Einplanung Holzwerkstatt in Neubau

ponG

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Moin Moin zusammen,

wir planen akutell, ein Haus zu bauen. Da darf natürlich der Platz zum Holzwerken nicht fehlen. Allerdings tu ich mich gerade schwer, die Werkstatt geeignet einzuplanen. Als absolutes Minimum würde ich gern einen 3x5m großen Raum einplanen (TKS, rundum begehbarer Werktisch, weitere Schränke usw.).

Momentan sehe ich zwei Varianten.

Variante A: Werkstatt in der Garage
Problematisch, da eventuell dann die Garage nicht mehr als Garage angesehen wird, sondern als "Wohnraum", weshalb dann z.B. eine Grenzbebauung nicht mehr möglich ist, sondern 3m Grenzabstand eingehalten werden müssten. Bei kleinen Grundstücken ist das eine Menge. Außerdem müsste dann die Garage ggf. EnEV einhalten. In anderen Quellen steht, dass ein Werkraum bis 20qm nicht genehmigt werden müsste. Grenzbebauung ist theoretisch auf 9m Länge möglich. Bei einer Doppelgarage mit Werkstatt quer am Kopfende wird das aber auch eng, wenn die Werkstatt min. 3m einnehmen soll.
Schön wäre daran natürlich, dass man alles ebenerdig hätte und auch mal auf die Garage ausweichen könnte (z.B. bei Plattenzuschnitten). Wahrscheinlich wäre das auch die kostengünstigere Lösung.

Variante B: Bauen mit Keller, dort Werkstatt
Problematisch, da ggf. Keller wegen Grundwasserspiegel nur schwer möglich, außerdem wahrscheinlich teurer. Außerdem hätte man die Schlepperei von Maschinen / Material in den Keller und Werkstücken aus dem Keller.
Baulich würde das aber etwas entspannen, Garage könnte kleiner ausfallen und auf Grenze gebaut werden. Nicht zuletzt wäre das nachbarschaftlich wahrscheinlich auch etwas entspannter, da von der Werkelei im Keller nicht viel nach außen dringen würde. Heizen usw. wäre auch unkomplizierter.

Was meint ihr dazu? Wie haben das andere Häuslebauer hier gelöst? Gibt es vielleicht noch eine von mir übersehene Variante C?

"Wohnzimmer weglassen und stattdessen die Werkstatt" zählt nicht :emoji_grin:

Ich danke euch im Voraus schonmal für eure Hinweise und Anmerkungen (die hoffentlich zahlreich kommen, bin gerade etwas aufgeschmissen).
 

Fiamingu

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Hallo Sascha,
Mir fiele dazu eine unterkellerte
Doppelgarage ein. Evtl mit grosser Luke
als Eingang und Material/Maschinenöffnung.
Geichzeitig zugang zum UnterkellertemHaus.
 

Joiner_Koblenz

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Hallo Sascha
meine erste Frage ist mal
Gewerblich oder rein als Hobby?

Die zweite, zu welchen zweiten hast Du Lust und Zeit zum Arbeiten?

Im Haus muss auch einiges an Schallschutz vorgenommen werden.
Deine Frau wird sich freuen, wenn Du Samstag noch spät die TKS anwerfen wirst!
Schneiden mit der Stichsäge in einer 38 mm Arbeitsplatte z.B. hast du auch schnell 80-85 db, je nach Säge.
Das annageln von einen Wrasenschutzblech an der Arbetsplatte hast Du 110 db :eek:

Auch wird er Keller selten mit mehr als 230 Raumhöhe gebaut.
Für eine Werkstatt sollte man schon 3 m haben!
Je nach dem was man dort fertigt und dazu nicht immer auf dem Boden kriechen möchte!
Drehe nur mal eine Platte von 90 x 200 cm, da musst Du dann schon aufpassen, dass man nicht an Boden und Decke anstößt.
Auch hängen unter der Decke ja noch die Lampen.

