Interessante Angebote im Netz gefunden - Empfehlungen 2

PPGG

ww-ulme
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Festool VSS 600 mit Haufen Zubehör für 400E. Zugreifen, ist sehr billig.

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Der Verkäufer hat ja noch einiges spannendes im Angebot, aber was mich bei solchen "professionellen" Anbieten immer zögern lässt, ist die "Zufriedenheit: OK". Bei Privaten hat man das viel seltener. Es muss ja schon einen Grund geben, warum die Leute nicht den positiven Smiley zum Bewerten nehmen
 

dts2805

ww-ulme
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Vor allem hat der Herr kein Interesse, wirklich etwas zu verkaufen. Kein Versand bei Kostenübernahme, dann halt nicht...
 

Hondo6566

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Warum froh?
Versenden macht einfach viel arbeit. Und wenn man in einer Großstadt wohnt bekommt man das auch per Abholung weg.
Gestern waren es noch 11 Angebote, heute nur noch 8. Scheinbar wurde auch die Dominofräse, die wirklich günstig war, verkauft.
 

fahe

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...ich will ja niemand etwas unterstellen. Aber alle Angebote sehen so niegelagelneu aus, dass meine Frage nach einer Originalrechnung durchaus ernst gemeint war.

Ab und an soll ja auch Mal was vom LKW fallen... da erwirbt man dann aber kein Eigentum...:emoji_wink:
 

Mitglied 30872

Gäste
...Versenden macht einfach viel arbeit. ...
...die Dominofräse, die wirklich günstig war, verkauft.

Ja, macht sicher Arbeit, aber um die Abholung schmackhaft zu machen werden die Preise sehr niedrig angesetzt. Unterm Strich verschenkt der Verkäufer Geld. Zumindest, wenn er in seiner Freizeit verpackt und versendet.
 

Hondo6566

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Nein, er erwirbt Hehlerware und ist dann Besitzer aber kein Eigentümer
Genau, hier muss zwischen Besitz und Eigentum unterschieden werden.
Besitzer ist derjenige der die physische Gewalt über einen Gegenstand ausüben kann.
Z.B. Leihe ich mir ein Fahrzeug bin ich, solange ich die Gewalt über das Fahrzeug ausüben kann, auch Besitzer und verantwortlich - werde aber niemals Eigentümer sein.
 

KalterBach

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Weil es auch Zeitgenossen gibt, die andere um Geld bringen. Bilder gut, Telefon gut, nur die Ware kommt halt nicht, oder nicht in dem angebotenen Zustand an. Da hat eBay ein feines Stück Verantwortung vom Verkäufer auf den Käufer abgedrückt - der Ärger bleibt jetzt zwischen zwei Privatpersonen.

Versenden macht einfach viel arbeit.

Da haste recht. Paket einpacken, zur Post fahren und ggf. in der Schlange anstehen. In Berlin musste je nach Bezirk grad mal ums Eck laufen.
 

Hondo6566

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Weil es auch Zeitgenossen gibt, die andere um Geld bringen
Ich dachte du weißt da was genaueres. Anrufen, abklären warum keine Rechnung, falls OK hingehen, testen und bei gefallen mitnehmen.
Wenn die Geräte bei Festool registriert sind kann man doch sicher abklären wer der rechtmäßige Eigentümer ist/war.
Wäre für mich kein Problem.
 

OmnimodoFacturus

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Nein, er erwirbt Hehlerware und ist dann Besitzer aber kein Eigentümer. Zumindest ist das meine Auffassung.
Nein, solange er nicht weiß, dass es sich um Hehlerware handelt, erwirbt er das Eigentum gutgläubig nach §§932ff. BGB. Also braucht man sich keine Sorgen machen, dass der ursprüngliche Eigentümer kommt und einem das Teil wieder wegnimmt. Trotzdem kann es natürlich Scherereien geben, die man besser vermeidet und man will ja solche Leute nicht noch unterstützen.
 

Hondo6566

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Sorry, das ist Blödsinn.
Von einer Sache die nicht im Besitz des Eigentümers sich befindet kann grundsätzlich kein Eigentum erworben werden es sei denn es ist im Sinne des Eigentümers und dieser stimmt dem Eigentumsübertrag überein.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
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Also 1. meinst du glaube ich „die sich nicht im Eigentum des Besitzers befindet“ (sonst gäbe es zahlreiche Varianten)
und doch das geht. Les einfach den §932 Abs. 1 S. 1 BGB.
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist.​
Kleine Erklärung für Fachfremde:
929 ist die Übertragung von Eigentum von einem Eigentümer auf einen anderen, ganz allgemein.
„Guter Glaube“ ist bspw.: die Person, die das Eigentum erwirbt weiß nicht, dass die Sache gestohlen wurde.
Zugegeben ist das schon Jura für Fortgeschrittene. Aber vielleicht ist das ja für viele gut zu wissen, falls man man sich aus Versehen mal in dieser Position wiederfindet.
 
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Dikado

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Nur mal so zur Information. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetztbuch sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Grundsätzlich gilt: An einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum erwerben, was bedeutet, dass auch wenn der Käufer nicht wissen konnte, dass die Sache gestohlen war, muss er sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder aushändigen. Schadensersatzansprüche sind dann eine Sache des Zivilrechts.
Wenn ihr diese Themen hier diskutieren wollt, dann solltet ihr euch die Erläuterungen und die Komentare zu den einzelnen Gesetzen vorher durchlesen, aber tröstet euch, wenn drei Juristen diskutieren, gibt es vier Meinungen. :emoji_wink:
 

Mater1984

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Grundsätzlich gilt: An einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum erwerben, was bedeutet, dass auch wenn der Käufer nicht wissen konnte, dass die Sache gestohlen war, muss er sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder aushändigen. Schadensersatzansprüche sind dann eine Sache des Zivilrechts.

besonders selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist man als gutgläubiger Käufer auch noch in der Beweislast. Und ne neue Maschine Für 50% des normalen Preises sollte einen stutzig machen. das sehen meist auch die Richter so. :emoji_wink:
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OmnimodoFacturus

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Okay ich muss zurückrudern. Der gutgläubige Erwerb von abhandengekommenen Sachen gilt gilt nur bei Geld und Inhaberpapieren, sowie bei Versteigerungen. Ebay Kleinanzeigen sind keine Versteigerungen.
Sorry für die Verwirrung!
 
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