Grundsteuer

welaloba

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Hofheim / Taunus
Hallo
Rheinland-Pfalz soll ja bedienerfreundlicher sein als Hessen.
Habe eine quasi wertlose Wiesenfläche in Rhl-Pf.
Nach diversen vergeblichen Versuchen, das Ding online zurückzusenden, habe ich gedruckt, ausgefüllt von Hand, gescannt und als PDF Mailanhang versendet - nach telefonischer Absprache. FA Idar Oberstein war da sehr freundlich.
 

Mitglied 24010 keks

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Hast du bei der Erklärung die richtigen Schlüsselnummern angegeben?
Bin ich mir ziemlich sicher. Also Version 2 hab noch ich gemacht, Version 3 dann mein Steuerberater. Das sollte doch eigentlich passen. Der hat mehrere 100 Grundsteuergeschichten auf dem Tisch gehabt - auch wesentlich kompliziertere.

Was kann mir eigentlich passieren wenn ich das jetzt laufen lasse? Ich finde im Netz nur Geschichten was man tun muss wenn die Beträge zu hoch sind. :emoji_grin:
 

netsupervisor

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Was kann mir eigentlich passieren wenn ich das jetzt laufen lasse?
Das FA ist nicht gehindert den Bescheid unter gewissen Voraussetzungen zu ändern bzw. einfach neu zu erlassen, wenn sich die Verhältnisse ändern, also eine andere Flächeneinstufung stattfindet. Ansonsten gilt das was immer gilt, Bescheiddatum plus 3 Tage, plus 1 Monat (ggf. nächster Werktag, wenn es Sa/So ist), dann weißt du wann der Bescheid bestandskräftig und nicht mehr groß änderbar wird.
Vorsichtig übrigens: für LuF-Flächen werden eigene Aktenzeichen angelegt. Es gibt also keine gemeinsamen Bescheide für Grundsteuer A und B. Es kann also noch ein Bescheid mit neuem Aktenzeichen kommen.
 

netsupervisor

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Habe eine quasi wertlose Wiesenfläche in Rhl-Pf.
Würde sowieso Einspruch einlegen, momentan ist Verfahren anhängig, was an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in RP zweifelt. Dazu gibt es Mustereinsprüche. NRW hat ein ähnliches Modell wie RP, hier habe ich auch alle Bescheide in den Einspruch gehen lassen und die Finanzämter sind momentan sehr still.
 

Mitglied 24010 keks

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Danke Manuel @netsupervisor für den landwirtschaftlichen Teil ist es ja soweit richtig, bzw. egal ob da jetzt 1,54 oder 1,74€ stehen. Da braucht man ja nicht rummachen. Dann harre ich mal der Dinge die da noch kommen werden. Bin gespannt - beim Versuch 2 hatte ich mal mit dem FA telefoniert, da wäre nichts mehr gekommen. Die haben das da definitiv vergessen. Schaun mer mal.
Ich bin da jetzt einfach mal entspannt - betrifft mich ja auch nicht mehr. Ist nicht mehr meins. :emoji_grin:
 

netsupervisor

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Messbetrag oder Grundsteuerwert? In NRW scheint man ja alles anders zu machen als es in Bayern ist. Ich habe NRW Bescheide da, die alle getrennt sind und so gehört sich das auch. Alles andere sind höchstenfalls Zusammenlegung von Aktenzeichen oder Umwidmungen des Typus.
Das Az gibt mit der Schlusszahl oder der Mittelzahl, weiß ich nicht mehr genau, was es für ein Typus ist.
 
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