Ein separater Zugang von Außen wäre nicht schlecht, mit einer 2 Flügelligen Tür


Gruß Ralf
 

zehlaus

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Moin,

zunächst einmal: Nimm möglichst nie den Begriff Werkstatt in den Mund, das gibt häufig Probleme in Bezug auf Wohngebiet, Gewerbe usw., Abstellraum ist da viel geeigneter. Weiterhin achte beim Bau auf eine gute Schalldämmung, das alarmiert dann die Nachbarn deutlich weniger, denn es gibt nichts schlimmeres als Neider die die Ordnungsmacht auf den Plan rufen. Aus diesem Grunde solltest Du auch mal auf die Gegend/Nachbarschaft schauen, leider gibt es auch in Neubaugebieten immer wieder Stress mit "korrekten" Zeitgenossen. Als Hilfe zur Beantwortung Deiner Fragen wäre es zudem hilfreich zu wissen in welchem Bereich Du das Projekt starten willst, städtisch, ländlich, Schnitt des Rundstückes usw..
 

ponG

ww-birnbaum
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Hallo zusammen,

das ist eine reine Hobbyangelegenheit und das wird es auch immer bleiben. Offiziell wird es darum auch ein "Hobbyraum" :emoji_wink:

Das "Projekt" startet im ländlichen Raum, aber schon in einem Wohngebiet. Grundstück wird etwa 800-900qm haben.

Was die Zeiten und den Lärm angeht wird das alles ganz human ablaufen, da nehme ich auch heute schon Rücksicht auf Nachbarn und Familie, bzw. lege die Arbeiten so, dass ich z.B. Zuschnitte und Fräsungen eher am späten Nachmittag oder Samstags tagsüber mache, die (insbesondere für kleinere Kinder) umbequemeren Zeiten nutze ich dann für Stillarbeit. Ich habe nicht vor, spätnachts noch die Kreissäge anzuwerfen. So ist das auch mit meiner Holden kein Problem, von der kommen ja ohnehin die meisten Aufträge.

Somit werde ich da auch kleine Brötchen backen, was Raumhöhe und Zugang angeht. Auch in der Garage wären 3m nicht zu realisieren, da dann die Grenzbebauung wieder unmöglich würde. Dass das schön wäre ist klar, aber ich plane da eher mit 2,30-2,50. Dass ich dann aufpassen muss, ist dann eben so.

Es ist und bleibt ein Hobby :emoji_slight_smile:
 

max_power

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Gibt es vielleicht noch eine von mir übersehene Variante C?

Ja, ein separater Anbau der unten die Werkstatt beherbergt und oben ein Loft mit Sichtdachstuhl und wahlweise Bibliothek, Konzertflügel, Couchecke, Bar ... ist aber natürlich eine Frage des Geldbeutels ... :emoji_slight_smile: und auch da darf das EG natürlich nicht Werkstatt heißen. Vielleicht Remise, das klingt gut ...
 

Joiner_Koblenz

ww-esche
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Hi Sascha

dann hast Du ja schon mal keine Auflagen von Gewerblicher Sicht her.
Den ohne Baugenehmigung kann man aus einer Garage nicht einfach ein Werkstatt machen und Raumhöhen sind da vorgeschrieben.

Dann gehe in die Garage, so hast Du mit dem Grundwasser keine Probleme.
Auch macht es dem Auto nichts aus, wenn es mal die Nacht über im Freien steht :emoji_wink:
Eine Heizung, um bei Bedarf mal angenehme Temperaturen zu haben, kann man auch in die Garage einplanen.

Gruß Ralf
 

poobear

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Wieviel ist eine Hobbywerkstatt wert?

Zunächst würde ich nie ein Haus ohne Keller bauen. Später nachholen geht nicht und beim Wiederverkauf hilft ein Keller auch enorm. Da würde ich den Dachausbau, die Garage oder etwas anderes hinten anstellen.

Ich selbst komme als Hobbyist mit einem 3x5m Kellerraum mit 2,15m Höhe geradeso aus. Die Höhe ist gar nicht mal so problematisch, mit meinen Gerätschaften muss ich mich aber zurückhalten. Eine Metabo TK1685 und eine OF im Frästisch ist das Ende der "großen" Stationärmaschinen.
Für mein Hobby reicht es, aber hätte ich die Wahl würde ich Standardhöhe 2,50 - 2,60 wählen. Ist auch besser für z.B. eine Sauna oder Dusche, Warmwasserspeicher für Solaranlagen, .... Und ich würde 3x6m nehmen. Der zusätzliche Meter würde mehr Länge für eine FKS erlauben und Platz für eine kleine Bandsäge schaffen.

Mehr würde ich von meinem Haus für mein Hobby nicht opfern :emoji_slight_smile:.

Das Rumtragen hat mich als Hobbywerker noch nicht ernsthaft gestört.
Na klar ist größer und höher besser, aber ist das wert?


