Darf ich als Auszubildener einem Junggesellen widersprechen?

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moschdfass

ww-nussbaum
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... Abgesehen von deinem Fall ...
- sollte Vertragsrecht nach Gutdünken ausgelegt und angewendet werden ?
- sollte die HWK dem Ausbildungsbetrieb weiterhin Azubis anvertrauen ?

PS. ordentliche Kündigung während der Probezeit muss nicht begründet werden. Ordentliche Kündigung in der Probezeit hat gesetzliche Mindestfristen zu wahren.
 

bberlin

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Mein Chef hat immer gesagt: "Take it, change it or leave it."

"Take it" und "change it" scheinen keine Option. Bleibt "leave it". Jetzt musst du noch die beste Möglichkeit und Zeitpunkt für Dich finden, den Betrieb zu verlassen und die Ausbildung anderswo fortzusetzen.
 

pedder

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Das BBiG ist spezieller:

§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
 

Daniboy

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Gibt es in DE eine Frist für die Anfechtung einer Kündigung? Weiß wer wie lange?
 

uli2003

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3 Wochen, bis dahin muss die Klage eingereicht sein.
Sind keine Gründe vonnöten, kannst du auch nix anfechten.
 

Daniboy

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Mal nebenbei gefragt zum Verständnis von DE:
Zahlt man in DE einen Pauschalbetrag als Eigentümer an die Handwerkskammer
und die HWK ist aber für alle zuständig auch die Unselbstständigen?
Ist die Vertretung durch die HWK da noch ohne Interessenskonflikt?
Klar sind Pflichtbeitrage, aber wie ist da die Praxis, ist die HWK unabhängig?
(Wertfrei gefragt, weil ist ja in AT offenbar anders)

Gibt es noch andere Interessensanlaufstellen für Rechtsberatung der Unselbstständigen in DE?

Nachtrag: Ich stelle die Fragen zurück, das sprengt hier offenbar den Rahmen. (OT: hier wünsche ich mir manchmal eine Forensoftware mit Baumstruktur...)
 
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Mitglied 59145

Gäste
Mal nebenbei gefragt zum Verständnis von DE:
Zahlt man in DE einen Pauschalbetrag als Eigentümer an die Handwerkskammer
und die HWK ist aber für alle zuständig auch die Unselbstständigen?
Ist die Vertretung durch die HWK da noch ohne Interessenskonflikt?
Klar sind Pflichtbeitrage, aber wie ist da die Praxis, ist die HWK unabhängig?
(Wertfrei gefragt, weil ist ja in AT offenbar anders)
Gibt es noch andere Interessensanlaufstellen für Rechtsberatung der Unselbstständigen in DE?
Das sollte in einen extra Faden.

Gruss
Ben
 

uli2003

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Zahlt man in DE einen Pauschalbetrag als Eigentümer an die Handwerkskammer
und die HWK ist aber für alle zuständig auch die Unselbstständigen?
Um das auf den Thread zu portieren - die Kammer ist zuständig für die Betriebe und alle Beschäftigten ihrer zugehörigen Handwerke.
Ausgeschiedene Auszubildende streng genommen nicht mehr.
Die Rechtsberatung ist auch rein betrieblich.

Klar sind Pflichtbeitrage, aber wie ist da die Praxis, ist die HWK unabhängig?
Wovon?


Gibt es noch andere Interessensanlaufstellen für Rechtsberatung der Unselbstständigen in DE?
Rechtsanwälte. Jede Menge.
 

magmog

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Guuden,

die Kammer hat im Rahmen ihrer Aufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts von Staats wegen u.A. die Aufsicht über das Ausbildungswesen des Handwerks in ihrem jeweiligen Bezirk.

Handwerkskammer – Wikipedia
Besonders "Aufgaben".

Sie wäre mein Ansprechpartner in einem Fall wie diesem, schon um Wiederholungen vorzubeugen.
 

Besserwisser

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... ordentliche Kündigung während der Probezeit muss nicht begründet werden. Ordentliche Kündigung in der Probezeit hat gesetzliche Mindestfristen zu wahren.

Wiemeinen???
edit. Verstanden. Ist imho etwas komisch formuliert und falsch.

Kündigung in der Probezeit
Nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden:

  • Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


Nach der Probezeit ist der Azubi quasi unkündbar.
 

FredT

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Gibt es noch andere Interessensanlaufstellen für Rechtsberatung der Unselbstständigen in DE?

Ja, Gewerkschaften, als Selbsthilfeorganisationen für deren Mitglieder. Mit kostenloser Erstberatung beim Rechtssekretär des Bezirks und ggf. Überleitung an den DGB-Rechtsschutz zu gleichfalls kostenlosen weiteren Verfahren...

Mit dem Rauswurf hat sich allerdings der Lehrbetrieb keinen Gefallen getan; irgendwas bleibt immer kleben, am Lehrmeister und vor allem am Junggesellen. Mindestens der muß nämlich jetzt die bisher auf den Azubi delegierten Arbeiten mit erledigen...
 
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Daniboy

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...nach der Probezeit ist der Azubi quasi unkündbar.
Bezieht sich das auf den in DE allgemeinen Kündigungschutz ab 10 Mitarbeitern? Das ist im gegebenen Fall offenbar nicht der Fall.
@DasWuzel - Du schreibst du bist seit Oktober dort, hast du die Eckdaten schriftlich? (Eintrittsdatum, Probezeitdauer)

Nach der Probezeit ist dann die Kündigungsfrist 4 Wochen in DE?
Will sich der Arbeitgeber hier einen Monatslohn sparen?
 
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DasWuzel

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2 Wochen Lohn werden mir in jedem Fall unterschlagen. Der Vertrag war ab dem 01. eines Monats, die erste Ausbildungsvergütung kam 1 1/2 Monate später, danach immer im 4 Wochen-Rythmus mitte des Monats.
 

NiklasAG

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Nix wird unterschlagen. Der Arbeitgeber zahlt nur spät aus. Der erste Lohn nach 6 Wochen war für den Monat ab besagtem 1. Oktober(?).
Es gibt auch beispielsweise Temporärfirmen die zahlen einen ganzen Monat verschoben aus. Du bekommst den "fehlenden" Monat nach Ablauf des Arbeitsverhältnis.
 

Daniboy

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Wieso jammern, er antwortet ja nur auf meine Fragen.

Wenn eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung hier gar nicht möglich wäre, oder u,U gar nicht gerechtfertigt, muss doch der Arbeitgeber für diese Frist (zB 4 Wochen) noch extra zahlen (unabhängig ob dort noch gearbeitet wird), oder nicht?
 
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