Absauganlage, welche Rohre

Roterbischof

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Hallo, es ist schon lustig, batucada ist offensichtlich im Handel tätig :emoji_slight_smile: die Fehler weist er natürlich nicht nach und andere wünschen eine BG fähige Garantie von mir für eine Verrohrung die an eine nicht für die BG zulässige Absauganlage angeschlossen ist. Leute, ihr werdet hier nie eine BG fähige Absauganlage mehr betreiben können, das ist für private Personen unmöglich. Wenn hier auch noch wickelfallsrohre mit Gummidichtung verwendet werden sollen, die Übergänge müssen hier mit weil verzinkte Rohre negativ geladenen Metallen (Aluminium )Erfolg, diese müssen Vernietet werden und zwar so, das das ein Gutachter eines Gerichtes abnehmen würde im Schadensfall. Und das ganze um eine Absauganlage zu bekommen die keiner Norm entspricht. Nicht falsch verstehen, aber ich würde mir keine neue Felder AF 22 mit allem für 1200 plus Rohre 1000 plus Potentialausgleich 100 (selbst gemacht, somit ohne Gewähr) Schläuche 250 plus Schieber ca. 150 plus Automatik und Verkabelung 500€ ( vom befreundeten Elektriker). Macht Minimum 3300€, OK ich sammle gerade Rest wickelfallsrohre von befreundeten Klempner ein ( alles um sonst und so lange tun es flexschlaeuche die in der Länge nach BG nicht erlaubt sind ( einige nicht gut zugänglich stellen über Brücke ich mit kg Rohren) wenn mich alles hinter her 1000 kostet oder etwas mehr ist das ok MFG
 

Roterbischof

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Bin Mal gespannt welcher hobbieist hier erlich sagen kann, er hat zwischen 3000 bis 4000 für seine Anlage bezahlt. :emoji_slight_smile:Mfg auf die Antwort bin ich wirklich gespannt
 

Holz-Fritze

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die Übergänge müssen hier mit weil verzinkte Rohre negativ geladenen Metallen (Aluminium )Erfolg,
Erzähl mal genauer was Du damit meinst, denn ich verstehe kein Wort. Mit dem Metallrohr welches sich stärker auflädt, lagst du ja auch schon daneben.

Und dann noch etwas, lese deine Texte nochmal durch und berichtige diese. Denn zu einer fachlichen Diskussion gehört auch ein sorgfältiger Text. Du schwirbelst da die Worte wild durcheinander, dass man kaum etwas versteht.
 

magmog

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Nun man sollte schon den "Profis" die Gelegenheit lassen, gewisse falsche Informationen richtig zu stellen. Deswegen bin ich gegen ein zu frühes schließen.


Guuden,

da wir Profis den Bestimmungen der BG unterliegen, kann die einzige richtige Antwort von uns nur lauten:
"Absaugrohre für Holzspäne und -staub MÜSSEN aus nicht brennbarem Material bestehen!"
Weitere Diskussion überflüssig, egal was welcher Wissenschaftler nachgewiesen haben zu glauben mag!

https://www.bghm.de/fileadmin/user_...e_Vorschriften/BG-Informationen/BGI_739-2.pdf
Seite 14
 

19rudi99

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Wenn du jetzt Heiko Rech meinst , ist der Vergleich schon bißchen derb :emoji_wink:
Finde ich aber gerechtfertigt. Ich kenne keinen "Profi", der öfter seine Meinung, auch in einfachen Grundfragen, geändert hat. Zudem fachlich fragwürdige stilistische Auswüchse, wie sichtbare Schwalbenschwanzverbindung Tischzarge/Tischbein.
Ich bin auch kein Freund seines Marketings.
 

Roterbischof

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Hallo, so was die BG vordert, von einer Absauganlage: ganzklar Reinluft Anlage Preis ca 5000 dann Metallrohren plus den Rest 3000, macht 8000.

Was hat der größte Teil des Forums an Maschinen EB HC 260 (wert 500), kity 1619 (wert 1000), ne Oberfräse unterm Tisch (wert 300) und eine EB Bas 315 (wert 300), macht 2100.