My humble opinion.

Alex
 

AhornBay

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Hallo Sascha,

das war ein Problem, mit dem ich mich auch beschäftigen "musste" - damals das Forum allerdings noch nicht kannte. Ausgangslage aber identisch.

Meine Lösung (Keller) sind dann heute so aus:

img_22761.jpg


Zu klärende Fragen / Themen aus meiner Sicht:
- Gretchenfrage: was & wie willst Du künftig arbeiten, welche Maschinen sollen rein? Es zeigen diverse Blogger, was auch auf durchaus kleinem Raum alles machbar ist. Immer eine Frage vom Aufwand und der "Leidensfähigkeit" (z. B. Umräumen, Umrüsten...)
- Kosten für Keller; nur wegen Werkstatt? Der Keller ist der prozentual teuerste Teil eines (Massiv) Hauses
- Garage: wäre nichts für mich. Thema Nutzungsänderung, EnEV und pot. Ärger mit den Nachbarn wurden schon genannt. Daneben kommt noch das Thema "Rost" und "Diebe" mit auf die Agenda.
- Schallschutz: wir haben keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen. Geht.
- Raumhöhe: 2,2 (der 2,3m - weiß ich grad nicht); normale Raumhöhe. Mehr geht immer, reicht aber
- Transport: blöd, stimmt. Geht aber. Vorallem bei 4 - 5 m langen rohen Brettern oder Platten (verarbeite ich in der Regel nicht) durchaus eine Herausforderung. Meist Zuschnitt auf dem Garagenweg, dann ab in den Keller (evtl. durch größeres Kellerfenster möglich?).
- Treppe in den Keller: Sollte "Lasten" aushalten. Man denke nur mal an eine ausgewachsene Hobelmaschine mit mehren 100 kg - da fürchtet sich eine "billig Holztreppe" schon mal...

Was würde ich heute anders machen?
- separaten Ausseneingang in die Werkstatt
- 1 m länger und breiter; mehr geht immer... Mir fehlt z. B. der Platz für eine Bandsäge.
- mehr Starkstromsteckdosen
- mehr Deckenlicht
- mehr Freizeit & Geld :emoji_slight_smile:

Meine Aufträge kommen auch von der Regierung - die wundert sich dann nur immer, dass die Projekte unter dem Strich meist ähnlich viel kosten, wie der "gleiche" Schrank vom großen gelb / blauen Riesen....

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Herzliche Grüße

Tom
 

Jan1985

ww-pappel
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Guude,

ich würde jederzeit wieder ohne Keller bauen.

Hast du mal daran gedacht die Werkstatt in ein Gartenhaus auszulagern?
Für ein Gartenhaus mit ca. 22-25m² zahlt man 3-4 T€. Mit allem drum und dran ist man bei 5-6T€.
Vorteil m.M.n. man kann fast alles selbst machen.

Da du ja noch bauen willst, könnte man direkt eine starke Stromleitung mit einplanen.

Und bei langen Werkstücken macht man ein Fenster auf oder die Doppeltür und hat genug Platz zum Zuschneiden. Deckenhöhe liegt je nach Dachform bei 2,1m -2,5m.

Ich bin mit einer solchen Lösung sehr zufrieden und versichert ist der ganze Spaß auch.
 

ponG

ww-birnbaum
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Hi Sascha

dann hast Du ja schon mal keine Auflagen von Gewerblicher Sicht her.
Den ohne Baugenehmigung kann man aus einer Garage nicht einfach ein Werkstatt machen und Raumhöhen sind da vorgeschrieben.

Dann gehe in die Garage, so hast Du mit dem Grundwasser keine Probleme.
Auch macht es dem Auto nichts aus, wenn es mal die Nacht über im Freien steht :emoji_wink:
Eine Heizung, um bei Bedarf mal angenehme Temperaturen zu haben, kann man auch in die Garage einplanen.

Gruß Ralf

Bei der Garagenvariante habe ich aber den Eindruck, dass das rechtlich eine Grauzone ist (Umnutzung). Wenn mir da ein Nachbar dann mal querschießt (Neubaugebiet, daher ist gut möglich, dass ich nicht mal weiß, mit wem ich in Zukunft das Vergnügen habe) und mir das Werkeln in der Garage untersagt wird, dann ists ganz vorbei mit dem Hobby.

