Grundsteuer

odul

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Sagt mal, das Thema habe ich als noch auf dem Tisch liegen. Ich habe vorgestern einen Versuch gemacht, das auszufüllen und ich kann nur den Kopp schütteln. Irgendwann habe ich es verärgert aufgegeben. Sowas von bedienerunfreundlich und Behördendeutsch pur.

Wie geht es euch damit?
 
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hlzbt

ww-esche
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irgendwo
Ohne das "grundsätzliche Fass" aufzumachen und für HB und HH beschränkt: Für 3 private EFHs (nein, nicht alles meine, sondern auch Ausfüllen für Familienangehörige ohne bisherigen Elster-Zugang) war ich an einem knappen Nachmittag durch. Gute Onlinehilfe, leichter verständlich als die Angebote meines Klempners..., von der Benutzerführung besser als viele Webshops. Ich war sehr positiv überrascht, gerade in Anbetracht der vielen Kritik im Vorfeld. Und, nein, ich arbeite im richtigen Leben weder im Grundbuchamt noch als Steuerberater, bin also mit dem Thema nicht wirklich vertraut.
 
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Hallo,
bin selbst mal gespannt. Ich warte noch auf Post von Herrn Elster, in der mir per Briefpost meine beantragte Zugangskennwortgeheimpasswortcode-ID mitgeteilt wird.
Rheinland-Pfalz soll ja bedienerfreundlicher sein als Hessen.
Wobei sich die Frage stellt, warum man für 16 Bundesländer je eine eigene App entwickeln musste.
Gruß
 

joh.t.

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bei den Zwergen
Ohne Ahnung schwierig in Elster.
Aber die Dame an der telefonischen Beratung wR sehr nett und geduldig.
Ist seit Montag durch.
Aber insgesamt nicht selbsterklärend und zuviel Bürokratiedeutsch und in sich nicht logisch. Bei 2 Erklärungen für 1 Grundstück Grundsteuer A und B und das Nirgendwo explizit erklärt wird...
 

andibarth

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Ich hatte auch 2 Anläufe gemacht und war so wütend das ich den Computer fast zum geschlossenen Fenster rausgeschmissen hätte.
Hatte mich dann nochmal zusammengerissen und dann hatte es funktioniert.
Hier in BW haben bisher gut 2/3 abgegeben kam gestern im Radio….
 

Time_to_wonder

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Ich hatte zwei Reihenhaus-Grundstücke mit Wohnbebauung zu bearbeiten. Für das erste hab ich etwa zwei Stunden gebraucht, für das zweite etwa zwanzig Minuten. Es war wie bei der Steuererklärung: Wenn man sich einmal drauf einlässt und loslegt, geht es eigentlich.

Ich bin aber auch mit etwas "Mut zur Lücke" rangegangen. Aber an Ende war ich zufrieden. :emoji_slight_smile:
 

KalterBach

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Sagt mal, das Thema habe ich als noch auf dem Tisch liegen. Ich habe vorgestern einen Versuch gemacht, das auszufüllen und ich kann nur den Kopp schütteln. Irgendwann habe ich es verärgert aufgegeben. Sowas von bedienerunfreundlich und Behördendeutsch pur.

Wie geht es euch damit?
Ausgefüllt, drei Mal die Augen gerieben, einmal nachgefragt und zurück zum Alltag.

Mir fällt so etwas auch schwer, aber „watt mutt, datt mutt“.

