Interessante Angebote im Netz gefunden - Empfehlungen 2

PPGG

ww-ulme
Registriert
15. Dezember 2012
Beiträge
191
Ort
Kiel
Festool VSS 600 mit Haufen Zubehör für 400E. Zugreifen, ist sehr billig.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ampaign=socialbuttons&utm_content=app_android
Der Verkäufer hat ja noch einiges spannendes im Angebot, aber was mich bei solchen "professionellen" Anbieten immer zögern lässt, ist die "Zufriedenheit: OK". Bei Privaten hat man das viel seltener. Es muss ja schon einen Grund geben, warum die Leute nicht den positiven Smiley zum Bewerten nehmen
 

dts2805

ww-ulme
Registriert
10. September 2017
Beiträge
171
Ort
Schöppingen
Vor allem hat der Herr kein Interesse, wirklich etwas zu verkaufen. Kein Versand bei Kostenübernahme, dann halt nicht...
 

Hondo6566

ww-robinie
Registriert
27. April 2017
Beiträge
3.822
Ort
Ortenaukreis
Warum froh?
Versenden macht einfach viel arbeit. Und wenn man in einer Großstadt wohnt bekommt man das auch per Abholung weg.
Gestern waren es noch 11 Angebote, heute nur noch 8. Scheinbar wurde auch die Dominofräse, die wirklich günstig war, verkauft.
 

fahe

ww-robinie
Registriert
15. Juni 2011
Beiträge
6.803
Ort
Coswig
...ich will ja niemand etwas unterstellen. Aber alle Angebote sehen so niegelagelneu aus, dass meine Frage nach einer Originalrechnung durchaus ernst gemeint war.

Ab und an soll ja auch Mal was vom LKW fallen... da erwirbt man dann aber kein Eigentum...:emoji_wink:
 

Mitglied 30872

Gäste
...Versenden macht einfach viel arbeit. ...
...die Dominofräse, die wirklich günstig war, verkauft.

Ja, macht sicher Arbeit, aber um die Abholung schmackhaft zu machen werden die Preise sehr niedrig angesetzt. Unterm Strich verschenkt der Verkäufer Geld. Zumindest, wenn er in seiner Freizeit verpackt und versendet.
 

Hondo6566

ww-robinie
Registriert
27. April 2017
Beiträge
3.822
Ort
Ortenaukreis
Nein, er erwirbt Hehlerware und ist dann Besitzer aber kein Eigentümer
Genau, hier muss zwischen Besitz und Eigentum unterschieden werden.
Besitzer ist derjenige der die physische Gewalt über einen Gegenstand ausüben kann.
Z.B. Leihe ich mir ein Fahrzeug bin ich, solange ich die Gewalt über das Fahrzeug ausüben kann, auch Besitzer und verantwortlich - werde aber niemals Eigentümer sein.
 

KalterBach

ww-robinie
Registriert
1. Oktober 2017
Beiträge
4.815
Ort
Markgräflerland

Weil es auch Zeitgenossen gibt, die andere um Geld bringen. Bilder gut, Telefon gut, nur die Ware kommt halt nicht, oder nicht in dem angebotenen Zustand an. Da hat eBay ein feines Stück Verantwortung vom Verkäufer auf den Käufer abgedrückt - der Ärger bleibt jetzt zwischen zwei Privatpersonen.

Versenden macht einfach viel arbeit.

Da haste recht. Paket einpacken, zur Post fahren und ggf. in der Schlange anstehen. In Berlin musste je nach Bezirk grad mal ums Eck laufen.
 

