ich überweise per Dauerauftrag.
Kenne ich im eigenen Umfeld auch nur von Leuten, die die GEZ "nicht so mögen."
Bei mir haben die ein Lastschriftmandat. Das dürfte auch der weitaus größte Teil so handhaben. Und... das dürfte auch der Grund für den Wechsel der Bankverbindungen sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass etwas knapp unter zwei Prozent der Einzüge fehlschlagen. Die weitaus meisten Gründe sind eher nicht "bösartig". Allerdings kann auch die eigenen kontoführende Bank dafür Gebühren erheben. Manche viel, manche weniger. Die Landesbanken vielleicht gar nicht. Bei der Masse macht das einen Riesenbetrag.
Zum politischen Rest nur ein simpler Fall...
In Straßburg hat erst vor kurz vor der österlichen Zeit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem ganz individuell verstandenen Auferstehungswunsch einen Riegel vorgeschoben: Beschwerdeführend war ein als Frau geborener, sich aber als Mann fühlender (und auch verbrieft, gesiegelt und gestempelt so amtlich anerkannter) Mensch.
Dessen Begehr: Er wollte als Vater des Kindleins eingetragen werden, welches er vor rund zehn Jahren selbst und getreulich neun lange Monate unterm eigenen Herzen getragen hatte. "Gezeugt" mittels einer profanen anonymen Samenspende.
Das Gericht erteilte dem Ansinnen eine Abfuhr. Das arme Kind muss nun leider auch fürderhin weiter ohne bekannten Vater aufwachsen. Ist das gut? Ich weiß es nicht.
Ist das besser? Ich weiß es nicht. Denn das arme kindseiende Menschlein muss nun eben auch mit einer Mutter leben, die sich längst wieder eines gesegneten Bartwuchses erfreuen darf.
Ein nachösterliches Hallelujah der Hormonbehandlung...
Sicher, das ist keine Massenerscheinung. Ich muss aber - völlig schnurz, ob ich damit der Mehr- oder einer beknackten Minderheit angehöre - nicht verstehen, warum sich mehrere Gerichtsinstanzen überhaupt mit so einem Unsinn befassen müssen.