Bettwanzen

pedder

ww-robinie
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Wenn man sich streiten will muss ja der Auftragnehmer den Preis beweisen. Dumm, sowas anzufangen, ohne vorher ein bestätigtes Angebot zu haben.

Ich meine auch nicht, dass er davon ausgehen kann, dass Du seine Preise als netto verstanden hast. Die meisten Vermeiter optieren ja nicht zur Umsatzsteuer, bzw. fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Gerade wenn an privat vermeitet wird.

Wenn der Preis also mündlich vereinbart war und die Arbeit erledigt ist, würde ich auch von brutto ausgehen und das meinem Vertragspartner mitteilen. Ich würde dann den vereinbarten Betrag zahlen und um übersendung einer korrigierten Rechnung bitten.

Die Geschichte mit meinem Heizungsbauer, der im Vorfeld immer von Netto-Preisen sprach, ohne das deutlich zu machen, habe ich bestimmt schon erzählt (wir haben das aber vorher bemerkt, weil er sein Angebot vor Beginn der Arbeiten schriftlich gestellt hatte. War dann eine Nachtsitzung bei ihm im Büro, bei der sich meine Frau von der Badewanne verabschiedet hat...)
 
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Weihnachten

ww-ulme
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Im Angebot steht doch die Mwst aufgeschlüsselt? Ob du dich da streiten willst musst du selbst entscheiden. Hier steht aber doch Netto/Brutto mit Mwst aufgeschlüsselt drauf also erst mal sieht das doch ok aus (hast du jetzt doch die Hitzebehandlung gewählt?).

Wenn das wirklich möblierte Zimmer sind bist du aber laut dieser Seite auch gewerblich tätig https://www.nwb-experten-blog.de/vermieter-als-gewerbetreibender/
Danke für deine Antwort,
wie ich angedeutet habe, die haben (hoffentlich einen guten Job) super schnell reagiert, und nach allem was ich im Internet jetzt zu Bettwanzen gelesen habe, werde ich evtl. noch das eine oder andere Mal die Leute brauchen. Also vergrätzen will ich sie nicht, und deshalb zahle ich das auch.
Ich wollte hier eher erfahrenm wie die Rechtslage aussieht, denn ich dachte, dass auf der Rechnung qan Privatpersonen ein Bruttopreis stehen muss, den ich ohne Taschenrechner oder Kopfrechnen auf einen Blick erkennen kann.

Dein Hinweis mit der Gewerbevermietung hat mir kurz mal einen Schock versetzt, denn so etwas wäre wirklich tödlich. Sollte ich dann irgendwann mal die Hütte verkaufen, dann ist der Erlös steuerpflichtig.
Aber, ich biete weder Brötchenservice, noch Getränke- und Snackautomaten, Fitnessgeräte oder Kopiergeräte an, also wahrscheinlich komt das nicht in Frage.

Aber da fällt mir eines auf: Ich habe mein Schreinergewerbe dort angemeldet. Dank Corona und persönlicher Schicksalsschläge ruht das fast gänzlich, aber es ist ein Gewerbebetrieb. Wahrscheinlich habe ich mir hier ein Eigentor geschossen.
Ich werde mal den StB anfragen.
(Wofür so Bettwanzen alles git sind, ...)
 

WinfriedM

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Wurde denn die Hitzebehandlung wirklich gewählt? Im Angebot sind doch alle Positionen netto und unten wird die Mehwertsteuer draufgerechnet. Insofern wäre das für mich klar und eindeutig. Oder weicht jetzt irgendwas von dieser Auffassung ab?
 

Weihnachten

ww-ulme
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Ja, ich hatte ja keine andere Wahl

Screenshot_20221220-130829_OneDrive.jpg

Denn mein Mieter hatte sich verflüchtigt und ich konnte es selbst nicht übernehmen dort zu nächtigen.

"Im Angebot sind doch alle Positionen netto und unten wird die Mehwertsteuer draufgerechnet. Insofern wäre das für mich klar und eindeutig."
Stimmt, wenn ich dieses Angebot beauftragt hätte, habe ich aber nicht. Und für meinen erteilten Auftrag waren nur seine Bestandteile, aber nicht seine Gesamtsumme erkennbar.
 

ChristophW

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Also ich musste auch 2x gucken aber von daher kann ich @Weihnachten verstehen das er das in der "Hitze des Gefechts" anders verstanden hat und natürlich ärgert man sich hinterher, Rechtlich ist es wie auf Hoher See man ist in Gottes Hand bei so einem Betrag sicher nicht zu empfehlen.

