Hatte gerade vor 15 Minuten einen Rückruf von meinem Brennstoffhändler , das nun endlich nach zwei Monaten die bestellte Ware (3 Paletten Holzbriketts + 2 Paletten Brennholz ) morgen im Laufe des Tages geliefert werden . Ein kleiner Wermutstropfen folgte dann sogleich . Entgegen meiner Auftragsbestätigung (per E-mail) erhöht sich nun der Preis um ca . 20 % . Ich hatte mir zum Zeitpunkt der Bestellung zur Sicherheit die damals gültige AGB heruntergeladen . Die AGB's wurden inzwischen um einen Passus zur möglichen Preiserhöhung entsprechend der Marktlage erweitert . Laut der alten AGB schließen der Händler mit Zugang der Auftragsbestätigung mit dem Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag . Bezahlung erfolgt per Überweisung nach erfolgreicher Lieferung . Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus ? Ich habe ja eine verbindliche Auftragsbestätigung und der Händler will nun im Nachgang die Preise erhöhen . Ich hatte vor ca. 3 Wochen beim Händler nach dem Verbleib meiner Ware nachgefragt . Die Sachbearbeiterin sagte mir damals , ich sollte mir keine Sorgen machen , weil sie bis zum Jahresende rechtsverbindliche Verträge mit ihren jeweiligen Zuliefern haben und sie die Ware auf jeden Fall noch bekommen werden , nur ein bisschen später . Ich beabsichtige nun den Betrag zu überweisen , der in meiner Auftragsbestätigung steht . Gibt das Probleme für mich ?