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Ich zitiere mal aus dem Buch " Das Tischlerbuch", 2. Auflage 1952.Zitat: Bei der Messerwelle der Hobelmaschine mit einem Durchmesser von120mm, einer Drehzahl von 4000 und einem Gewicht der Spannklappe von 3 kg beträgt die Fliehkraft 3200 kg. Die Klappe hat also das Bestreben,mit über 3t aus der Flugbahn herauszufliegen. Diese Belastung muß durch die Spannschrauben aufgehoben werden. Mit Rücksicht auf diese starkenKräfte darf bei Messern, die mit Klappengehalten werden, die Drehzahl höchstens 4000 betragen" . In dem Kapitel über Hobelmaschinen sind Klappenwellen nicht mehr aufgeführt, nur noch Wellen mit Keilleiste. Warum schreibe ich das? 1952 war allgemein bekannt, das die Klappenwellen nicht mehr Stand der Technik sind. Keiner kann 2023 behaupten, das nicht zu wissen, auch nicht 2003. Du hast viel Geld bezahlt, für eine Maschine, die seit mindestens 70 Jahren nicht mehr Stand der Technik ist und das von einem Profi. Ich würde das zumindest überprüfen lassen.