Hobeltisch reinigen, wie mach ich‘s richtig?

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Werkzeugprofi

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Lasst doch mal die Kirche im Dorf!

1200 Euro sind keine wirklich großer Betrag. Die vorgeschlagenen Vorgehensweisen dem Vorbesitzer gegenüber finde ich völlig überzogen!

Als Nichtbetroffene große Sprüche klopfen finde ich in dem Fall unangemessen. Habt ihr sonst nix zu tun?

Welle ausbauen und entsorgen. Die Maschine als Ersatzteillager anbieten oder wie beschrieben Einzelteile verkaufen und den Restbetrag als Lehrgeld verbuchen.
 

Manuel_

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Damit wird man nicht durchkommen, da die Wellen bei Privatgebrauch nicht verboten sind !
Es gab zwar Unfälle aber es gibt auch jede Menge Maschinen, die seit 100 Jahren laufen. Auf was will man den Verkäufer verklagen, weil er eine Maschine verkauft hat, die mit einer Messerwelle ausgerüstet ist, deren Einsatz in BG Betrieben untersagt ist ?
LG
Der Verkäufer hat nicht über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Maschine informiert (obwohl er davon Kenntnis hatte oder haben müsste, immer unter Prämisse, das er Profi ist).
Da der Käufer die Maschine mit diesen Kenntnissen die Maschine nicht gekauft hätte, kann er den Kaufvertrag anfechten.


Ich meine das absolut nicht böse, aber es macht wenig Sinn eine juristische Ansicht gegen Bauchgefühl zu verteidigen.
Darum höre ich jetzt auf immer wieder das gleiche zu schreiben.
 

andibarth

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Geb ich dir vollkommen Recht!
Vorsicht ist sicher geboten, aber jetzt von heute auf morgen ne neue Maschine zu bekommen ist ja auch nicht ganz so einfach.
Ich bin schon auf der Suche…
 

weissbuche

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Nachtrag: Etwas, was im öffentlichen Bereich aus gutem Grund, verboten ist, kann doch im privaten Bereich nicht gut und richtig sein. Ich kenne auch noch 25er Spindeln mit Oberlager an der Fräse und selbst geschliffene Messer die einseitig und mit Gegengewicht in Fräsköpfegespannt wurden und habe das alles überlebt. Ich bin aber froh, daß es das alles nicht mehr gibt in den Werkstätten. Und solche Sachen sollten auch aus den Hobbywerkstätten verschwinden.
1.200.00 Euro sind für mich eine Menge Geld.
Eckard
 

Holzfummler

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Moin,
eine Möglichkeit sehe ich noch beim Abrichten:
Anbau und Nutzen eines Vorschubapparates, da wäre der Hobelnde etwas aus der potentiellen Schusslinie. Kostet 200 - 300 €?
Gruß
Thomas
 

Holzrad09

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Ich bin schon auf der Suche…
Was soll es denn werden, wieder so ein 63er Eisenschwein ?
Ich würde ja eher, falls Du unbedingt eine große Maschine benötigst, was neueres ( max 30 Jahre ) nehmen. Allein das umrüsten von abrichten auf dickten macht doch bei diesen alten Dingern keinen Spass. ebenso wenig die Dickentischverstellung.
Gerade die Italiener haben / hatten bei 40er / 50er Kombihobelmaschinen viel zu bieten, bekannte Namen wären da z.B. Griggio, Maka, Steton, Sicar, SCM, Veba, Paoloni, GEA, SAC, Casadei oder Casolin.
LG
 

andibarth

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Was soll es denn werden, wieder so ein 63er Eisenschwein ?
Ich würde ja eher, falls Du unbedingt eine große Maschine benötigst, was neueres ( max 30 Jahre ) nehmen. Allein das umrüsten von abrichten auf dickten macht doch bei diesen alten Dingern keinen Spass. ebenso wenig die Dickentischverstellung.
Gerade die Italiener haben / hatten bei 40er / 50er Kombihobelmaschinen viel zu bieten, bekannte Namen wären da z.B. Griggio, Maka, Steton, Sicar, SCM, Veba, Paoloni, GEA, SAC, Casadei oder Casolin.
LG
Ich weiß noch nicht.
Keine ganz neue Maschine sicher nicht.
Außerdem brauch ich die äußerst selten.
So groß wahrscheinlich auch nicht.
Ich schau mich einfach bisschen um und sehe dann was sich ergibt.
Hättest du was im Angebot???
 