Es sei denn, jemand kann schwarz auf weiß belegen, dass mir da keiner etwas kann, wenn ich hobbymäßig in der Garage einen Werkraum von max. XXX m² einrichte.

@De Rheinländer: Alles ist relativ :emoji_slight_smile: Aber wenn du mal 900qm rechnest, auf jeder Seite 3m Grenzabstand abziehst, dann noch den Hof wegnimmst usw, dann bleibt nicht mehr viel Fläche für Haus und Garage, wenn diese aneinanderstehen sollen, ohne dass die Garage gleich an einer halben Hauswand Fenster verhindert. Also sich nur etwas über Eck berühren.

@Jan1985: Im Gartenhaus wäre nicht mein Fall. Wäre bei der gewünschten Größe auch wieder ein ganz schöner Trümmer (separate Genehmigung notwendig, wieder das Thema Grenzbebauung usw) und da wäre wieder das Nachbarschaftsthema. Da müsste man schon relativ viel Aufwand treiben, das einigermaßen zu isolieren. Feuchtigkeit usw. wie von Tom angesprochen kommen dann auch noch dazu. Strom muss hin, geheizt werden will auch und und und. Das sehe ich eher als Lösung, wenn man bereits wohnt und dann eine Werkstatt braucht. Wenn ich neu baue, ist das eher die letzte Lösung.
 

Georg L.

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Bei uns im Ort hat nahezu jede Garage einen angebauten Abstellraum, der in vielen Fällen auch als Werkstatt genutzt wird.
Eine andere Alternative die mal gesehen habe war eine "Doppelgarage" mit zwei hintereinander liegenden Stellplätzen. Irgenwann war dann eine Schiebetür eingebaut, die den hinteren Teil abtrennte und der seither als Werkstatt benutzt wird. Ist übrigens ganz praktisch wenn man längere Teile sägen oder hobeln muss.
 

ponG

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Eine andere Alternative die mal gesehen habe war eine "Doppelgarage" mit zwei hintereinander liegenden Stellplätzen. Irgenwann war dann eine Schiebetür eingebaut, die den hinteren Teil abtrennte und der seither als Werkstatt benutzt wird. Ist übrigens ganz praktisch wenn man längere Teile sägen oder hobeln muss.

Das geht aber schon aufgrund der 9m maximalen Grenzbebauung nicht. Zwei Stellplätze hintereinander nehmen da mehr Tiefe ein.
 

Joiner_Koblenz

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dann noch den Hof wegnimmst usw,

900 m² sind ja doch schon eine Menge Holz,
ich habe 880 m².
Wegen der Nutzung, trage wie oben schon geschrieben Garage / Hobbyraum ein.
Dann hast Du, keine Nutzungsänderung die Probleme bereiten kann.

Nur Grundwasser, wo die immer mehr steigen und dann Holz und Maschinen im Keller? :emoji_frowning2:
Da kam die Tage ein Bericht, was da gar nicht so berechnet wurde und was die betroffenen Menschen für Probleme haben. :emoji_frowning2:

Vollgelaufene Keller, Schimmel im Wohnzimmer : Millionenschäden in Eigenheimen durch steigendes Grundwasser | Videos und Manuskripte | report München | Das Erste | Fernsehen | BR.de

Gruß Ralf
 

ponG

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Sehe ich etwas anders. Denn bereits ein Hobbyraum kann als Umnutzung angesehen werden. Eine Garage dient nur dem Abstellen von Autos, Fahrrädern, Gartengerät usw.

Leider finde ich nirgendwo schwarz auf weiß, was eine Nutzungsänderung ausmacht und was nicht... Ob das zum Beispiel in Stunden der Nutzung / Woche gemessen wird, inanspruchgenommenem Platz oder sonstwas...

Und was das Grundwasser angeht, kann man ja heute auch einiges machen (weiße / schwarze Wanne). Da würde ich mir bei einem Neubau garnicht soooo große Gedanken machen. Kenne niemanden, der bei uns in der Gegend in den letzten 10-15 Jahren gebaut hat und jemals Wasser im Keller hatte.
 

AhornBay

ww-robinie
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Hallo Sascha,

ein Kommentar zum BauGB schreibt hierzu:
"Eine Änderung der bisherigen Nutzungsweise einer baulichen Anlage, die zu einer von der bisherigen Nutzung abweichenden Zweckbestimmung führt, ist eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung, wobei es nicht darauf ankommt, dass damit eine bauliche Veränderung einher geht."

