Wenn man sich streiten will muss ja der Auftragnehmer den Preis beweisen. Dumm, sowas anzufangen, ohne vorher ein bestätigtes Angebot zu haben.
Ich meine auch nicht, dass er davon ausgehen kann, dass Du seine Preise als netto verstanden hast. Die meisten Vermeiter optieren ja nicht zur Umsatzsteuer, bzw. fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Gerade wenn an privat vermeitet wird.
Wenn der Preis also mündlich vereinbart war und die Arbeit erledigt ist, würde ich auch von brutto ausgehen und das meinem Vertragspartner mitteilen. Ich würde dann den vereinbarten Betrag zahlen und um übersendung einer korrigierten Rechnung bitten.
Die Geschichte mit meinem Heizungsbauer, der im Vorfeld immer von Netto-Preisen sprach, ohne das deutlich zu machen, habe ich bestimmt schon erzählt (wir haben das aber vorher bemerkt, weil er sein Angebot vor Beginn der Arbeiten schriftlich gestellt hatte. War dann eine Nachtsitzung bei ihm im Büro, bei der sich meine Frau von der Badewanne verabschiedet hat...)
Ich meine auch nicht, dass er davon ausgehen kann, dass Du seine Preise als netto verstanden hast. Die meisten Vermeiter optieren ja nicht zur Umsatzsteuer, bzw. fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Gerade wenn an privat vermeitet wird.
Wenn der Preis also mündlich vereinbart war und die Arbeit erledigt ist, würde ich auch von brutto ausgehen und das meinem Vertragspartner mitteilen. Ich würde dann den vereinbarten Betrag zahlen und um übersendung einer korrigierten Rechnung bitten.
Die Geschichte mit meinem Heizungsbauer, der im Vorfeld immer von Netto-Preisen sprach, ohne das deutlich zu machen, habe ich bestimmt schon erzählt (wir haben das aber vorher bemerkt, weil er sein Angebot vor Beginn der Arbeiten schriftlich gestellt hatte. War dann eine Nachtsitzung bei ihm im Büro, bei der sich meine Frau von der Badewanne verabschiedet hat...)
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