Holzrad09

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andibarth

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Nein aber hier gibt es einen Thread, da werden immer wieder mal interessante Angebote verlinkt.
https://www.woodworker.de/forum/thr...en-empfehlungen-2.110806/page-658#post-991745
Von jetzt auf gleich geht sowas in der Regel nicht, es sei man ist bereit 500 Km zu fahren oder zahlt eben überhöhte Preise beim Händler.
Genau!
Deswegen sag ich ja es wird sicher noch dauern aber irgendwann kommt schon was richtiges.
So war das eigentlich fast bei allen Maschinen hier in meiner Hobbywerkstatt…
 

Holzrad09

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Deswegen sag ich ja es wird sicher noch dauern aber irgendwann kommt schon was richtiges.
Klar, wenn aber das Budget und die Entfernung keine Rolle spielt, dann kann es auch ganz schnell gehen.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...hine-abrichtmaschine-410mm/2296354438-84-1309
Die Maschine in dem Inserat finde Ich gut 1500 Eu zu teuer, eine 41er Kombi aus Anfang 90 sollte mit 3000 Eu schon gut bezahlt sein.

Wir haben Mitte der 90er eine 41er Casadei ADH neu gekauft und die kostete etwa 14000 DM.
LG
 

andibarth

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Klar, wenn aber das Budget und die Entfernung keine Rolle spielt, dann kann es auch ganz schnell gehen.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...hine-abrichtmaschine-410mm/2296354438-84-1309
Die Maschine in dem Inserat finde Ich gut 1500 Eu zu teuer, eine 41er Kombi aus Anfang 90 sollte mit 3000 Eu schon gut bezahlt sein.

Wir haben Mitte der 90er eine 41er Casadei ADH neu gekauft und die kostete etwa 14000 DM.
LG
Solch eine Maschine brauch ich zum einen nicht, und ganz ehrlich ist mir das viel zu teuer…
Abwarten ist die Devise…
Aber danke dir für das Inserat!
 

seschmi

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das sehe ich auch so. Ich wurde aber belehrt, dass ein Schreiner keinen Drehmomentschlüssel benützen will. Ich weiß bis heute nicht warum. Wenn ich meine Radschrauben jedesmal mit langer Ratsche und Verlängerung anknalle fliegt mir wahrscheinlich auch irgendwann der Reifen weg.

Dazu noch etwas, das mir mal passiert ist: Auto in die Vertragswerkstatt eines großen deutschen Herstellers zum Reifenwechsel gebracht. Kurz danach komische Geräusche beim Fahren. Wagenheber drunter und das Rad abgeschraubt zum Schauen: Gleich die erste Schraube ließ sich aus dem Handgelenk aufdrehen, bzw nur der Kopf. Abgerissen. Eine weitere war ebenfalls kaputt, die zwei übrigen hielten das Rad.

Auch Automechaniker benutzen also nicht immer Drehmomentschlüssel.

Natürlich könnte man es wie in der Luftfahrtindustrie machen: Da loggt der elektronische Drehmomentschlüssel alles mit, und man kann dreißig Jahre später noch nachsehen, wer welche Schraube mit welchem Moment angezogen hat. Wenn dann aber ein Einbauschrank vom Schreiner soviel kostet wie ein A320… In einem Flugzeug würde so eine 100 Jahre alte Welle mit unklarerer Nutzungs- und Wartungshistorie auch sofort entsorgt.