Im normalen Deutsch heißt dass dann:
- Garage = Auto + Zubehör; erleichterte Genehmigungsvorausetzungen (z. B. mögliche Grenzbebauung)
- Hobbyraum = kein Auto; Genehmigungsanforderungen, wie im "normalen" Haus

Alles weitere kann Dir aber Euer Architekt / Anwalt erläutern. Alles nicht immer ganz so trivial.

Herzliche Grüße

Tom
 

DoktorHirnlos

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Hallo. Es kommt auf dein Bundesland an... hast du das irgendwo geschrieben? Das ist alles Landesrecht.
In NRW ist die Sache eindeutig.
1) Garagen sind Abstellräume. Da kann man reingehen oder -fahren um etwas abzustellen und zu lagern, aber nicht drin werkeln, arbeiten, Karten spielen oder sonstiges machen. Garagen brauchen eine Baugenehmigung aber lösen keine Abstandsflächen aus, müssen also nicht vom Nachbarn genehmigt werden. Sobald die Garage für irgendetwas anderes als fürs Abstellen benutzt wird, lösen sie auch eine Abstandsfläche aus und man braucht die Erlaubnis vom Nachbarn und eine neue Baugenehigung. Sogar, wenn man nur das Dach begrünt. Das findet sich zum Beispiel im Nachbarrechtsgesetz und den zugehörigen Urteilen.
2) Gartenhäuser sind auch nur zum Abstellen da. Die sind in NRW (wenn nicht durch den Bebauungsplan geregelt) bis zu einer Größe von 30 kubikmetern genehigungsfrei und lösen zusätzlich keine Abstandsflächen aus (Landesbauordnung und Nachbarrechtsgesetz NRW). Man muss sich also von niemandem eine Erlaubnis holen bis zu dieser Größe... aber eben auch nur, solange sie als Gartenhaus (=Abstellraum) genutzt werden.

Zur Definition von "Aufenthaltsraum" findet man bestimmt auch irgendeinen juristisch verschwurbelten Text, aber der Wikipedia Artikel hilft vielleicht auch :emoji_wink:
Aufenthaltsraum ? Wikipedia

Achtung: Frag unbedingt beim Bauordnungsamt von deiner Stadt nach, ob es irgendwelche Bedingungen für Gartenhäuser gibt. Es gibt Grundstücke, da dürfen die nur auf bestimmte Flächen gebaut werden, der Rest ist gesperrt.
 

ponG

ww-birnbaum
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Hallo Sascha,

ein Kommentar zum BauGB schreibt hierzu:
"Eine Änderung der bisherigen Nutzungsweise einer baulichen Anlage, die zu einer von der bisherigen Nutzung abweichenden Zweckbestimmung führt, ist eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung, wobei es nicht darauf ankommt, dass damit eine bauliche Veränderung einher geht."

Im normalen Deutsch heißt dass dann:
- Garage = Auto + Zubehör; erleichterte Genehmigungsvorausetzungen (z. B. mögliche Grenzbebauung)
- Hobbyraum = kein Auto; Genehmigungsanforderungen, wie im "normalen" Haus

Alles weitere kann Dir aber Euer Architekt / Anwalt erläutern. Alles nicht immer ganz so trivial.

Herzliche Grüße

Tom

Hallo Tom,

vielen Dank für die Information.

Ich versuche da mal den Umkehrschluss: Solange ich dauerhaft auch einen oder mehrere PKW drin unterstelle (auch während ich Holzwerke im Nebenraum), ist das Gebäude auch eine Garage? :emoji_slight_smile: Und eine Teilweise Nutzung der Garage zum Holzwerken macht daraus nicht direkt eine Werkstatt.

In dem Fall würde ich den Raum nämlich so groß es das Baurecht zulässt vorsehen, als "Abstellfläche" einplanen und dann schauen, was ich draus mache. Wenn ich dann noch zu zumutbaren Zeiten und nicht 30h/Woche mein Hobby betreibe, sollten das ja auch für die Nachbarn ok sein.
 

Joiner_Koblenz

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Sehe ich etwas anders. Denn bereits ein Hobbyraum kann

Dann darf er im Streitfall, dort die Maschine und Holz lagern, aber je nach Auslegung noch nicht mal für sich Privat arbeiten.

das hier habe ich gefunden
http://www.edk.de/pdfs/neu/Nutzung einer Privatgarage als Werkstatt.pdf

Ist leider so eine Juristische Auslegung.
Recht haben, bedeutet ja nicht Recht bekommen!