OK ihr habt gewonnen, das macht alles Sinn. :emoji_slight_smile:
 

Time_to_wonder

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Und - ähm - was genau spricht jetzt nochmal gegen die Ausführung in Metall? Also in der Hobbywerkstatt, mit 100er Wickelfalz?

Du arbeitest nicht zufällig in der Kunststoffbranche - in Ludwigshafen?
 

Holz-Fritze

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Hallo, so was die BG vordert, von einer Absauganlage: ganzklar Reinluft Anlage Preis ca 5000 dann Metallrohren plus den Rest 3000, macht 8000.

Was hat der größte Teil des Forums an Maschinen EB HC 260 (wert 500), kity 1619 (wert 1000), ne Oberfräse unterm Tisch (wert 300) und eine EB Bas 315 (wert 300), macht 2100.

OK ihr habt gewonnen, das macht alles Sinn. :emoji_slight_smile:

Ich warte immer noch auf die physikalische Erklärung, dass Metall sich stärker auflädt als Kunststoff. (Wird zwar schwer werden weil das eben so nicht stimmt, aber dann sollte man mal eingestehen, dass man falsch lag)
Im Übrigen geht es nicht nur um den Wert in der Leitung, wer hat nicht schon mal in der Werkstatt gestanden und es ist der Filtersack geplatzt, dann ist der Wert in deiner Werkstatt u.U. hoch genug für eine Zündung.
 

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Hallo, so was die BG vordert, von einer Absauganlage: ganzklar Reinluft Anlage

Stimmt nicht..... Im Arbeitsraum schon. Es gibt aber durchaus andere Möglichkeiten eine Absauganlage aufzustellen.

Immer schön das ganze sehen und verstehen. Es gibt auch die Möglichkeit die Rückluft zu filtern, wenn die Anlage in einem anderen Raum ist zum Beispiel.
Oder halt einfach rausblasen. Beim Hobbyeinsatz ist der Wärmeverlust sicher zu verkraften.
Ich würde, auch privat, nicht an Metallrohren sparen. Zumal ich das immer relativ günstig fand.
3000€ habe ich nicht für Rohre ausgegeben, auch nichts gebraucht. Waren in etwa 1700€ plus MwSt, für eine Tischlerei allerdings, gut ich habe selber installiert.....

Gruss
Ben
 

Roterbischof

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Hallo, kommen wir mal zu den Gesetzen. :emoji_slight_smile:.
Nein, eine Absaugung darf nicht (mehr) ins frei gehen. Das untersagt die EnEV für alle Gebäude, die eine fest installierte Heizungsanlage haben. Bekommt das der Schornsteinfeger mit, riskiert man eine Nutzungsuntersagung (dann vom Bauamt) des Gebäudes, im schlimmsten Fall.

Ja, es könnte sein, daß ich etwas nicht richtiges zitiert habe, was die Aufladung von unterschidlichen Materialien betrifft, wenn ich das noch mal nach gelesen habe, gebe ich hier selbst verständlich Rückmeldung.

Nach der Aussage von Felder und das deckt sich mit allem, was ich so gehört habe, sind rohluftanlagen für Betriebe mit Angestellten nicht mehr zulässig.

Hier bestehen Leute auf Ausführungen die gesetzlich nicht gefordert sind, für Leute, die auf 20m2 im Keller sich eine Absageanlage gebastelt haben mit einer EB SP 1000, die nach gerechnet keine Entzündung entstehen lässt. Nach dem Motto, reiss das sofort wieder ab. Begründung, es gibt kein Gesetz, das das verlangt, aber wir haben alle metallrohre in unseren Firmen, also musst du das auch. Auch, wenn deine Mini Absauganlage und die Maschine gar keine Erdung vorsieht (alles ist aus Kunststoff, also wo anschließen)?

Nein, ich arbeite leider nicht für die große Firma in LU.