Fazit: Unter idealen Bedingungen geht theoretisch vieles, in der Praxis gab es halt Unfälle, deshalb hat die BG zu Recht durchgegriffen. Die verbliebenen Klappenwellen sind dadurch inzwischen auch in einem Alter, in dem Ruhestand die beste Idee ist…
 

fahe

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Ich bin ja weder Jurist, noch mag ich mich mit meinem subjektiven Rechtsempfinden zum "Hobbyjuristen" hochstufen.
Aber manches, was ich hier lese, finde ich ziemlich haarsträubend...

Entscheidend ist imho doch nicht, ob der Verkäufer fachlich up to date war. Sondern allein, ob der Verkauf gewerblich war.
Das war er offenbar nicht. Gekauft wie gesehen ist ja bei privaten Verkäufen nicht eben unüblich.

es dürfte schwierig werden, Arglist oder gar Betrug nachzuweisen.

Genau, welche Arglist? Die Arglist, Andi nicht im Nacken gepackt zu haben und mit der Nase in Richtung Welle gedrückt zu haben?

Arglist: Wenn an einer nicht sichtbaren Stelle ein heimwerkemäßig notdürftig geflickter Schaden existiert, der nicht erwähnt wurde... Da könnte man drüber reden. Also, wenn man denn als Käufer im Nachhinein auch noch nachweisen kann, dass die angenommene notdürftige Reparatur nicht schon vom Vor-Vorbesitzer stammt.

Schwierig. Arglistig - oder wie auch immer - verschweigen kann man eh nur, wovon man selbst Kenntnis hat.

Wir reden aber vom wichtigsten Teil der Maschine. Prominent, nicht zu übersehen, vom Käufer auf einen Blick erkennbar. Zumal weder der Gebrauch als Hobelmaschine - sofern man nicht an die Vorschriften der BG gebunden ist - verboten, noch deren vom Käufer eventuell vorgesehene Einsatzzweck als, sagen wir mal: Blumenbank, durch den Verkäufer erkennbar ist.

Wo soll da die Arglist sein? Wenn ich ein gebrauchtes Auto mit offensichtlich fehlenden Scheinwerfern verkaufe, muss ich den Käufer belehren, dass Fahren ohne Scheinwerfer rechtlich problematisch sein könnte? Sorry, das finde ich lächerlich.

Wenn dagegen die Eindichtung der Frontscheibe undicht ist... und ich die Karre deswegen schon dreimal vergeblich in einer Werkstatt hatte, wäre es im Verkäufersinne angebracht, das nicht zu verscheigen.

Dass es nicht nett wäre von einem um die Problematik der veralteten Welle wissenden Verkäufer, zu verschweigen, dass diese Maschine nicht aktuellen Vorschriften entspricht... ohne Zweifel. "Nett" - es gibt ja hier auch Juristen, vielleicht mag da einer mal einen Satz sagen, ohne, dass das eine rechtsverbindliche Auskunft wäre - dürfte aber keine juristische Kategorie sein in dem Zusammenhang.

Da er demnach von der Gefahr wusste (oder hätte wissen müssen) ist er dann auch in der Pflicht darüber zu informieren.
Und aus der Nummer kann er sich als Profi auch nicht mit Unwissenheit rausreden.

Er muss und wird sich imho auch nicht mir Unwissenheit rausreden.
Dazu müsste es die herbeigeredete Informationspflicht erst einmal geben. Ich kann die nicht erkennen.
 

andibarth

ww-robinie
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Ich bin ja weder Jurist, noch mag ich mich mit meinem subjektiven Rechtsempfinden zum "Hobbyjuristen" hochstufen.
Aber manches, was ich hier lese, finde ich ziemlich haarsträubend...

Entscheidend ist imho doch nicht, ob der Verkäufer fachlich up to date war. Sondern allein, ob der Verkauf gewerblich war.
Das war er offenbar nicht. Gekauft wie gesehen ist ja bei privaten Verkäufen nicht eben unüblich.



Genau, welche Arglist? Die Arglist, Andi nicht im Nacken gepackt zu haben und mit der Nase in Richtung Welle gedrückt zu haben?

