Martin45
ww-robinie
- Registriert
- 10. März 2013
- Beiträge
- 4.710
Der darf machen, was er will . Die Frage ist, a) was als Auftrag in welcher Form vereinbart ist und ob du das als "Auftragsausführung" akzeptierst oder nicht. Und damit auch ob du dafür bezahlst oder nicht.ob das sein darf oder nicht.
Das klingt so automatisiert, ist aber wenn du Erfolg haben willst, durchaus erstmal einiges an Arbeit für dich. Erstmal musst du dir dann einen möglichst fachkundigen Anwalt suchen, der Ahnung von Handwerkssachen hat. Bloß nicht den nächstbesten um die Ecke. Der fordert dann erstmal von dir seinen "Sold", paar Hundert Euro und fordert den Handwerker sicher erstmal auch nochmal auf nachzubessern, innerhalb einer Frist. Entweder lenkt der dann direkt ein oder kommt auch mit seinem Anwalt daher.@marie S. würde ich es auch auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Es würde dann ein Gutachter kommen und das beurteilen.
Dann beauftragst du einen Gutachter (auf deine Kosten, >1000Euro!), der das Problem beurteilt (meist ist es nicht so schwarz/weiss, wie man vorher denkt) und wenn er deine Meinung zumindest teilweise teilt, dann argumentiert damit dein Anwalt mit dem anderen Anwalt, der natürlich alles bestreitet. Das geht dann so hin und her. Hier ist es ratsam jedesmal die Postsachen vorab gegenzulesen und dem Anwalt "Futter" zu geben. Der kann auch nur so gut arbeiten, wie du ihm zuarbeitest. Irgendwann bringst du die Sache vor Gericht. Du nimmst du dann nochmal per Vorkasse Geld in die Hand für den Anwalt und für das Gericht. Das Gericht beauftragt dann nochmal einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, das kostet natürlich auch wieder. Der 2. Gutachter sieht es wie dein Gutachter, oder anders. Das Gericht schlägt in der Regel dann erstmal einen Vergleich vor, ist für die weniger Arbeit. Gehst du darauf ein, zahlt meist jeder seine Anwaltskosten selber. Lehnst du das ab, dann entscheidet das Gericht irgendwann. Wir sind inzwischen mal locker 1 oder auch 2 Jahre weiter.
Deine Möbel in Betrieb nehmen, wenn noch darüber verhandelt wird, ist natürlich nicht möglich. Du hast also entweder 2 Jahre die Möbel mit Folie abgedeckt im Haus stehen oder du hast sie irgendwo eingelagert. Natürlich klimatisiert und die Miete läuft erstmal auch auf deine Kosten...
Das ganze muss natürlich nicht genau so ablaufen, aber so ähnlich ist es meist (zumindest in Deutschland, keine Ahnung ob es bei "euch" in Österreich wesentlich anders ist).