Alle Maschinen die hier benutzt werden sind gefährlich, selbst mit einer 50€ baumarkt Kreissäge, kann man sich in unter einer sec. die Hand abschneiden. Und ja auch absauganlagen, die bestimmt, das Stiefkind in der Werkstatt sind, sind nicht ungefährlich. Die Gefahr einen Nagel zu erwischen beim z. B. beim hobeln, besteht im Verlauf eines Jahres immer, und die Funken die in die Absaugung gehen, können sogar noch Stunden danach anfangen zu brennen. Die Chance, das das passiert ist viel viel höher.

Also sollte man jedem empfehlen, hast du eine Werkstatt, im Keller oder so, warte abends, bis sich der Staub gelegt hat und aktiviere dann einen Rauchmelder.

Die Aussage das metallrohre besser geeignet sind, als kunstoffrohre ist richtig, weil es in groesseren Anlagen zu Bränden führen kann und deswegen in gewerblich Anlagen verboten ist, letztere zu verwenden.

Darauf zu bestehen und dann aber Empfehlungen zu geben, die zu Gesetzes bruechen führen, naja ich weise nicht.

Mfg
 
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Holz-Fritze

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Hallo, kommen wir mal zu den Gesetzen. :emoji_slight_smile:.
Nein, eine Absaugung darf nicht (mehr) ins frei gehen. Das untersagt die EnEV für alle Gebäude, die eine fest installierte Heizungsanlage haben. Bekommt das der Schornsteinfeger mit, riskiert man eine Nutzungsuntersagung (dann vom Bauamt) des Gebäudes, im schlimmsten Fall.

Mfg
Ich glaube da wirfst du ein paar Sachen durcheinander.
Wenn Du solche Aussagen triffst dann solltest Du auch, präzise antworten und nicht immer so schwammig mit halben Informationen.
 

Holz-Fritze

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Ja, es könnte sein, daß ich etwas nicht richtiges zitiert habe, was die Aufladung von unterschidlichen Materialien betrifft, wenn ich das noch mal nach gelesen habe, gebe ich hier selbst verständlich Rückmeldung.

Es könnte nicht nur so sein, es ist so. Das brauchst Du auch nicht nachzulesen, sondern du kannst es einfach glauben.
 

Roterbischof

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@Holz-Fritze ich werfe hier nichts durcheinander und die Erfüllung gewisser Gesetze und Vorgaben genau zu beschreiben, wuerde hier jeden Rahmen sprengen. Geh zu deinem schornsteifegermeister der auch Energieberatungen anbietet und erzähl ihm von deinem Vorhaben, der schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.
Dann noch so Ideen, führt die Abluft wieder zurück, mit einer selbst gebauten Filteranlage? Die hat dann noch mal welche Zulassung? Und lass mich raten die Steuerung da drin ist dann die automatik von Lets bastel, brend das ganze dann erzählt ihr das dem gutachter der Versicherung? Und das Problem hier sind 3m kg rohr, ok das verstehe ich, jetzt wo du es mir erklärt hast, vielen Dank mfg
 

Mitglied 59145

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Für den Gutachter der Versicherung ist wichtig das ein Elektriker die elektrischen Anlagen geprüft hat. Der reagiert auf gebasteltes in der Regel sehr allergisch. Also schon wieder was durcheinander gebracht.
Meines Kenntnissstandes darf man Rohluftanlagen nur betreiben wenn diese nicht im Arbeitsraum aufgestellt werden. Weiter ist richtig das man im Heizungsraum Zuluft, in ausreichender Dimensionierung, von aussen braucht. Zählt halt nur wenn man keine Rückluft installiert hat.
Diese Kombination wird im Gewerbebereich wahrscheinlich nicht auftreten. Wenn die Anlage den ganzen Tag läuft, dann brauche ich auch nicht heizen, lohnt nicht.
Auch muss man eine Luftrückführung nicht basteln, kann man kaufen.
Auch bieten Absauganlagenhersteller an eine Anlage zu prüfen, um zu sehen ob die erforderlichen Luftmengen transportiert werden. Hat hiermit aber eigentlich nichts zu tun.
Meine Steuerung hat übrigens der Elektriker eingebaut. Hat auch inkl. Material deutlich unter 1000€ gekostet. Nagut, die pneumatischen Schieber waren gebraucht, fast alle.

