist denk ich sehr schwer in diesem Fall.

Aus meiner Sicht hast du - es sei denn, es gibt konkrete nachweisbare Kosten und Aufwände - wenig auf der Hand, ein Zurückbehaltungsrecht der Rest-Kaufsumme geltend zu machen. Denn dann bräuchtest du etwas zum Aufrechnen (Schadenersatz).
 

ClintNorthwood

ww-robinie
Registriert
11. März 2017
Beiträge
2.087
Ort
Hamburg
Bei der Angelegenheit wäre ich froh, dass der Hersteller bei dem eher geringen Kaufpreis (sorry, ist aber so) durch eigene Techniker vor Ort das Problem behoben hat und würde zufrieden die Restsumme bezahlen.

Für meine nächste Maschine muss ich mir diese Marke merken.

Welche Marke und Maschine ist es denn nun?
Meine Damen und Herren, es bleibt spannend!
 

bello

ww-robinie
Registriert
21. Mai 2008
Beiträge
9.426
Alter
67
Ort
Koblenz
Welche Marke und Maschine ist es denn nun?
Meine Damen und Herren, es bleibt spannend!
Falls ich mich richtig erinnere, müsste es eine Holzkraft sein, Bin aber zu faul seinen entsprechenden Thread zu suchen.

In dieser Richtung habe ich schon so viel erlebt, dass ich mich im Hobby über so etwas nicht ärgern möchte.
 
Oben Unten