Arglist: Wenn an einer nicht sichtbaren Stelle ein heimwerkemäßig notdürftig geflickter Schaden existiert, der nicht erwähnt wurde... Da könnte man drüber reden. Also, wenn man denn als Käufer im Nachhinein auch noch nachweisen kann, dass die angenommene notdürftige Reparatur nicht schon vom Vor-Vorbesitzer stammt.

Schwierig. Arglistig - oder wie auch immer - verschweigen kann man eh nur, wovon man selbst Kenntnis hat.

Wir reden aber vom wichtigsten Teil der Maschine. Prominent, nicht zu übersehen, vom Käufer auf einen Blick erkennbar. Zumal weder der Gebrauch als Hobelmaschine - sofern man nicht an die Vorschriften der BG gebunden ist - verboten, noch deren vom Käufer eventuell vorgesehene Einsatzzweck als, sagen wir mal: Blumenbank, durch den Verkäufer erkennbar ist.

Wo soll da die Arglist sein? Wenn ich ein gebrauchtes Auto mit offensichtlich fehlenden Scheinwerfern verkaufe, muss ich den Käufer belehren, dass Fahren ohne Scheinwerfer rechtlich problematisch sein könnte? Sorry, das finde ich lächerlich.

Wenn dagegen die Eindichtung der Frontscheibe undicht ist... und ich die Karre deswegen schon dreimal vergeblich in einer Werkstatt hatte, wäre es im Verkäufersinne angebracht, das nicht zu verscheigen.

Dass es nicht nett wäre von einem um die Problematik der veralteten Welle wissenden Verkäufer, zu verschweigen, dass diese Maschine nicht aktuellen Vorschriften entspricht... ohne Zweifel. "Nett" - es gibt ja hier auch Juristen, vielleicht mag da einer mal einen Satz sagen, ohne, dass das eine rechtsverbindliche Auskunft wäre - dürfte aber keine juristische Kategorie sein in dem Zusammenhang.



Er muss und wird sich imho auch nicht mir Unwissenheit rausreden.
Dazu müsste es die herbeigeredete Informationspflicht erst einmal geben. Ich kann die nicht erkennen.
Hallo Falk.
Sehr gut geschrieben!!!
 

pinguin1966

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Ich habe den Faden nicht mehr vollständig im Kopf und weiß nicht mehr, was alles schon gesagt wurde - nur eben noch nicht von jedem. Deshalb gebe ich meinen Senf dazu. Ich bin auch kein Jurist, muss aber beruflich viel mit denen reden und versuche mal, so vorzugehen, wie die das aus meiner Sicht täten:

1. Ist die Klappenmesserwelle ein Mangel? Gewerblich darf man die nicht mehr verwenden. Einige sagen aber, es sei egal, was man privat macht. Ich habe aber auch schon mal irgendwo gelesen, dass evtl. Krankenversicherungen etc. Probleme machen können, wenn man privat Maschinen nutzt, die gewerblich nicht mehr zugelassen sind und es geschieht ein Unfall. Deshalb Frage an die Profis, ob die Klappenmesserwelle ein Mangel ist, der die sichere Verwendung definitiv ausschließt? Wenn nicht können alle weiteren Diskussionen unterbleiben.

2. Muss der Verkäufer den Mangel (wenn es denn einer ist) kennen und vertreten? Hier verkauft ein Profi aus dem Privatbestand. Ein Profi (Händler), der gewerblich verkauft, muss sich einen Mangel immer zurechnen lassen, egal ob er ihn kannte oder nicht. Er kann sich nicht mit der Begründung "Nichtwissen" der Verantwortung entziehen. Das muss m.E. auch kein verdeckter, d.h. vom Käufer nicht unmittelbar erkennbarer Mangel sein, jedenfalls dann nicht, wenn der Käufer Privatkunde ist. Wobei man eine Klappenmesserwelle aufgrund der normalerweise nicht vorhandenen Kenntnis über die Unzulässigkeit evtl. schon als verdeckten Mangel einstufen könnte. Ich weiß auch nicht, ob es eine Differenzierung zwischen Ware aus dem gewerblichen oder dem privaten Bestand gibt. Muss ein Profi auch alle Mängel seiner privaten Ware kennen und vertreten? Wichtig könnte auch sein, mit wem genau der Kaufvetrag - egal ob mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde. War nicht auch der Sohn (Nichtprofi) im Spiel? Vielleicht ist hier ein Jurist, der diese Fragen beantworten kann.

