Hallo
Ohne hier mitgelesen zu haben ( war bisher nicht mein Thema ) hätte Ich nun doch mal ne Frage.
Es gibt ja E-Bikes, welche im Bereich der STVZO nicht zugelassen sind, da sie solch einen Beschleunigungshebel besitzen, man könnte ihn zwar stilllegen aber laut Betriebserlaubnis wäre es dann ja immer noch nicht öffentlich zugelassen oder wie verhält es sich damit ?
LG
Ohne hier mitgelesen zu haben ( war bisher nicht mein Thema ) hätte Ich nun doch mal ne Frage.
Es gibt ja E-Bikes, welche im Bereich der STVZO nicht zugelassen sind, da sie solch einen Beschleunigungshebel besitzen, man könnte ihn zwar stilllegen aber laut Betriebserlaubnis wäre es dann ja immer noch nicht öffentlich zugelassen oder wie verhält es sich damit ?
LG