Grundsteuer

uli2003

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Dann habe ich festgestellt dass es in BW doch sehr einfach gemacht wurde, es reicht im Prinzip Flurstücksnummer, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert. Auf meinen Bescheid bin ich jetzt auch mal gespannt um wieviel teurer das wird.
Das ist bei landwirtschaftlichen Flächen der Fall (Bewertung über die mit anzugebende EMZ - Ertragsmesszahl). Bebauung wird nach Ertrag bewertet, daher müssen dazu zwingend die Größen bekannt sein (Bei Wohnflächen in der Regel netto, Geschäftsgebäude brutto).
 

ger-247

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Der Einspruch kann folglich nur dazu dienen, die entsprechenden Flächen erneut nachzuweisen, so sie denn falsch zugeordnet sind.
Genau, es geht um die korrekte Erfassung der Gegebenheiten und deren Einordnung. Nicht darum ob Steuer zu zahlen ist. Geh mal davon aus, dass eine Menge an Erklärungen aus Unwissenheit nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllt wurden.
Nach einem Einspruch kann man sich dann wenigstens sicher sein, dass sich ein hoffentlich gut geschulter Finanzbeamter der Sache noch einmal annimmt und prüft.
 

Kony

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Das ist bei landwirtschaftlichen Flächen der Fall (Bewertung über die mit anzugebende EMZ - Ertragsmesszahl). Bebauung wird nach Ertrag bewertet, daher müssen dazu zwingend die Größen bekannt sein (Bei Wohnflächen in der Regel netto, Geschäftsgebäude brutto).
Nein, in BW ist Grundsteuer A und B von dem Bodenrichtwert und Grundstücksgöße abhängig. Daraus errechnet das Finanzamt die Steuermesszahl, die wiederum mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Angegeben müssen in beiden Fällen nur Grundstücksgröße und Bodenrichtwert.
Deswegen ist höchst wahrscheinlich die Grundsteuer B in Baden-Württemberg Verfassungswidrig, da es egal ist ob darauf eine Villa oder alte Hütte steht.
 

Martin45

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...ach. Doch schon so zeitig? :emoji_wink:

Ich finde, für die Masse von Ein- und Zweifamilienhäusern ist man da schnell durch. Die meiste Zeit habe ich damit verbracht, das Schreiben vom Finanzamt zu suchen, mit dem Sie mir das Aktenzeichen verraten haben.

Was mir nicht gelungen ist: Mein Werkstattgebäude irgendwie unterzubringen. Ich hab's redlich versucht. Einmal den kompletten Formularwust als Zweifamilienhaus + zusätzliche Nichtwohngebäude. Einmal von Anfang an als "Gemischt genutztes Grundstück". Mit beiden Ansätzen bin ich nicht zu einer fehlerfreien Prüfung gekommen. Ich hab dann die Auskunft des Chatrobots und die einer befreundeten Steuertante ernst genommen... und hab' das erst einmal unterschlagen...:emoji_wink:

Ich werde aber mal anrufen...

Anhang anzeigen 140097
 

Martin45

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...ach. Doch schon so zeitig? :emoji_wink:

Ich finde, für die Masse von Ein- und Zweifamilienhäusern ist man da schnell durch. Die meiste Zeit habe ich damit verbracht, das Schreiben vom Finanzamt zu suchen, mit dem Sie mir das Aktenzeichen verraten haben.

Was mir nicht gelungen ist: Mein Werkstattgebäude irgendwie unterzubringen. Ich hab's redlich versucht. Einmal den kompletten Formularwust als Zweifamilienhaus + zusätzliche Nichtwohngebäude. Einmal von Anfang an als "Gemischt genutztes Grundstück". Mit beiden Ansätzen bin ich nicht zu einer fehlerfreien Prüfung gekommen. Ich hab dann die Auskunft des Chatrobots und die einer befreundeten Steuertante ernst genommen... und hab' das erst einmal unterschlagen...:emoji_wink:

Ich werde aber mal anrufen...
Selbes Problem hier (NRW) mit dem privat genutzten Nebengebäude.
Solange du es als Kellerersatzraum privat nutzt muss das bis 100m2 nicht angegeben werden. Hängt aber wohl am Bundesland. Darüber hinaus (über 100m2) an einfachsten eintragen in GW1 Punkt 6 als händischer Kommentar. Dann kümmert sich der Sachbearbeiter drum und du kannst immernoch Widerspruch einlegen oder das diskutieren.
Alternative wäre, ich glaub das Grundstück nicht als EFH, sondern andere Kategorie Gebäude und da eintragen.
 

uli2003

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Deswegen ist höchst wahrscheinlich die Grundsteuer B in Baden-Württemberg Verfassungswidrig, da es egal ist ob darauf eine Villa oder alte Hütte steht.
Wenn dem so ist, stimme ich dir zu.

Alternative wäre, ich glaub das Grundstück nicht als EFH, sondern andere Kategorie Gebäude und da eintragen.
Dann wird der Wohnraum aber teuer, da die Bruttofläche über alle Etagen ermittelt werden muss.
 

uli2003

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Was wäre dann deine Empfehlung?
Ich bin kein Steuerberater, und empfehle nichts.

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich das zu beurteilende Bauwerk entsprechend der Landesvorschriften bewerten, und danach entweder ganz herauslassen, bis zur Hälfte als Wohnfläche, oder voll als Wohnfläche ansetzen.

Die Kriterien sind dann halt Raumhöhe, Dämmung, Zugang, Fenster, Heizung etc.
Wäre der Raum oder das Gebäude soweit ausgebaut dass man es als Aufenthaltsraum oder Wohnraum vermieten könnte, würde ich einen anteiligen oder auch vollen Ansatz (je nach Ausbaugrad) nehmen.
Ist es nur ein Schuppen oder eine Scheune mit Hobbynutzung, würde ich es gar nicht angeben.
 

welaloba

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Ich habe vom FA Papierformulare downloaden können. Und das Datenstammblatt mit Ausfüllhilfe kommt, wer hätte es gedacht, mit der Post. Wahrscheinlich haben die keinen Scanner . Haha
 

Cord Madsen

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Mein Messbetrag sank erheblich.(~25%)
Da kann man drauf gehen, das die Stadt den Hebesatz deutlich anheben wird.

Habe die Erklärung schon im vergangenen September abgegeben.
 

ChristophW

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Die Frage ist natürlich wozu das führt.
Manche tun halt alles um such vor der Steuer zu drücken
https://www.der-postillon.com/2023/01/grundsteuererklaerung.html
Es war notwendig: Wenige Stunden vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hat Peter Meyer heute sein Haus in Kassel vollständig abgebrannt. Mit der rabiaten Maßnahme erspart sich der 44-Jährige "den ganzen lästigen Papierkram".
 

Kony

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Hilft nichts, das Grundstück hat er noch und das Datum war der 1.1.22, egal was danach passiert :emoji_joy:
 

U.Tho

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Nein, kann man nicht so sehen, es sei denn, man möchte sich nicht so gerne mit unserer Gesellschaftsordnung identifizieren.
Ok - als Angestellter hat man nicht allzu viel mit dem FA zu tun - da kriegt man nicht so viel mit, wie der Steuerzahler gemolken wird.
An der Stelle würde ich gerne ein paar Sätze loswerden - das lass ich aber lieber (politisch).
 
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