3. Wenn ein Mangel vorliegt und der Verkäufer ihn vertreten muss, wäre die Höhe des Schadens zu bestimmen.

Aber vorher wären die Fragen 1 und 2 zu klären. Die einschlägigen Urteile der Gerichte dazu kenne ich nicht. Ohne Kenntnis über die Antworten auf ganz viele Fragen ist der Ausgang eines Streits sehr ungewiss. Da wäre m.E. die freundliche Frage nach der persönlichen Verantwortung für den Verkauf risikobehafteter Maschinen und eine zu verhandelnden Preisnachlass der einfachere Weg. Wird Frage 1 mit "nein" beantwortet, sind m.E. auch hier die Chancen schlecht.

LG Ralph
 

dsdommi

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Ich meine das jetzt nicht Böse oder so.
Aber was bringt es denn wenn man hier seine Rechtsauffassung kundtut ohne irgend ein Wissen über die tatsächliche rechtliche Grundlage zu haben?
Dem TE zu empfehlen sich eine rechtliche Erstberatung bei einem Fachmann einzuholen finde ich gut. Wie er sich dann entscheidet ist seine Sache. Aber zumindest hat er dann einen Blick auf seine Chancen und Risiken.
Vielleicht gibt es ja Beispiel Urteile und und und die wir nicht kennen. Weiterhelfen können ihm Meinungen ohne Fachkunde nicht helfen.
Wie erwähnt ist das nicht böse gemeint, aber helfen tut das eben nicht. Ganz im Gegenteil
Gruß dsdommi
 

Manuel_

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Ich bin ja weder Jurist, noch mag ich mich mit meinem subjektiven Rechtsempfinden zum "Hobbyjuristen" hochstufen.
Also muss ich es jetzt nochmal schreiben? Weil du deine Post damit anfängst und dann aber munter weiter eine Meinung ohne juristisches Wissen schreibst, aber mir munter widersprichst.
Entscheidend ist imho doch nicht, ob der Verkäufer fachlich up to date war. Sondern allein, ob der Verkauf gewerblich war.
Das war er offenbar nicht. Gekauft wie gesehen ist ja bei privaten Verkäufen nicht eben unüblich.

Das schreibe ich jetzt schon zum wiederholten mal, das ist nicht entscheidend. Wenn er Profi ist, dann setzen Richter fast immer voraus dieses Wissen zu haben, hat er es nicht, haftet er so, als ob er es hätte und da kann er sich auch nicht mit einem privat Verkauf raus reden.

"Holzfummler schrieb:
es dürfte schwierig werden, Arglist oder gar Betrug nachzuweisen."

Den ganzen Teil beantworte ich nicht nochmal, weil es keine Rolle spielt, er MUSS davon wissen, also ist es egal unter welcher Motivation er es beim Verkauf nicht gesagt hat. OP muss da auch keine niederen Motive nachweisen, wozu soll das auch gut sein?

Er muss und wird sich imho auch nicht mir Unwissenheit rausreden.
Dazu müsste es die herbeigeredete Informationspflicht erst einmal geben. Ich kann die nicht erkennen.

Ich darf bei einem Verkauf keine Verkehrswert bestimmende Informationen verschweigen, egal ob privat oder gewerblich. (Das ist die Informationspflicht, die du als herbeigeredet bezeichnest, ob DU die kennst oder gar erkennst spielt keine Rolle.)
Der unterschied zwischen Privatmann und Profi ist dabei vor Gericht nur, welchen Wissensstand man dabei hat und da sind die Profis fast immer dran.
Um bei deinem Auto Beispiel zu bleiben, wenn ein Gebrauchtwagenhändler ein Unfallauto verkauft, ohne das mitzuteilen, kann der Vertrag angefochten werden, dabei spielt es keine Rolle ob er Kenntnis davon hatte, dass das Auto ein Unfallwagen ist oder ob er selbst belogen wurde. Die Richter gehen fast immer davon aus, dass es für ihn als Profi möglich gewesen wäre dieses Wissen zu haben, also wird er so behandelt, als ob er es hat.