Der Interessante Teil kommt ja erst noch, wenn der Bescheid da ist. Hier rüsten sich schon etliche wegen falscher Bewertungsgrundlagen.
 

brubu

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Der Interessante Teil kommt ja erst noch, wenn der Bescheid da ist. Hier rüsten sich schon etliche wegen falscher Bewertungsgrundlagen.
Hallo
Dann ist das wie bei uns, so muss gegen die Ämter Rekurs eingelegt werden und nicht selten bekommen wir bei uns als einfache Bürger Recht.
Gruss brubu
 

welaloba

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Ich habe das für ein Stück Brachland in Rheinland Pfalz versucht. 2 Stunden. Dann gebe ich auf, dann entdecke ich, dass mir eigentlich im August 22 schon ein Infoschreiben zugestellt werden sollte. Das habe ich dann per Mail mit dem zuständigen FA kommuniziert. Bis auf Lesebestätigung kam nix, ich bin gespannt auf "Datenstammblatt / Ausfüllhilfe"....
 

fahe

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Ich habe vorgestern einen Versuch gemacht
...ach. Doch schon so zeitig? :emoji_wink:

Ich finde, für die Masse von Ein- und Zweifamilienhäusern ist man da schnell durch. Die meiste Zeit habe ich damit verbracht, das Schreiben vom Finanzamt zu suchen, mit dem Sie mir das Aktenzeichen verraten haben.

Was mir nicht gelungen ist: Mein Werkstattgebäude irgendwie unterzubringen. Ich hab's redlich versucht. Einmal den kompletten Formularwust als Zweifamilienhaus + zusätzliche Nichtwohngebäude. Einmal von Anfang an als "Gemischt genutztes Grundstück". Mit beiden Ansätzen bin ich nicht zu einer fehlerfreien Prüfung gekommen. Ich hab dann die Auskunft des Chatrobots und die einer befreundeten Steuertante ernst genommen... und hab' das erst einmal unterschlagen...:emoji_wink:

Ich werde aber mal anrufen...

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seschmi

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Wie schwierig das ist, hängt halt auch stark davon ab, um was es geht. Das klassische Einfamilienhaus ist ja recht einfach und schnell erledigt.
Schwierig sind Mischnutzungen, Landwirtschaft und solche Dinge, die halt nicht Standard ist.
 

uli2003

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Und, @uli2003, @keks010982, wie sieht es aus bei euch?
Ich habe meins abgegeben. Falls ihr nicht gelöste Fragen habt, kann ich euch gerne helfen. :emoji_grin:

Was mir nicht gelungen ist: Mein Werkstattgebäude irgendwie unterzubringen. Ich hab's redlich versucht. Einmal den kompletten Formularwust als Zweifamilienhaus + zusätzliche Nichtwohngebäude.
Das gelingt dir auch nicht, bzw. ist steuerlich uninteressant.
Um ein EFH und ein Geschäftsgrundstück unterzubringen, benötigst du zwei! Aktenzeichen mit der Schlüsselnummer 3.
Da du nur eines hast, musst du entweder noch eines beantragen, oder den steuerlich ungünstigeren Weg der Mischbebauung gehen, die
in deinem Fall aber eigentlich nicht richtig ist.
Mischbebauung resp. Mischnutzung bedeutet, dass geschäftliche Nutzung UND Wohnraum in EINEM Gebäude sind.

Meine anfängliche und nun auch endliche Problematik lag darin, dass ich von der Gemeinde:
Die meiste Zeit habe ich damit verbracht, das Schreiben vom Finanzamt zu suchen, mit dem Sie mir das Aktenzeichen verraten haben.

ebendiese Abgabenbescheide bekommen habe. Übrigens, das Finanzamt hat in den meisten Fällen nur mittels EINEM Aktenzeichen die Aufforderung zur Abgabe versendet. Hat der Steuerzahler mehrere, muss er auf die Abgabenbescheide schauen.

