Also muss ich es jetzt nochmal schreiben? Weil du deine Post damit anfängst und dann aber munter weiter eine Meinung ohne juristisches Wissen schreibst, aber mir munter widersprichst.
Das schreibe ich jetzt schon zum wiederholten mal, das ist nicht entscheidend. Wenn er Profi ist, dann setzen Richter fast immer voraus dieses Wissen zu haben, hat er es nicht, haftet er so, als ob er es hätte und da kann er sich auch nicht mit einem privat Verkauf raus reden.
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Holzfummler schrieb:
es dürfte schwierig werden, Arglist oder gar Betrug nachzuweisen."
Den ganzen Teil beantworte ich nicht nochmal, weil es keine Rolle spielt, er MUSS davon wissen, also ist es egal unter welcher Motivation er es beim Verkauf nicht gesagt hat. OP muss da auch keine niederen Motive nachweisen, wozu soll das auch gut sein?
Ich darf bei einem Verkauf keine Verkehrswert bestimmende Informationen verschweigen, egal ob privat oder gewerblich. (Das ist die Informationspflicht, die du als herbeigeredet bezeichnest, ob DU die kennst oder gar erkennst spielt keine Rolle.)
Der unterschied zwischen Privatmann und Profi ist dabei vor Gericht nur, welchen Wissensstand man dabei hat und da sind die Profis fast immer dran.
Um bei deinem Auto Beispiel zu bleiben, wenn ein Gebrauchtwagenhändler ein Unfallauto verkauft, ohne das mitzuteilen, kann der Vertrag angefochten werden, dabei spielt es keine Rolle ob er Kenntnis davon hatte, dass das Auto ein Unfallwagen ist oder ob er selbst belogen wurde. Die Richter gehen fast immer davon aus, dass es für ihn als Profi möglich gewesen wäre dieses Wissen zu haben, also wird er so behandelt, als ob er es hat.
So geht es mir auch, ich schreibe sowas ja nicht einfach mal nach Bauchgefühl drauf los, ich werde hier nichts über mein Privatleben schreiben.
Trotzdem darfst du mir glauben, dass das die
herrschende juristische Meinung ist.