joh.t.
ww-robinie
Das ist dann aber nix mehr barrierefrei...> 5 cm ab OK wasserführende Schicht (= Belag) bis OK Abdichtung an Schwelle Balkontür.
Das ist dann aber nix mehr barrierefrei...> 5 cm ab OK wasserführende Schicht (= Belag) bis OK Abdichtung an Schwelle Balkontür.
Die Sachfrage aus dem ersten Post war: und ich finde die Idee immer noch charmant:
" Ein Gedanke (mit dem Kunden zusammen übrigens) war dem Kunden anzubieten wir bieten an Terrasse ab 2 Meter vor Fenster zu erneuern, Rest zum Fenster erfolgt "bauseits" - ?
Das ist dann aber nix mehr barrierefrei...
OK Belag zu hoch=Rinne, OK tief genug in Bezug zur Schwellenabdichtung=keine Rinne. Also doch ein Bezug zur Ausführung.Massgebend ist OK Belag, die du als Anbieter der Leistung im Bezug auf die Abdichtung der Schwelle der Balkontür
falsch geplant hast, nicht die Ausführung.
Servus,
ich habe gerade wieder so einen Fall: Terrassenbelag soll erneuert werden, OK Belag IST ist derzeit Bündig mit Balkontürschwelle - (ohne Entwässerungsrinne) gefällt denen supergut, funktioniert auch seit Jahren...Nun soll Belag erneuert werden und wir kommen auf Teufel nicht tiefer...
In der Medizin kann jeder Arzt seinem Patienten sagen hier das Medikament ist dafür nicht zugelassen, aber ich denke es wirkt und wenn du es haben willst unterschreib hier.... nennt sich "Off Label use" alles fein
Im Handwerk ist die Rechtslage wohl egal ob dein Kunde zugestimmt hat und du ihn aufgeklärt hast: Du bist im Zweifel dran...
Wie würdet ihr vorgehen?
Ein Gedanke (mit dem Kunden zusammen übrigens) war dem Kunden anzubieten wir bieten an Terrasse ab 2 Meter vor Fenster zu erneuern, Rest zum Fenster erfolgt "bauseits" - ?
Grüße
Aber warum keine Rinne statt des letzten Bretts setzen?
Immer noch Planung: wenn ich heute > 15 cm Höhe über Belag zur Verfügung habe und ohne Rinne plane und ausführe,... OK tief genug in Bezug zur Schwellenabdichtung=keine Rinne. Also doch ein Bezug zur Ausführung.
Servus, oder keinen Bock das richtig gemachte zu bezahlen.Oder eher kein Bock, es richtig machen zu lassen.
Sich an Normen zu halten ist keinesfalls eine Garantie für die richtige Ausführung. Du musst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen.Oder ich habe kein Vertrauen, dann halte ich mich an die Normen. Dann kann ich auch auf die Richtigkeit vertrauen.
Ganz genau, meine Rede. Wasser muss weg vom Haus.Sich an Normen zu halten ist keinesfalls eine Garantie für die richtige Ausführung. Du musst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen.
Guuden,
ich weiß nicht, warum ein Profispaßbastler überhaupt im Profiforum Antworten erhält.
Bereits der Nick macht doch klar, dass ein Bastler versucht sich als Profi auszugeben,
und/oder ein Profi versucht seine mangelnden Fähigkeiten und/oder mangelndes Fachwissen
als Bastelei schön zu reden.
Hallo
So einfach ist es nun wirklich nicht. Ich arbeite vorwiegend in bestehenden Bauten. Praktisch alle entsprechen nicht mehr den heutigen Vorschriften.
Da ist es oft sehr schwierig zu urteilen ab wann und wo man die heutigen Vorschriften anwenden kann und muss. Oft stellt man fest, dass eine vorschriftsgemässe Ausführung fast nicht möglich ist und wenn man stur die heutigen Regeln anwenden wollte nur die Kunden verärgert.
Allen die behaupten die Vorschriften seien einfach immer anzuwenden kann ich nur mitteilen sie hätten wohl kaum mit der Praxis zu tun.
Die Rechtsunsicherheit kommt dazu weil die Gerichte es sich generell einfach machen und oft den Ausführenden allein in der Pflicht sehen für alle
Abweichungen.
Bis jetzt ist mir immer noch unklar wie das Detail mit dem Boden-Türanschluss aussieht. Die Wasserdichtung dürfte ja wesentlich unter dem Niveau des Terrassenbodens liegen. Sofern darunter Naturboden/Kies ist läuft das Wasser sowieso ab. Aber wie geschrieben, ohne Details keine Ahnung.
Gruss brubu
Hört sich so an als ob der Teil mit dem Flachdach nachträglich angebaut wurde.Das trifft es gut - Foto hab ich leider keins zur Hand, aber zu Situation: Flachdach also drunter ist ein Kellerraum (abgedichtet mit Folie) Fensterrahmen praktisch bündig mit dem Flachdach vielleicht 1 cm höher - OK Belag Terrasse bündig mit übergang und Innenboden. die jetztige UK hat ca 3 cm Höhe, die Dielen derzeit 18! mm - (das gilt für die ersten 50 cm danach deutlich mehr Höhe unter der Diele, - Dachvorsprüng direkt im Geschoss drüber 50 cm...
Öhm nee, denn "Wohnraumerweiterungen" (oder auch Aufenthaltsraumerweiterungen) sind baurechtlich genehmigungspflichtig. Ganz heikel wird es, wenn es sich ab einer Gebäudeklasse 4 geht.Kann sein ist aber von der Sache egal oder ?
Öhm nee, denn "Wohnraumerweiterungen" (oder auch Aufenthaltsraumerweiterungen) sind baurechtlich genehmigungspflichtig. Ganz heikel wird es, wenn es sich ab einer Gebäudeklasse 4 geht.
Es kommt wie immer darauf an, welche LBO, Inhalt B-Plan, Umgebung, Behörden usw. spielt halt alles auch mit rein....
(Mal abwarten, was civil engeneer dazu sagt....)
So sieht es aus. Es geht um keinen Neubau. Und ich lese auch nirgends, was überhaupt verbaut werden soll. Terrassendielen? Längs oder quer zum Fenster/zur Tür? Wozu die Rinne? Die Dichtungsebene liegt doch tiefer und ist vorhanden.Dann muss man halt nachdenken und eine Lösung finden die sicher funktioniert.
Ein Regelwerk, egal in welcher Branche, ist erstens kein Gesetz und zweitens kann es unmöglich alle vorkommenden Bedingungen abbilden.
Dann ist halt eigenes Denken angesagt.
Findet man keine Lösung dann lässt man die Finger davon.