Aber manches, was ich hier lese, finde ich ziemlich haarsträubend...
So geht es mir auch, ich schreibe sowas ja nicht einfach mal nach Bauchgefühl drauf los, ich werde hier nichts über mein Privatleben schreiben.
Trotzdem darfst du mir glauben, dass das die herrschende juristische Meinung ist.
 

dsdommi

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Ha.
Das passt ja hervorragend zu meiner nächsten Frage.
Muss ich mich als gewerblicher Nutzer als Einzelunternehmer ohne Angestellte überhaupt an BG Vorschriften halten?
Die Betonung liegt auf MUSS
 

andibarth

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Ich habe den Faden nicht mehr vollständig im Kopf und weiß nicht mehr, was alles schon gesagt wurde - nur eben noch nicht von jedem. Deshalb gebe ich meinen Senf dazu. Ich bin auch kein Jurist, muss aber beruflich viel mit denen reden und versuche mal, so vorzugehen, wie die das aus meiner Sicht täten:

1. Ist die Klappenmesserwelle ein Mangel? Gewerblich darf man die nicht mehr verwenden. Einige sagen aber, es sei egal, was man privat macht. Ich habe aber auch schon mal irgendwo gelesen, dass evtl. Krankenversicherungen etc. Probleme machen können, wenn man privat Maschinen nutzt, die gewerblich nicht mehr zugelassen sind und es geschieht ein Unfall. Deshalb Frage an die Profis, ob die Klappenmesserwelle ein Mangel ist, der die sichere Verwendung definitiv ausschließt? Wenn nicht können alle weiteren Diskussionen unterbleiben.

2. Muss der Verkäufer den Mangel (wenn es denn einer ist) kennen und vertreten? Hier verkauft ein Profi aus dem Privatbestand. Ein Profi (Händler), der gewerblich verkauft, muss sich einen Mangel immer zurechnen lassen, egal ob er ihn kannte oder nicht. Er kann sich nicht mit der Begründung "Nichtwissen" der Verantwortung entziehen. Das muss m.E. auch kein verdeckter, d.h. vom Käufer nicht unmittelbar erkennbarer Mangel sein, jedenfalls dann nicht, wenn der Käufer Privatkunde ist. Wobei man eine Klappenmesserwelle aufgrund der normalerweise nicht vorhandenen Kenntnis über die Unzulässigkeit evtl. schon als verdeckten Mangel einstufen könnte. Ich weiß auch nicht, ob es eine Differenzierung zwischen Ware aus dem gewerblichen oder dem privaten Bestand gibt. Muss ein Profi auch alle Mängel seiner privaten Ware kennen und vertreten? Wichtig könnte auch sein, mit wem genau der Kaufvetrag - egal ob mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde. War nicht auch der Sohn (Nichtprofi) im Spiel? Vielleicht ist hier ein Jurist, der diese Fragen beantworten kann.

3. Wenn ein Mangel vorliegt und der Verkäufer ihn vertreten muss, wäre die Höhe des Schadens zu bestimmen.

Aber vorher wären die Fragen 1 und 2 zu klären. Die einschlägigen Urteile der Gerichte dazu kenne ich nicht. Ohne Kenntnis über die Antworten auf ganz viele Fragen ist der Ausgang eines Streits sehr ungewiss. Da wäre m.E. die freundliche Frage nach der persönlichen Verantwortung für den Verkauf risikobehafteter Maschinen und eine zu verhandelnden Preisnachlass der einfachere Weg. Wird Frage 1 mit "nein" beantwortet, sind m.E. auch hier die Chancen schlecht.

LG Ralph
Hallo Ralph,

Vielen Dank für die ausführliche Darstellung!!!

