Der Fall ist doch mehr als offensichtlich.
Es muss ja einen Angebotstext, Auftragsbestätigung oder Rechnung geben?
Das wäre ja dann mal eine Basis auf der man reden kann.
So ist nur offensichtlich, dass du unzufrieden bist. Was der Maler erzählt hat, wird schwierig zu beweisen. Das gilt für beide Richtungen, deshalb schreiben wir immer viel.
Ich spreche in der Art nicht über Menschen, egal wie unzufrieden ich bin. Es kann tausende Gründe haben wieso es so gelaufen ist. Das kann an ihm liegen, kann an dir liegen, kann am Arbeiter liegen.
Für mich ist das alles andere als offensichtlich.
Ich habe auch schon nach Stundenlohn/Tagespauschale auf zuruf gearbeitet. Das stand dann allerdings auch so in der AB.
Manchmal ist Facharbeit auch nicht angesagt, weiteres Beispiel...... Alte ranzige Zimmertüren in einem Mietobjekt "gängig" gemacht. Da war billig und schnell angesagt und für beide Seiten in Ordnung. Den Türen sieht man aber nicht an, dass da ein Tischler dran war. Ein großteil wurde irgendwie wieder hingedrückt, mit Holzsplittern in den Bändern ausgerichtet, Abdeckbleche wieder "angespaxt". Alles andere als "Fachgerecht", aber alle happy.
Daher ist wichtig was wo geschrieben und damit vereinbart war. Dafür sollte sich ein Handwerker immer die entsprechende Zeit nehmen.
Ich meine irgendwas irgendwie gestrichen hat er ja scheinbar.
Sollte ich dazu einen Angebotstext schreiben, dann würde das ungefähr so klingen:
"Fenster werden einfach übergestrichen, vorher leicht angeschliffen. Große Schadstellen werden verspachtelt. Die Leistung ist als erhaltende Maßnahme zu werten, die vorhandenen Fenster müssten ausgetauscht werden um eine fachlich korrekte Oberflächenbehandlung ausführen zu können."
Gruss
Ben