Hondo6566

ww-robinie
Registriert
27. April 2017
Beiträge
3.822
Ort
Ortenaukreis
Weil es auch Zeitgenossen gibt, die andere um Geld bringen
Ich dachte du weißt da was genaueres. Anrufen, abklären warum keine Rechnung, falls OK hingehen, testen und bei gefallen mitnehmen.
Wenn die Geräte bei Festool registriert sind kann man doch sicher abklären wer der rechtmäßige Eigentümer ist/war.
Wäre für mich kein Problem.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
759
Ort
Nordbayern
Nein, er erwirbt Hehlerware und ist dann Besitzer aber kein Eigentümer. Zumindest ist das meine Auffassung.
Nein, solange er nicht weiß, dass es sich um Hehlerware handelt, erwirbt er das Eigentum gutgläubig nach §§932ff. BGB. Also braucht man sich keine Sorgen machen, dass der ursprüngliche Eigentümer kommt und einem das Teil wieder wegnimmt. Trotzdem kann es natürlich Scherereien geben, die man besser vermeidet und man will ja solche Leute nicht noch unterstützen.
 

Hondo6566

ww-robinie
Registriert
27. April 2017
Beiträge
3.822
Ort
Ortenaukreis
Sorry, das ist Blödsinn.
Von einer Sache die nicht im Besitz des Eigentümers sich befindet kann grundsätzlich kein Eigentum erworben werden es sei denn es ist im Sinne des Eigentümers und dieser stimmt dem Eigentumsübertrag überein.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
759
Ort
Nordbayern
Also 1. meinst du glaube ich „die sich nicht im Eigentum des Besitzers befindet“ (sonst gäbe es zahlreiche Varianten)
und doch das geht. Les einfach den §932 Abs. 1 S. 1 BGB.
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist.​
Kleine Erklärung für Fachfremde:
929 ist die Übertragung von Eigentum von einem Eigentümer auf einen anderen, ganz allgemein.
„Guter Glaube“ ist bspw.: die Person, die das Eigentum erwirbt weiß nicht, dass die Sache gestohlen wurde.
Zugegeben ist das schon Jura für Fortgeschrittene. Aber vielleicht ist das ja für viele gut zu wissen, falls man man sich aus Versehen mal in dieser Position wiederfindet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dikado

ww-robinie
Registriert
22. Juni 2019
Beiträge
1.347
Ort
Berlin
Nur mal so zur Information. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetztbuch sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Grundsätzlich gilt: An einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum erwerben, was bedeutet, dass auch wenn der Käufer nicht wissen konnte, dass die Sache gestohlen war, muss er sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder aushändigen. Schadensersatzansprüche sind dann eine Sache des Zivilrechts.
Wenn ihr diese Themen hier diskutieren wollt, dann solltet ihr euch die Erläuterungen und die Komentare zu den einzelnen Gesetzen vorher durchlesen, aber tröstet euch, wenn drei Juristen diskutieren, gibt es vier Meinungen. :emoji_wink:
 

Mater1984

ww-robinie
Registriert
26. März 2013
Beiträge
1.584
Ort
Bretzfeld (bei Heilbronn)
Grundsätzlich gilt: An einer gestohlenen Sache kann man kein Eigentum erwerben, was bedeutet, dass auch wenn der Käufer nicht wissen konnte, dass die Sache gestohlen war, muss er sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder aushändigen. Schadensersatzansprüche sind dann eine Sache des Zivilrechts.

besonders selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist man als gutgläubiger Käufer auch noch in der Beweislast. Und ne neue Maschine Für 50% des normalen Preises sollte einen stutzig machen. das sehen meist auch die Richter so. :emoji_wink:
Zurück zum Thema
Eine AF12 Absauganlage für 380 €

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...buttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios

Und eine Kity Absaugung als Ersatzteilläger o.ä. Mit defektem Lüfterrad für 20 €

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...buttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
759
Ort
Nordbayern
Okay ich muss zurückrudern. Der gutgläubige Erwerb von abhandengekommenen Sachen gilt gilt nur bei Geld und Inhaberpapieren, sowie bei Versteigerungen. Ebay Kleinanzeigen sind keine Versteigerungen.
Sorry für die Verwirrung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten