Keinen. Es geht nur darum, ob man dem Mieter einen Vorwurf daraus machen kann, schlicht und ergreifend sein Leben zu leben. Verreisen gehört nun einmal genauso dazu wie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Sowohl da, als auch da, als auch von x anderen Gelegenheiten kann man sich unangenehme Mitbewohner mitbringen.Aber welchen Vorwurf hat man den dem Vermieter zu machen?
Ob man sich als Vermieter auf den Rechtsweg mit durchaus unsicherem Ausgang begibt, hängt ja letztlich von individuellen Bewertungen ab. Ein anonymer Großvermieter handelt da sicher auch anders, als es ein kleiner privater Vermieter tun würde - die nebenher gesagt, die Masse der Wohnungen in Deutschland vermieten.
Was nutzt es mir, wenn ich vielleicht tatsächlich ein Gericht davon überzeugen kann, dass den Mieter die alleinige Verantwortung trifft, wenn danach der Haussegen dauerhaft... nunja, etwas beeinträchtigt ist... Wenn der Mieter, mit dem man ansonsten zufrieden ist, auszieht, und sich der Vermieter auf das noch unsicherere Feld begeben muss, neue Mieter zu finden...
Ich würde mit meinen Mietern sprechen und ihnen ohne Schuldzuweisungen klarmachen, dass es leider mittlerweile wieder zu den Gefahren normalen Lebens zählt, sich die Tierchen mitzubringen... und eine Kostenteilung ins Gespräch bringen, mit dem größeren Anteil auf meiner Seite. War der Mieter ohnehin schon ein Fehlgriff, würde ich die Anwältin meines Vertrauens anrufen.
...lies mal, was ich hier verlinkt habe. Schlafsack in die Mikrowelle, Rucksäcke nicht in die Zimmer. Die Berghütten gehen da mittlerweile notgedrungen offensichtlich ganz offensiv mit dem Thema um.Wie machen die das
In größeren Hotels würde man das wahrscheinlich nicht präventiv angehen, sondern vielleicht eher mal eine Etage "wegen Renovierung" aus dem Verkehr nehmen... Ist aber eine reine Vermutung.