Darf ich als Auszubildener einem Junggesellen widersprechen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.947
Alter
57
Ort
Wadersloh
muss doch der Arbeitgeber für diese Frist (zB 4 Wochen) noch extra zahlen (unabhängig ob dort noch gearbeitet wird), oder nicht?
Nein, denn wäre die Kündigung außerhalb der Probezeit, ist sie außer den von dir genannten Gründen gar nicht möglich.
Die zusätzliche Möglichkeit der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

chrisil

ww-robinie
Registriert
15. November 2005
Beiträge
875
Ort
Nähe von München
Wow... 9 Seiten Theorie.
Nichts gegen den Thread Ersteller, keiner kennt hier, wie Ben und Michael schon geschrieben haben, beide Seiten.

Möglichkeiten aus meiner Sicht:
Ertragen - schlechteste Lösung mMn
Selbst klären - hmm.. hier scheinen die Fronten verhärtet zu sein.... mehrere gegen Einen.... klappt meist nicht
Mediator/Schlichter - kann klappen.... hängt aber von der Offenheit Aller Beteiligten ab und musst einen guten Vermittler finden, der da Neutral ist
Stelle wechseln - vernünftigster Ansatz.... aber hängt halt davon ab, ob die Selbsteinschätzung hier richtig ist und man ggf. vielleicht nicht doch "Die Wurzel Allen Übels" ist. Zumal noch dafür spricht, dass du wohl im aktuellen Betrieb niemanden hast, der Dich ausbildet...

Forum und Internet sind eine ziemlich ungeeignete Variante solche Dinge zu klären... keiner kennt jemanden Persönlich und vieles basiert nur auf Aussagen, Mutmaßungen und Annahmen..... da kommt nix Vernünftiges bei rum
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben Unten