Snekker
ww-robinie
- Registriert
- 2. Dezember 2012
- Beiträge
- 1.754
Hallo!
Wenn es wirklich nur um so geringfügigen Zuverdienst geht,
Würde ich vorschlagen du versuchst es im Handel.
Am besten machst du einen Ebay, Etsy oder daWanda Shop auf
und verkaufst dort Zollstöcke oder so.
Weinen Kunden stellst du die Türen oder Fenster mit Einbau in Rechnung.
Wo du die Türen und Fenster her bekommst, ist dann Nebensache.
Zur Information du darfst ohne Auftrag herstellen, was immer du möchtest.
Also Schränke, Türen, Fenster und so weiter.
Für diese Sachen darfst du auch einen Käufer suchen.
Das alles läuft soweit ich weiß noch unter dem Begriff Handel.
Handwerk wird es erst dann, wenn du einen Auftrag annimmst und daraufhin
etwas fertigst.
So haben die Leute vom BUH mir das mal erklärt.
Da ich die Menschen kenne, weiß ich auch, wie man so etwas verschleiert.
Wenn du also Deinem Kunden ein Angebot machst, dann muss immer von der
Lieferung und Montage die rede sein.
Niemals das du diese Sachen herstellen tust.
Den Auftrag zur Fertigung der Teile gibst du dir selber, mündlich.
Es wurde also nie ein Auftrag zur Fertigung erteilt.
Wenigstens nicht schriftlich.
Deine Schreinerei ist dann allerdings Hobby.
Also sind die Werkzeuge nicht steuerlich absetzbar.
Auch das kannst du, wenn du geschickt bist, wieder umgehen,
indem du die Werkzeuge als Vorführgeräte in deinem Handel deklarierst.
Behörden entscheiden nach Aktenlage.
Das habe ich des Öfteren hier in Deutschland feststellen müssen.
Die Aktenlage stimmt aber nicht immer mit der Realität überein.
Bei so kleine Summen, wie bei dir wird keiner irgendetwas Böses wollen. D
u zahlst ja sogar Steuern.
Du wirst übrigens schnell merken, dass der Handel dir mehr bringt
als das Handwerk.
Zumindest was das Geldverdienen angeht.
.
Wenn es wirklich nur um so geringfügigen Zuverdienst geht,
Würde ich vorschlagen du versuchst es im Handel.
Am besten machst du einen Ebay, Etsy oder daWanda Shop auf
und verkaufst dort Zollstöcke oder so.
Weinen Kunden stellst du die Türen oder Fenster mit Einbau in Rechnung.
Wo du die Türen und Fenster her bekommst, ist dann Nebensache.
Zur Information du darfst ohne Auftrag herstellen, was immer du möchtest.
Also Schränke, Türen, Fenster und so weiter.
Für diese Sachen darfst du auch einen Käufer suchen.
Das alles läuft soweit ich weiß noch unter dem Begriff Handel.
Handwerk wird es erst dann, wenn du einen Auftrag annimmst und daraufhin
etwas fertigst.
So haben die Leute vom BUH mir das mal erklärt.
Da ich die Menschen kenne, weiß ich auch, wie man so etwas verschleiert.
Wenn du also Deinem Kunden ein Angebot machst, dann muss immer von der
Lieferung und Montage die rede sein.
Niemals das du diese Sachen herstellen tust.
Den Auftrag zur Fertigung der Teile gibst du dir selber, mündlich.
Es wurde also nie ein Auftrag zur Fertigung erteilt.
Wenigstens nicht schriftlich.
Deine Schreinerei ist dann allerdings Hobby.
Also sind die Werkzeuge nicht steuerlich absetzbar.
Auch das kannst du, wenn du geschickt bist, wieder umgehen,
indem du die Werkzeuge als Vorführgeräte in deinem Handel deklarierst.
Behörden entscheiden nach Aktenlage.
Das habe ich des Öfteren hier in Deutschland feststellen müssen.
Die Aktenlage stimmt aber nicht immer mit der Realität überein.
Bei so kleine Summen, wie bei dir wird keiner irgendetwas Böses wollen. D
u zahlst ja sogar Steuern.
Du wirst übrigens schnell merken, dass der Handel dir mehr bringt
als das Handwerk.
Zumindest was das Geldverdienen angeht.
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