Als Tipp für alle, kleine Reinluftanlagen gibt es gebraucht relativ häufig, mit 4m Schlauch(mit Draht drinnen, wegen Erdung) sollte man für deutlich unter 2K€ alles BG-Konform absaugen können. Mit etwas gucken auch deutlich drunter. Mir wäre es das Wert.
Alles was kleiner ist gehört eh an den Sauger.

Edit: Das basteln mit Abwasserrohr wirkt für mich wie Auto tunen und für nen Zehner tanken.

Gruss
Ben
 

Holz-Fritze

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@Holz-Fritze ich werfe hier nichts durcheinander und die Erfüllung gewisser Gesetze und Vorgaben genau zu beschreiben, wuerde hier jeden Rahmen sprengen. Geh zu deinem schornsteifegermeister der auch Energieberatungen anbietet und erzähl ihm von deinem Vorhaben, der schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.
Dann noch so Ideen, führt die Abluft wieder zurück, mit einer selbst gebauten Filteranlage? Die hat dann noch mal welche Zulassung? Und lass mich raten die Steuerung da drin ist dann die automatik von Lets bastel, brend das ganze dann erzählt ihr das dem gutachter der Versicherung? Und das Problem hier sind 3m kg rohr, ok das verstehe ich, jetzt wo du es mir erklärt hast, vielen Dank mfg
Doch das machst Du, denn das was du sagst gilt nur bei einer Raumluft abhängigen Heizungsanlage (oder ich habe nicht richtig verstanden was du sagen wolltest)
Wenn Du so etwas in den Raum stellst möchte ich gerne dafür Quellen sehen.
 

Batucada

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Broch, ist man mal ein paar Tage nicht am Ball, da hört die Flut der Worte und Reden nimmer auf. Als ob es damit besser würde. @zehlaus hat in #96 einen interessanten Gedanken aufgeworfen, der mir außerordentlich gefällt, was ich entsprechend vermerkt habe.
Hallo, es ist schon lustig, batucada ist offensichtlich im Handel tätig ...
Was spielen wir jetzt hier? Heiteres Beruferaten? Für mich ist klar, dass der rote Bischof kein Diplomer ist, er wehrt sich noch nicht einmal dagegen, dass ich ihm das Diplom nicht abkaufe und ihn in die Kategorie übelster Schwätzer einsortiere.

Die BG kennt Vorschriften, die im gewerblichen Bereich zu beachten sind. Das hat ganz handfeste Hintergründe. Daraus aber abzuleiten, dass im privaten Bereich nach der Art des wilden Westens agiert werden kann? Wirklich? Im Schadensfall erfolgt der Nachweis eines Verstoßes gegen anerkannte Regeln der Technik. Die löbliche Art des US-Mathematikers seinen DIY-Kollegen beizuspringen, ist ein ganz privater Akt dieses Menschen - fachfremd noch dazu und nicht geeignet, rechtliche Fragen zu klären.

Batucada
 

predatorklein

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Moin

Im Schadensfall erfolgt der Nachweis eines Verstoßes gegen anerkannte Regeln der Technik.

Nagel - Kopf - Volltreffer :emoji_wink:
Und da gilt sowohl für den Profi als auch für den Privatmann .
Und dazu gilt : " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! "

Ich arbeite mit einem Schadensanierer zusammen , die bringen Wasserschäden wieder in Ordnung .
Da werden häufig Schäden nur teilweise reguliert , weil Geräte unbeaufsichtigt gelaufen sind .

Gleiches gilt bei Profis , egal aus welchem Gewerk die kommen .

Akkus und Ladegeräte z. B. über Nacht unbeaufsichtigt laufen zu lassen kann schon eine Menge Ärger bringen , wenn bewiesen werden kann , daß das Ladegerät die Ursache für einen Brand war .

Also fragt man vorher besser mal nach , was heutzutage so angesagt ist .
Ist ehrlich gesagt auch nicht so schwer .
Man muß nur bißchen den A.....sch bewegen .

Gruß
 

Batucada

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Schön deutlich zu sehen... wie es eigentlich sein sollte...
Meinen Dank an @mabermue für dieses schöne Bild.

Batucada
 
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