Gruß,
Andi
 

Holzrad09

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Muss ich mich als gewerblicher Nutzer als Einzelunternehmer ohne Angestellte überhaupt an BG Vorschriften halten?
Die Betonung liegt auf MUSS
Wenn Du als gewerblicher kein BG Mitglied bist, dann können sie dir auch nichts vorschreiben.
Da interessiert Dich das alles nicht.

Ein befreundeter Tischlermeister hat eine Sackabsauganlage in seiner Werkstatt, er ist selbstständig und nicht in der BG, mit Angestellten wäre sowas nicht vorstellbar.
 

Manuel_

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1. Ist die Klappenmesserwelle ein Mangel? Gewerblich darf man die nicht mehr verwenden. Einige sagen aber, es sei egal, was man privat macht. Ich habe aber auch schon mal irgendwo gelesen, dass evtl. Krankenversicherungen etc. Probleme machen können, wenn man privat Maschinen nutzt, die gewerblich nicht mehr zugelassen sind und es geschieht ein Unfall. Deshalb Frage an die Profis, ob die Klappenmesserwelle ein Mangel ist, der die sichere Verwendung definitiv ausschließt? Wenn nicht können alle weiteren Diskussionen unterbleiben.+

Auch dir noch kurz, weil ich glaube ihr hängt euch an den falschen Begriffen auf.
Es muss kein Mangel sein, es reicht, wenn es den Verkehrswert der Sache verändert, dann steht der Verkäufer schon in der Pflicht darüber zu informieren, das hat er hier nicht getan.
Als Privater kann er Sagen, ich wusste es nicht und kommt aus der Sache raus. Als Profi hat er diese Möglichkeit nicht, weil das Gericht davon ausgeht, dass es seine Pflicht ist das zu wissen.
 

andibarth

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Also muss ich es jetzt nochmal schreiben? Weil du deine Post damit anfängst und dann aber munter weiter eine Meinung ohne juristisches Wissen schreibst, aber mir munter widersprichst.


Das schreibe ich jetzt schon zum wiederholten mal, das ist nicht entscheidend. Wenn er Profi ist, dann setzen Richter fast immer voraus dieses Wissen zu haben, hat er es nicht, haftet er so, als ob er es hätte und da kann er sich auch nicht mit einem privat Verkauf raus reden.

"Holzfummler schrieb:
es dürfte schwierig werden, Arglist oder gar Betrug nachzuweisen."

Den ganzen Teil beantworte ich nicht nochmal, weil es keine Rolle spielt, er MUSS davon wissen, also ist es egal unter welcher Motivation er es beim Verkauf nicht gesagt hat. OP muss da auch keine niederen Motive nachweisen, wozu soll das auch gut sein?



Ich darf bei einem Verkauf keine Verkehrswert bestimmende Informationen verschweigen, egal ob privat oder gewerblich. (Das ist die Informationspflicht, die du als herbeigeredet bezeichnest, ob DU die kennst oder gar erkennst spielt keine Rolle.)
Der unterschied zwischen Privatmann und Profi ist dabei vor Gericht nur, welchen Wissensstand man dabei hat und da sind die Profis fast immer dran.
Um bei deinem Auto Beispiel zu bleiben, wenn ein Gebrauchtwagenhändler ein Unfallauto verkauft, ohne das mitzuteilen, kann der Vertrag angefochten werden, dabei spielt es keine Rolle ob er Kenntnis davon hatte, dass das Auto ein Unfallwagen ist oder ob er selbst belogen wurde. Die Richter gehen fast immer davon aus, dass es für ihn als Profi möglich gewesen wäre dieses Wissen zu haben, also wird er so behandelt, als ob er es hat.


So geht es mir auch, ich schreibe sowas ja nicht einfach mal nach Bauchgefühl drauf los, ich werde hier nichts über mein Privatleben schreiben.
Trotzdem darfst du mir glauben, dass das die herrschende juristische Meinung ist.
Ich weiß nicht wem ich hier mehr Recht geben soll,
wollte aber mit meiner Frage zum Reinigen des Tisches keinen Forumsstreit anzetteln!!!
 
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