Wer kann den schon sagen, wen man als Nachbar bekommt?

Meine 2 te und jetzige Frau, wollte nicht an den Rhein und wir suchten eine Immobilie.
Mein Augenmerk war
Mischgebiet! Ländlicher Bereich, Flachbungalow mit Anbauten und ringsum grün. und
Erstes Objekt, auch noch eine ehemalige Werkstatt drin gewesen! Super das sollte passen :emoji_grin:
Zum Besichtigungstermin bin ich mit dem LKW hin. :emoji_grin:
Stehe vor dem tollen Haus, und ein Nachbar kommt und fragt mich; wollen Sie ....
In einem Atemzug sagte er mir, Hier ist nichts mehr mit Gewerbe, nur noch reines Wohnen :emoji_frowning2:
Das war bei 5 Immobilen so :emoji_frowning2:

Da blieb meiner Frau nur übrig, zu mir an den Rhein zu ziehen :emoji_grin:

Gruß Ralf
 

ponG

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Habe gerade nochmal in die Niedersächsische Bauordnung geschaut.

Dort lese ich:
"Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m"

Also entweder Kriterium "Garage", es stehen ein oder mehrere PKW drin. Wäre erfüllt.

Dann definiert die Bauordnung:
"Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben."

Oder aber auf diese Weise Kriterium B "Gebäude ohne Aufenthaltsräume", wenn ich die Deckenhöhe bei knapp 2,40 m belassen würde.

So wie ich jetzt hier die Meinungen lese, wäre ein Umnutzung (meiner laienhaften Einschätzung nach) nicht der Fall, wenn weiterhin der eigentliche Zweck, also das Abstellen von PKW, erhalten bliebe.
 

Holz-Fritze

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Hallo Tom,

vielen Dank für die Information.

Ich versuche da mal den Umkehrschluss: Solange ich dauerhaft auch einen oder mehrere PKW drin unterstelle (auch während ich Holzwerke im Nebenraum), ist das Gebäude auch eine Garage? :emoji_slight_smile: Und eine Teilweise Nutzung der Garage zum Holzwerken macht daraus nicht direkt eine Werkstatt..

Nein dieser Schluss ist falsch. Eine Garage ist nur ein reiner Abstellraum. Alles andere ist eine Nutzungsänderung. Erst seit kurzem erst darf man überigens in NRW eine Garage als einem reinem Lagerraum benutzen. Früher durfte man nur Fahrzeuge darin lagern.:mad:
 

DoktorHirnlos

ww-fichte
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Nein Sascha, das ist nicht meine Meinung. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass du damit falsch liegst. Sobald du den Raum auch für etwas anderes nutzt, ist es keine reine Garage mehr.

Nach deiner Logik könntest du ja auch in einer Mietwohnung ein Geschäft aufmachen, denn wenn du auch noch drin wohnst, bleibt es eine Mietwohnung !?!?! Das ist doch gaga...
 

dascello

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Liebe alle,

ich finde es sinnvoll, an dieser Stelle Fragen nach existierendem Recht zu stellen.
Frage und Rat darüber, wie existierendes Recht zu beugen ist, halte ich aber für sehr bedenklich. Zu dünn das Eis....


Es grüßt vom nicht vereisten Rhein


Michael
 

ponG

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Okay, okay, das war jetzt vielleicht etwas weit getrieben.

Ich denke, dass unter der Argumentation "Garage + Abstellraum" eine Grenzbebauung genehmigt würde. Das ist bei uns in der Gegend in den Baugebieten ziemlich üblich.

Um nochmal auf die Frage nach existierendem Recht zurückzukommen:
Wo steht denn definiert, was genau denn eine Nutzungsänderung ausmacht? Setzt eine Nutzungsänderung gewerbliche Interessen voraus? So wie in dem Mietwohnung / Geschäft-Beispiel von DoktorHirnlos. Dazu habe ich in der NBauO nichts gefunden...

Ich weiß, das ist kein Juraforum hier... aber das Thema treibt mich gerade ziemlich um. Möchte ungern mit dem Umzug mein Hobby an den Nagel hängen. Im Gegenteil, ich möchte den Umzug auch nutzen, um mir endlich mehr als eine Schuppen-Werkstatt einrichten zu können.
 
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