Den vorzitatlichen Satz zu Ende bringen wollend:
Ich bekam einen Abgabenbescheid mit der Schlüsselnummer 1 (Landwirtschaft) und einen mit Schlüsselnummer 3 (Wohnhaus/Gewerbe).
Auf dem mit 1 waren jedoch Grundsteuer A UND B aufgelistet, auf dem mit 3 das EFH.
Ersterer Bescheid ist gar nicht möglich, es kann nicht Grundsteuer A und B auf einem Bescheid, ebenso wenig Landwirtschaft mit Geschäftsgrundstücken vermischt sein. Das führt IMMER zu einem Fehler in Elster.
Nach einem weiteren Telefonat mit dem Finanzamt unter Einsicht ins Grundbuch konnten wir dann ein weiteres, bisher nie aufgetauchtes Aktenzeichen für mich ermitteln, sodass ich nun 3 Erklärungen mit 3 verschiedenen Aktenzeichen fehlerfrei abgeben konnte.

Die Gemeinde sagt, sie hat nur das weitergegeben, was sie vom Finanzamt bekommt, das Finanzamt sagt, die Gemeinden machen eh was sie wollen. Tja, wenn das so ist..
 

HolzandMore

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Vor 2 Tagen hätte ich beinahe den gleichen Faden angefangen - dann hab ich aber einfach mich durch die Formularseiten gekämpft und meine 2 Erklärungen abgegeben. Danach war ich aber total verunsichert. Überall wird von Hausalter, Wohnungsgröße etc gesprochen, doch das musste ich gar nirgends ausfüllen. Hatte schon die Hauspläne aus den 60er Jahren rausgekramt.
Dann habe ich festgestellt dass es in BW doch sehr einfach gemacht wurde, es reicht im Prinzip Flurstücksnummer, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert. Auf meinen Bescheid bin ich jetzt auch mal gespannt um wieviel teurer das wird.
 

ger-247

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Das Eigenheim der Eltern war fix erledigt.
Ich musste aber noch für unseren Verein ran. Zwei Grundstücke: Eins im Eigentum, darauf aber Pachtparzellen mit Wochenendhäusern.
Für den allgemeinen Teil als gemeinnütziger Verein war natürlich Steuerbefreiung zu beantragen. Bei Nichtwohngrundstücken ist für die Sachwertermittlung jedes Gebäude einzeln zu erfassen. Sind 12 Stück gewesen, 5 davon im Fremdeigentum. Fragt nicht wie lange es brauchte, alle relevanten Zahlen von den Eigentümern zu bekommen. :emoji_wink:
Ach ja ein Grundstück mit Erbbaupacht und 3 Erbbauberechtigten kam auch noch drauf.

Ich habe jedenfalls einigermaßen die Schnauze voll. Die zwar freundlichen Mitarbeiter beim FA haben auch mehrmals die Hände gehoben und mich von Telefon zu Telefon weitergereicht.
Den Bookmark für den Einspruch habe ich schon gespeichert.:emoji_joy:
 

stedaniel

ww-kirsche
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Ich warte noch auf den Bescheid bei dem ich dann Einspruch erheben werde. :emoji_wink:

Es wurde ja schon vielfach in Funk und Fernsehen dazu geraten vorsorglich mal Einspruch zu erheben, da sonst später nix mehr geändert werden kann. Wie macht man das? Auch über Elster? Und vor allem wie begründet man den Einspruch? Eine allgemeine Unsicherheit ist ja sicher nicht der richtige Grund?
 

HolzandMore

ww-robinie
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Weiß eigentlich jemand wie das mit der Steuererleichterung/-reduzierung bei Grundstücken gehen wird, wo ein denkmalgeschütztes Gebäude drauf steht?
 

uli2003

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Den Einspruch kannst du bis 4 Wochen nach Ergehen des Bescheides formlos und ohne Begründung einlegen.
Die Frage ist natürlich wozu das führt. Keinesfalls dazu, dass keine Steuern bezahlt werden müssen.
Die Gutachterausschüsse legen die Bodenrichtwerte fest, zur Berechnung des (möglichen) Ertrags gibt es Formeln, die Hebesätze legen die Gemeinden fest.

Der Einspruch kann folglich nur dazu dienen, die entsprechenden Flächen erneut nachzuweisen, so sie denn falsch zugeordnet sind.
 
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