Grundsteuer

brubu

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Dann kann ich euch weiterhelfen. Solange alles korrekt nach Gesetz verläuft ist es meist i.O.
Leider gibt es in den Ämtern (bei uns) Leute die sich profilieren wollen und bewusst zu hohe Ansätze festsetzen um mehr Geld einzutreiben.
Aus meiner Sicht unwürdig und nicht politisch. Nochmals, bei uns heisst in der Schweiz.
Gruss brubu
 

moriko

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Also bei mir in Brandenburg...

Ich habe die Grundsteuererklärung für drei Grundstücke mit einem Programm von WISO gemacht und brauchte dazu bei Elster nichts beantragen. Es wird dann von WISO kontrolliert und verschlüsselt übertragen. Das Programm kostet ca. 30 Euro und reicht für drei Grundstückseinheiten. Parallel dazu hatte ich ein Grundstück noch per Elster mit elektronischen Personalausweis gemeldet.

Die Menüführung bei WISO ist wesentlich einfacher und "logischer" - trotzdem müssen aber letztlich die gleichen Fragen beantwortet werden. Und eine wirkliche Logik bei manchen Fragen erschließt sich mir nicht. Ich finde die Formularbearbeitung bei Elster führte mich teilweise in die Irre.

Ich staune, dass dieses Programm hier noch keiner erwähnt hat. Mit einem normalen Wohngrundstück ist man schnell durch.
Mit dem Programm konnte man gleich den berechneten Messbetrag ausdrucken lassen und somit gleich mit dem aktuellen Grundsteuerbescheid vergleichen.

Generell merkte ich das bei uns die Grundstücke bislang fehlerhaft zugeordnet waren. Ich hatte Ackerflächen (kein Bauland), die bislang als unbebautes Grundstück gewertet wurden. Das habe ich nun hoffentlich richtig stellen können. Das Steuerrecht spricht dabei dann aber schon immer von Land- und Forstwirtschaft ... obwohl es nur eine Pferde- oder Obstwiese ist. Für einen Privatmann erstmal verwirrend.

Für ein älteres Haus (BJ 1970) führte das Ergebnis zu exakt dem selben Messbetrag wie der aktuelle Steuerbescheid.
Für ein neues Haus (BJ 2007) war der ermittelte Messbetrag fast 4 mal so hoch, wie der aktuelle Bescheid ausweist. Haupteinfluss hatte bei mir bei dieser Ermittlung die Wohnfläche x Restnutzungszeit x ein Mietsatz nach Tabelle. Dort wurde für das neue EFH eine Miete von ca. 10 Euro/m2 angesetzt - für hiesige ländliche Verhältnisse und 190 m2 völlig utopisch ... Bei dem alten Haus war der Mietsatz mit ca. 6,00 Euro/m2 realistisch ...

Ich denke, genau gegen solche Bemessungsgrundlagen werden unter anderem die Klagen laufen.

Auch habe ich in meinem Bekanntenkreis einen Fall, wo der Gutachterausschuss eine aktuelle Wertermittlung von 350.000 Euro gemacht hat und das Finanzamt meint, es sind 550.000 Euro. Auch da wird ein Einspruch gemacht und begründet.

Viele Grüße

Marco
 

uli2003

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Das Steuerrecht spricht dabei dann aber schon immer von Land- und Forstwirtschaft ...
obwohl es nur eine Pferde- oder Obstwiese ist.
Die Pferde werden das Gras wohl fressen, daher dient die Fläche der Futtererzeugung = Landwirtschaft. Eigentlich ganz logisch.
Ob du mit der landwirtschaftlichen Fläche besser fährst, wirst du ja sehen - Die EMZ wird ja noch mit der Acker-/Grünlandzahl multipliziert und bildet dann die Bemessungsgrundlage.

Manchmal ist unbebautes Grundstück, mit einem niedrigen Bodenrichtwert angesetzt wenn ländlich (bei mir ist der Bodenrichtwert gleich dem der landwirtschaftlichen Flächen), günstiger als Landwirtschaft. Mal davon abgesehen, dass sich die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft noch meldet.

Meine Rasen-/Gartenfläche (1100qm) habe ich unbebaut eingetragen (Hausumland).
 

moriko

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Ob du mit der landwirtschaftlichen Fläche besser fährst, wirst du ja sehen - Die EMZ wird ja noch mit der Acker-/Grünlandzahl multipliziert und bildet dann die Bemessungsgrundlage.
Naja… ich sage ja … meine Logik, muss ja nicht die des Finanzamtes sein…

Aber von meinem Grundverständnis müssten 1.000 m2 Pferdewiese günstiger seine, als unbebautes Grundstück mit Bodenrichtwert 30 Euro/m2. Aber mal sehen…

Mal davon abgesehen, dass sich die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft noch meldet.
Ich habe ja schon einige kleinere Felder a 1.000 m2 als Ackerland ordnungsgemäß zugeordnet gehabt. Eine Berufgenossenschaft hat sich da die letzten 15 Jahre noch nicht gemeldet. Es soll da aber auch deutliche Unterschiede bei der Grundsteuer zw. Ost und West geben. Aber ich bin nur Steuerzahler und kein Steuerexperte…

Aber genau diese Klarheit soll ja die Reform bringen.
Und für mich wäre ein bebaubares Grundstück keine landwirtschaftliche Fläche. Und andersrum genauso.
 

moriko

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Nicht nur für Dich. Hier ist das ganz gut erklärt.
Hallo Sebastian,

das deckt sich doch mit meinen Aussagen oder liege ich falsch?

Eine "Pferdewiese" oder ein anderer Acker, was aktuell weder als Bauland noch als Bauwartungsland ausgewiesen ist ... ist eine Landwirtschaftsfläche.

Warum sollte ich es dann bei der Grundsteuererklärung als "unbebautes Grundstück" angegeben?

Wegen "günstiger" oder wegen "landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft droht" - so wie es uli2003 ausführt?

Also ich stehe mit Euren Hinweisen etwas auf dem Schlauch ... :emoji_slight_smile:

Aber auch alles halb so schlimm ... wir sind ja hier am "Tresen"

Gruß Marco
 

Mitglied 30872

Gäste
Derlei Detailfragen bringen hinsichtlich der Grundsteuer sehr wenig, da für die Neuermittlung der Grundsteuer der Bodenrichtwert in die Berechnung eingeht. Und der Bodenrichtwert ist ein regional ermittelter Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen. Das hat mit der Berufsgenossenschaft überhaupt nichts zu tun.
Wir hatten kürzlich mit den Bodenrichtwerten für Waldflächen zu tun. Hier in Sachsen, Raum Leipzig 20 Cent/qm. In der bayerischen Wallachei liegt der Wert über dem zehnfachen. Dabei gehen Einzelgrundstücke doch vollkommen unter und es zeigt, dass das letztlich eine regionale Frage ist.
 

KalterBach

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Hallo Marco
das deckt sich doch mit meinen Aussagen oder liege ich falsch?
Nach meinem Verständnis ja.

Und für mich wäre ein bebaubares Grundstück keine landwirtschaftliche Fläche. Und andersrum genauso.
Bauland ist im Gegensatz zu Ackerland oder Bauerwartungsland ein Grundstück, auf dem rechtlich eine Bebauung erlaubt ist. Dafür muss es als Bauland im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der jeweiligen Kommune ausgewiesen sein.

Vereinfacht gesagt, ist der Wert eines solchen Grundstückes höher als der von Ackerland. Auch wenn Du die nächsten Jahre dort noch Pferde stehen hast.
 

uli2003

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Bauland ist im Gegensatz zu Ackerland oder Bauerwartungsland ein Grundstück, auf dem rechtlich eine Bebauung erlaubt ist. Dafür muss es als Bauland im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der jeweiligen Kommune ausgewiesen sein.

Vereinfacht gesagt, ist der Wert eines solchen Grundstückes höher als der von Ackerland. Auch wenn Du die nächsten Jahre dort noch Pferde stehen hast.
Nana, dann dürfte kein Landwirt mehr auf seinem Gelände ein Haus bauen, geschweige denn Stallungen vergrößern.
Das hat doch mit zugelassener Bebauung nichts zu tun. Für die Bewertung ist die Nutzungsart wichtig.

Landwirtschaftliche Nutzfläche:
"pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland und Dauergrünland, Obstflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen und Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen"

Nicht genutzte Rasenflächen (kein notwendiges Hausumland) werden in der Regel wie (nicht zwingend als!) landwirtschaftliche Fläche bewertet.
Die Streuobstwiese ist hingegen landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Daher habe ich meine Rasenfläche als unbebautes Grundstück mit einem anderen Bodenrichtwert (gleich dem der landwirtschaftlichen Flächen) angegeben. Notwendiges Hausumland fließt mit in die Fläche des MFH ein.

Und sorry, ich habe mich vertan - Berufsgenossenschaft ist Quatsch, Landwirtschaftskammer ist richtig. Auch bei verpachteten Flächen gibt es eine Zwangsmitgliedschaft bzw. Umlagepflicht.

NRW:

Pächter oder Verpächter: Wer muss die Umlage zur Landwirtschaftskammer NRW zahlen, wenn der Pachtvertrag keine Regelung dazu enthält? Die Frage beantwortet das Gesetz über eine Umlage der Landwirtschaftskammer NRW.

Nach § 5 (1) ist Schuldner der Umlage, wer Schuldner der Grundsteuer ist. Soweit ein Betrieb verpachtet ist, haften für die Umlage Eigentümer und Pächter wie Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Pächter zur Zahlung der Umlage verpflichtet.

Seit 1992 beträgt die Kammerumlage 6,5 ‰ vom Einheitswert. Den anteiligen Hektarwert der Pachtfläche am gesamten Einheitswert kann man der Anlage zum Einheitswertbescheid des Eigentümers entnehmen.
 