Grundsätzlich muss bei einem Endverbraucher(!) natürlich den Endpreis angeben aber:
  • Das Angebot enthielt ja den Endpreis, du hast dir vermutlich kein angepasstes Angebot geben lassen also wäre die Frage ob du das hättest erkenne können.
  • Es ist nicht ganz kalr ob du als Vermieter der einen Handwerksbetrieb beauftragt noch als "normaler" Verbraucher gilst, auch wenn man nicht Gewerbesteuerpflichtig ist und kein Gewerbe anmelden muss kann es sein das du trotzdem als "Geschäftmann" gelten wirst, zumindest wird man dir ein gewisse Eigenverantwortung zugestehen (ein Endverbraucher gilt grundsätzlich als "unwissend").
  • Wäre die Frage ob der Betrieb davon ausgehen mußte das du Gewerblich handelst (z.B. E-Mail Adresse von eigentragener Firma angegeben, AGB enthält Passus das private Kunden nicht bedient werden etc.pp)
  • ... ggf. noch andere Sachen ...

Ich würde es abhaken, beim nächsten mal ist man schlauer und schaut genauer hin und du kannst das ja als Haushaltsnahe Dienstleitung angeben, oder bei den Mieteinahnen voll steuermindernd ansetzen solange du es nicht auf die Mieter umlegen kannst.

....spätestens wenn man selbst schon Angebote mit Alternativen/E. P.'s geschrieben hat.....
Ja man hätte das aber auch "schöner" darstellen können z.B. einfac

Gesamtsumme Variante 1 inkl abc € Mwst (Klassische Variante): xxxx €
Gesamtsumme Variante 2 inkl ghj € Mwst (Wärmebehandlung, Stromkosten bauseits): yyy €
 

yoghurt

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Hallo,
noch eine Frage, in der Hoffnung nicht etwas überlesen zu haben, wie hat der Mieter den Befall nachgewiesen?
 

K2H

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du kannst das ja als Haushaltsnahe Dienstleitung angeben
Nach § 35a EStG nur den Lohnkostenanteil. Der muss dann auf der Rechnung als solche explizit ausgewiesen sein.

a man hätte das aber auch "schöner" darstellen können z.B. einfac

Gesamtsumme Variante 1 inkl abc € Mwst (Klassische Variante): xxxx €
Gesamtsumme Variante 2 inkl ghj € Mwst (Wärmebehandlung, Stromkosten bauseits): yyy €
Ich schreibe in meinen Angeboten, genau so wie der Kammerjäger, Alternativen zu einzelnen Positionen direkt unter die jeweilige Pos..
Nur schreibe ich in der rechten Spalte "Summe" bei den Alternativen keine Zahlen/Pos.-summen, sondern das "berüchtigte" E.P..
Jetzt sind meine Angebote oft mehrere (5 -10) Seiten lang, mit unterschiedlich vielen Alternativ-Pos..
Rechne selbst mal aus, wenn es z. B. 10 Alternativ-Pos. gibt, wie viele Kombinationen/Varianten an Gesamtsummen sich daraus ergeben können. Das gäbe eine extra Litanei an
Gesamtsumme Variante 1 inkl abc € Mwst (a, b, c): xxxx €
Gesamtsumme Variante 3 inkl def € Mwst (d, e, f): xxxx €
Gesamtsumme Variante 4 inkl abd € Mwst (a, b, d): xxxx €
Gesamtsumme Variante 5 inkl abe € Mwst (a, b, e): xxxx €
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Ich glaube nicht dass damit irgendwer besser klar käme.
 

pedder

ww-robinie
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Das heißt aber nicht das man von der Ust. befreit ist sondern nur das du die nicht zurück bekommst, und im Angebot ist ja auch klar die Mwst. ausgewiesen nur nicht für die Hitze Option die dann hier gewählt wurde...

Das schriftliche Angebot wurde doch erst erstellt, nachdem die Arbeiten fertig waren. Die mündliche Beauftragung erfolgte zum Preis, der jetzt der Nettorechnungsbetrag sein soll. (So jedenfalls habe ich den Sachverhalt verstanden.) Der Auftragnehmer ist in der Beweislast für den Vereinbarten Preis. Wenn das Angebot vor Beginn der Arbeiten vorlag, frage ich mich, warum wir hier schreiben.

Ich habe dargestellt, was ich machen würde. Muss man sicher nicht nachmachen, denn das ist der eher aggressive Ansatz.
 
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