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uli2003

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Natürlich, aber das ist doch völlig losgelöst davon, ob Bauland nicht auch landwirtschaftlich genutzt werden darf - denn darum ging es:
Bauland ist im Gegensatz zu Ackerland oder Bauerwartungsland ein Grundstück, auf dem rechtlich eine Bebauung erlaubt ist. Dafür muss es als Bauland im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der jeweiligen Kommune ausgewiesen sein.
 

Leibhaftiger

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...
als unbebautes Grundstück mit Bodenrichtwert 30 Euro/m2. Aber mal sehen…
...

Wow, 30 €/m² sind ja traumhaft! Hier im Ort (ländlich, 4500 Einwohner, keine S-Bahn o.ä., aber Speckgürtel Stuttgart/Ludwigsburg) gilt ein Bodenrichtwert von 640 Euro. Und das ist auch noch ziemlich günstig, wenn ich mal in die größeren Nachbardörfer schaue (mit S-Bahnanschluss). Wahnsinn, wie groß da die regionalen Unterschiede sind.
 

moriko

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Wow, 30 €/m² sind ja traumhaft! Hier im Ort (ländlich, 4500 Einwohner, keine S-Bahn o.ä., aber Speckgürtel Stuttgart/Ludwigsburg) gilt ein Bodenrichtwert von 640 Euro.
Ja… Moritz … und ein neu erschlossenes Grundstück mit Straße und Medien am Rande der Kleinstadt 6.000 Einwohner kostet aktuell 100,00 Euro/m. Kann sich aktuell einschl. Haus keiner Einheimischer mehr leisten. Die reservierten Grundstücke werden zurückgegeben. Neue Interessenten sind dann Berliner, die dann jeden Tag zu Ihr gut bezahlten Arbeit pendeln oder gar im HomeOffice arbeiten. Die neue Welt…

Aber diese Diskussion hatten wir schon mal hier … am Tresen.
 

fahe

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rechtsverbindlichen Bebauungsplan
<korinthenkackermode>
Bebauungsplan?
</korinthenkackermode>

Es mussdoch keinen B-Plan geben.

Meine Rasen-/Gartenfläche (1100qm) habe ich unbebaut eingetragen (Hausumland).
...müsste es dafür nicht eigentlich amtlich vermessen und so auch eingetragen sein? Ich erinnere mich noch an die wilden Neunziger, in denen sich mancher mit großen innerörtlichen aber ländlichen Grundstücken quasi die Kugel geben wollte, als bei der Berechnung der Abwasseranschlussbeiträge auf der Grundlage von BauGB die komplette Fläche als bebaubar unterstellt wurde.

Der Tipp, das herausmessen zu lassen, hätte dann die Kosten einfach an anderer Stelle explodieren lassen.

Mein väterliches Grundstück ist ziemlich groß. Innerorts, bebaut mit 'nem dreihundert Jahre alten Umgebindehaus. Traditionell gibt's vor den Häusern ein großes Stück Wiese. Natürlich darf er da kein zusätzliches EFH davor setzen...:emoji_wink: Ich weiß gar nicht, wie das dort ausgegangen ist.
 

U.Tho

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außer man vermietet ne Einliegerwohnung. Dann ist man automatisch Zwangsveralagt.
Was meinst Du mit Zwangsveranlagt? Miet- und sonstige Einnahmen werden doch einfach mit der Steuererklärung abgegeben. Es sei denn, bei den Mieten ist eine Umsatzsteuer dabei - dann kommt es auf den Umsatz an, wie oft man melden / überweisen muss.
 

Mitglied 24010 keks

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Ich warte noch auf den Bescheid bei dem ich dann Einspruch erheben werde. :emoji_wink:
Es rührt sich was an der Front. :emoji_wink: Hab jetzt inzwischen meinen 3. falschen Bescheid da. 1. Bescheid Messbetrag 267€, zweiter Bescheid Messbetrag 1,54€. 3. Bescheid Messbetrag 1,74€.
Beim ersten Bescheid wurde das gesamte Grundstück als Bauland bewertet - Einspruch.
Beim zweiten Bescheid wurde das Bauland komplett vergessen und nur die landwirtschaftliche Fläche berücksichtigt. - Einspruch
Beim dritten Bescheid wurde wieder das Bauland komplett vergessen und nur Ertragswerte der landwirtschaftlichen Flächen angepasst.

Was tu ich nun. Ich bin ja fast geneigt, dass jetzt einfach so zu akzeptieren. :emoji_grin: Ich kann die doch nicht zwingen mein Geld zu nehmen...
Ich frag mich immer mehr wo dieses Land landet wenn es so weitergeht.

Gruß Daniel
 

uli2003

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Bei mir passte alles auf Anhieb, der Bescheid ist richtig.
Hast du bei der Erklärung die richtigen Schlüsselnummern angegeben?
 
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